Über 6 Monate Reha wer übernimmt Leistung

26. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tweety19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Über 6 Monate Reha wer übernimmt Leistung

Ich weiß nicht ob überhaupt jemand weiterhelfen kann, aber vllt. Weiß ja jemand was oder hat selbst die Erfahrung gemacht. Mein bester Freund ist jetzt fast 6 Monate in der Reha vorher für Suchtkranke und davor 2 wochen klinik entgiftung und hat jetzt einen antrag auf verlängerung gestellt für eine Adaption. Er ist hartz 4 empfänger, das jobcenter sagt weil es dann über 6 monate ist zahlen sie nicht mehr...wer wäre in dieser situation dann der jenige der bezahlt..kann doch nicht sein das er dann kein geld mehr bekommt...was wird dann mit seine Mietwohnung wäre er dann obdachlos denn bis jetzt zahlt ja das Amt die Miete oder kann er dann die Verlängerung nicht machen. An wen muss man sich da wenden sozialamt oder rentenstelle oder wie läuft das oder wohngeld irgendeine Möglichkeit muss es da doch geben. Die können doch keinen bestrafen wenn er wirklich alles versucht um sein leben wieder in den griff zu bekommen.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41722 Beiträge, 14599x hilfreich)

Ob eine Adaption unter diesen Bedingungen von wem auch immer finanziert wird, das kann ich nicht abschätzen. Jedenfalls kommen als Kostenträger dieselben in Betracht wie für eine REHA. Also Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallkasse, Berufsgenossenschaft, Job-Center, Amt für Soziales. Hoffe ich habe nichts vergessen.

Das mit den sechs Monaten stimmt wohl, jedenfalls geistert mir auch dieser Zeitraum durch den Kopf, ohne dass ich jetzt nachgelesen habe. Aber aus dem Ablehnungsbescheid des JC sollte sich die gesetzliche Regelung ergeben, die man dann ja nachlesen kann.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3332 Beiträge, 1103x hilfreich)

Ich bin mir nicht sicher, die Auffassung des Jobcenters könnte aber zutreffend sein. Wenn die Adaption tatsächlich vollstationär erfolgt, dann wäre er auch nicht obdachlos.

Es ist natürlich trotzdem nicht optimal, wenn er ausgerechnet jetzt seine Wohnung verliert. Und deshalb gibt es bestimmt auch jemanden, der die Kosten trägt. Zum Beispiel der Rehabilitationsträger (Rentenversicherung!?). Dort würde ich mal anfragen. Außerdem sollte auch die Einrichtung selbst weiterhelfen können oder jegliche Art der Suchtberatungsstelle.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41722 Beiträge, 14599x hilfreich)

Na ja, wenn schon zwei meinen, dass die 6 Monate zutreffend sind, wird es wohl so sein. Ich kenne diese Frist für Studenten, die wegen Reha vorübergehend aus dem Studium rausfallen, da zahlt das Job-Center eben genau 6 Monate ALG II, wenn es keinen anderen Kostenträger gibt oder wegen der Reha ein Aufstockungsfall vorliegt. Da könnte jetzt das Sozialamt zuständig sein. Oder eben ein anderer oben genannter Träger.

Ich sehe noch ein quasi vorgeschaltetes Problem. Er will in so ein Programm reinkommen. M.E. müsste das aber von wem auch immer als ersten Schritt verordnet werden. Sein Wille allein dürfte nicht ausreichen.

wirdwerden

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13223 Beiträge, 4505x hilfreich)

Grundsätzlich ist das mit den 6 Monaten (bezogen auf's Jobcenter) schon korrekt. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 SGB II. Es kommt allerdings nicht allein auf die Aufenthaltsdauer an, sondern auch darauf, ob es sich bei der Einrichtung um ein Krankenhaus im Sinne des § 107 SGB V handelt und ob die Einrichtung die Gesamtverantwortung für den Tagesablauf des Betroffenen übernimmt. Kommt also u.a. auch auf die Konzeption der Einrichtung an.

Außerdem ist hinsichtlich der Aufenthaltsdauer eine Prognoseentscheidung von der Einrichtung zu treffen. Sagt die aus, dass der Aufenthalt voraussichtlich unter 6 Monate dauert, greift der Leistungsausschluss nicht. Oft vergessen die Jobcenter diese Prognose anzufordern und machen dann am Ende ein ziemlich dummes Gesicht.

Also, erstmal einen entsprechenden Antrag auf Weitergewährung von ALG II stellen. Wird der abgelehnt, oder wrid eine noch bestehende Bewilligung aufgehoben, sollte dagegen Widerspruch eingelegt werden. Allerdings müsste man dann die genaue Begründung des Jobcenters für die Ablehnung oder Aufhebung kennen.

Ein Selbstläufer wird das Ganze eher nicht. Durchaus möglich, dass erstmal kein Geld mehr fließt und die Wohnung trotz aller Bemühungen dennoch weg ist.

Gruß,

Axel

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