Übergangsgeld / Krankengeld

2. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Paul921
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeld / Krankengeld

Guten Morgen,
ich hätte ein paar Fragen zu einer verworrenen Sachlage:

Meine Freundin (erwerbstätig) wurde nach mehrwöchigem Koma über den med. Dienst des Krankenhauses zu einer Neurofrühreha Phase C geschickt. Dort ist sie seit etwa Mitte Mai. Die Rehabehandlung wurde durch die Rehaanstalt immer wieder weiterverlängert. Nach mehrmaligem Nachfragen wurde immer wieder bestätigt, sie befinde sich immer noch in Phase C. Der Kostenträger war die ganze Zeit die KK.

Da mir ein Verlängerungsschreiben der Reha bis 01.09. vorlag, allerdings die Bestätigung über die Verlängerung der Krankenkasse nur bis zum 18.08. vorlag, habe ich bei der KK angerufen. Dort erfuhr ich, das sich meine Freundin in einem "schwebenden Verfahren" befinde, momentan kein Krankengeld weiterbezahlt wird und auch die Rehakosten nicht weiter übernommen werden, da wohl schon Mitte Juli ein Phasenwechsel vollzogen wurde in die Phase D und für diese sei die Rentenversicherung zuständig und die Reha habe noch immer keinen Antrag gestellt / Unerlagen eingereicht. Das Geld ab Mitte Juli müsse natürlich mit dem Übergangsgeld der RV verrechnet werden.

Nach Rückfrage bei den zuständigen Ärztinnen wurde mir erklärt, bei meiner Freundin läge eine mittelfristige negativer Erwerbsprognose vor und deshalb sei die KK weiterhin Kostenträger. Es sollte seitens der Ärztin ein Widerspruch an die KK eingereicht werden.

Genau 2 Tage später rief mich der soziale Dienst der Reha an und wollte einen Antrag auf Übergansgeld bei der RV stellen. Ich verwies auf den anstehenden Widerspruch der Ärztin xy. - Am nächsten Tag erneuter Anruf vom sozialen Dienst, der Ärztin hätte eine Fehlinformation vorgelegen und der Kostenträger sei nun tatsächlch die RV und man wolle nun zum 25.08. einen entsprechenden Antrag auf AHB und Übergangsgeld stellen. - Ich verwies auf die Aussage der KK, der Termin sei wohl Mitte Juli. Dies soll nun noch geklärt werden.

Nun zu meinen Frage: - Nach diesem Durcheinander, welches die Reha hier wohl angerichtet hat, können bei meiner Freundin, durch Fristenablauf oder ähnliches , Zahlungen der KK oder der RV verfallen? - Oder muß hier immer ein Kostenträger Leistungen erbringen welche dann rückwirkend gegengerechnet werden?

Kann man meine Freundin nach der Reha zwingen, falls weiter AU besteht, einen Erwerbminderungsrentenantrag zu stellen, obwohl noch über ein Jahr Anspruch auf KK besteht?

Die Reha haut mittlerweile eine Verlängerung nach der anderen raus, zuerst bis 01.09. dann bis 15.09. nun bis 29.09 ohne sich wohl intenviv mit der Klärung des zuständigen Kostenträgers zu beschäftigen.

Entschuldigung für den vielen Text, ist aber ein komplexer Sachverhalt. - Ich bedanke mich schon jetzt vorab für euere Antworten.
Viele Grüße
Paul921

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35904 Beiträge, 6092x hilfreich)

Das ist vermutlich nicht nur komplex, sondern auch sehr speziell, so dass entweder das --krankenkassenforum.de -- oder ein Fachanwalt für KV-Recht (evtl. hier nebenan) etwas möglichst hilfreiches antworten kann.

Ich wünsche vor allem gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Paul921
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Anami für deine Antwort und deine Genesungswünsche. Vielleicht kommt noch was aus diesem Forum. Wollte eingentlich zunächst eine Einschätzung der Sachlage, da dieses Thema für mich neu ist.
Im KK-Forum kann ich immer noch posten, nen Anwalt auch noch konsulitieren, die Freundin hat schließlich Rechtsschutz.
Viele Grüße
Paul921

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