Übergangsgeld Berechnung arbeitsagentur

10. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Beko112
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeld Berechnung arbeitsagentur

Hallo liebe Leute,
Heute habe ich mein bescheid über mein Übergangsgeld für meine Umschulung bekommen. Es sind ca. 880 €.
Mein letzter verdienst war aber ca 2400 €brutto nach Anzügen.. Nach Recherche und berechnungstabellen komme ich ca. Auf 1050 €. Ich habe das Gefühl das die arbeitsagentur sich das Leben leicht macht und pauschal ausrechnet.. Was kann ich tun damit mein wiederspruch auch wirkungsvoll richtig berechnet wird?
Danke danke ☺

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Mit Gefühlen kommt man beim Widerspruch jedenfalls nicht weit. Wenn du überhaupt keinen Plan hast, was denn eigentlich falsch ist, dann drucke wenigstens ein Ergebnis von einem Internetrechner aus und schicke das mit. Das ist zwar auch ziemlich amateurhaft, aber immer noch besser als die bloße Behauptung, dass etwas falsch sei.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32284 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Beko112):
Ich habe das Gefühl das die arbeitsagentur sich das Leben leicht macht und pauschal ausrechnet.
Meinst du, pauschal wäre leichter?
Im Bescheid findet sich ganz sicher die gesetzl. Grundlage, nach welcher dein Ü-Geld zu berechnen war.
Was schreibt die Agentur denn dazu?
Zitat (von Beko112):
Mein letzter verdienst war aber ca 2400 €brutto nach Anzügen..
Wann und wie lange hattest du diesen Verdienst ?
Was bedeutet ---brutto nach Anzügen---? Oder brutto nach Abzügen? Was meinst du damit?

Grundsätzlich wird das Übergangsgeld nach § 66 SGB IX berechnet.
Grundsätzlich sind entweder 75% oder 68% der Berechnungsgrundlage maßgebend.
Von Grundsätzen gibt es Ausnahmen.
Zitat (von Beko112):
... komme ich ca. Auf 1050 €.
Mit welchen Werten und mit welcher Berechnungstabelle hast du dieses Ergebnis erhalten?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Beko112):
Was kann ich tun damit mein wiederspruch auch wirkungsvoll richtig berechnet wird?

Wenn man mal davon absieht, das Widersprüche abgelehnt oder stattgegeben aber nicht berechnet werden.
Dann sollten die Argument welche den Wiederspruch begründen entsprechend wirkungsvoll formuliert sein-

Also das genaue Gegenteil von "ich habe das Gefühl". Und wenn man überhaupt keinen Plan hat, dann sollte man sich Hilfe bei der Formulierung suchen.



Zitat (von smogman):
Das ist zwar auch ziemlich amateurhaft,

Ich fürchte das solche Ausdrucke schlicht nicht beachtet werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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