Übergang von ALG1 zu Krankengeld

3. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
dooit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergang von ALG1 zu Krankengeld

Guten Tag,

ich bin erstmals hier und würde mich sehr freuen, wenn ich Antworten auf die Fragen finde, die mich momentan noch zusätzlich zu meiner Situation belasten.
Hier für möchte ich allen helfenden bereits jetzt Danken!!



Ausgangssituation

Bezug von ALG 1
Ich bin seit dem 17.2.22 wg Depressionen arbeitsunfähig krankgeschrieben.
Seit dem 30.3.22 erhalte ich keine Leistungen mehr von der Agentur für Arbeit.
Im Rahmen meines Arztbesuchs am 7.4.22 teilte mein Arzt mir mit, dass er eine Anfrage meiner KV vorliegen habe, den er ausfüllen und zurücksenden werde, es ginge wohl um Krankengeld.

Da ich bis zum 21.4.22 keine Nachricht von meiner KV über die Leistung von Krankengeld erhalten hatte, habe ich selber telefonischen Kontakt aufgenommen. Mir wurde mitgeteilt das noch Unterlagen vom behandelndem Arzt fehlen würden und ich vom Kollegen benachrichtigt werde was genau fehlt.
Da die gesamte Praxis noch im Osterurlaub war, habe ich meinem Arzt eine Mail geschrieben, die er mir unmittelbar beantwortete, und mir mitteilte, dass nach seiner Erinnerung die Unterlagen versendet wurden, er dies aber leider erst am 25.4 kontrollieren kann.
Bis zum 28.4. keine Rückmeldung der KV.
Daher am selben Tag erneute telefonische Nachfrage bei der KV.
Antwort: am 25.4. wurden erneut, per Fax, Unterlagen an meinen Arzt versendet, diese lägen noch nicht wieder vor, daher könnte es noch keine Entscheidung geben. Grund sei, dass ich wegen der gleichen Erkrankung bereits im August 2020 ausgesteuert worden sei.*
Auf meine bitte mir dieses wenigstens mitzuteilen erhielt ich am folgenden Tag eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage.
Auf ein erneute nachfrage bei meinem Arzt erfuhr ich das die Unterlagen am 25ten unmittelbar versendet wurden an die erwünschte Anschrift, den MDK in Düsseldorf.
Fakt ist, mein Konto ist blank.

*Bezüglich meiner Aussteuerung: Nach Aussteuerung, 3.8.20, Bezug von ALG 1, REHA als Arbeitsfähig entlassen. Letztmalige Krankschreibung wegen derselben Krankheit 1.12.20. Blockfrist von 3 Jahren abgelaufen. Letzte AU 31.8.21 wegen Tumor OP, andere Baustelle.
Zur Erklärung, ich leide nicht nur an einer Krankheit und bin seit Sommer letzten Jahres zusätzlich Tumorpatient. Habe einen Antrag auf EU Rente gestellt, GDB 90, unter anderem auch wegen Depri.


Fragen

1) Gilt als Antrag auf Krankengeld bereits die wiederholte Krankschreibung und Abmeldung durch die Agentur für Arbeit, oder ist meinerseits ein Antrag auf Krankengeld erforderlich?
2) Ergibt sich aus der oben geschilderten Situation eine Frist, innerhalb der die TK zu entscheiden hat?
3) Wer zahlt derzeit meine Versicherungsbeiträge, wie und wie lange ist mein Versichertenstatus gewährleistet? Denn auch nur eine Chemo kann ich nicht bezahlen. Bin froh, dass ich die Mai Miete für meine Wohnung zahlen konnte.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27313 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von dooit):
3) Wer zahlt derzeit meine Versicherungsbeiträge
Ich kann nur diese Frage beantworten:
Du bist weiterhin versichert und im Fall des Falles hast du (nur) Beitragsschulden bei deiner KK.
Die Behandlung ist gewährleistet und in Kürze wird geklärt sein, welche Leistungen du erhältst und wer die KV-Beiträge zahlt.

Ich würde heute trotzdem einen Antrag auf Zahlung von Krankengeld stellen.
Das kann nicht schaden, ob es nützt, wird dir die KK in Kürze mitteilen.

Die notwendigen Unterlagen sind vermutlich nun seit 26.4. bei der richtigen Stelle.

Als Alternative zu ALG1 und Krankengeld ist ALG2 nach Antrag möglich. Beim Jobcenter.

Wann hast du den Antrag auf EU-Rente /EM-Rente gestellt?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
dooit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann hast du den Antrag auf EU-Rente /EM-Rente gestellt?


Den Antrag auf EU Rente habe ich im Juli 21, nach meiner Tumordiagnose gestellt.
Ablehnung im Dezember 21. Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt und ich weiß, dass verschiedene Ärzte deswegen auch schon Anfragen hatten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dooit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde heute trotzdem einen Antrag auf Zahlung von Krankengeld stellen.

Habe mir das Schreiben der KV vom 29.4 gerade nochmal durchgelesen. Ist eigentlich eindeutig das ein Antrag bereits vorliegt "..... Wir haben zur Klärung des Anspruchs auf Krankengeld eine Arztanfrage versandt. Diese haben wir am 25 April 2022 nochmal als Erinnerung versandt"

Bleibt die Frage, ob es eine Frist gibt, innerhalb der die KV eine Entscheidung zu treffen hat und in diesem fall, wann diese Frist beginnt.
In meiner Wahrnehmung haben sie meinen Anspruch ja schon war genommen mit der erst Anfrage die meinem Arzt bereits vor dem 7.4 vorlag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27313 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von dooit):
Ist eigentlich eindeutig das ein Antrag bereits vorliegt
Deshalb hatte ich geschrieben: Trotzdem würde ich...
Zitat (von dooit):
Bleibt die Frage,
Diese Frage kann ich nicht beantworten, sonst hätte ich es getan.
Die Unterlagen sind nun seit max. 1 Woche bei der zuständigen Stelle. Bevor diese Stelle (MDK) sich äußert, wird auch keine Zahlung veranlasst werden.

Vielleicht antwortet noch ein anderer Leser?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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