Übergangsgeld für Reha? EM-Rente rückwirkend bewiligt kurz vor Rehabeginn!

1. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
paumuel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Übergangsgeld für Reha? EM-Rente rückwirkend bewiligt kurz vor Rehabeginn!

Hallo Zusammen,

bei mir stellt sich die Frage, ob ich evtl. einen Fehler gemacht oder etwas versäumt habe? Folgende ist geschehen:
1. Vor mehr als zwei Jahren habe ich einen Antrag auf EM-Rente gestellt, der abgeleht wurde und das Widerspruchsverfahren hat sich bis d. J. hingezogen.
2. Meine Krankenkasse hat mich Anfang d. J. aufgefordert, einen erneuten Rehaantrag zu stellen, der von der Dt. Rentenversicherung genehmigt und die im Sommer dann auch durchgeführt wurde.
4. Etwa zwei Wochen von Rehaantritt hat die Dt. RV dann meinem Widerspruch abgehilfen und eine befristete volle EM-Rente bewilligt, rückwirkend zum Anfang letzten Jahres.
5. Ich war von meiner Krankenkasse nicht ausgesteuert worden und stehe in einem ungekündigten Arbeitsverhältnisses, dass nun für die Dauer des Rentenbezugs ruht.

Das Ganze war ein einziger Kuddelmuddel, mein AG wg. der jahresübergreifenden Rückrechnungen nicht gerade begeistert, die Rentennachzahlung und die Rente für den Monat in dem der Bescheid erfolgte sowie den folgenden Monat hat die Dt. RV einbehalten, um die Ansprüche meines Arbeitgebers und meiner Krankenkasse zu bedienen. Da ich zu Beginn der Reha-Maßnahme ja "Rentner" war, auch wenn ich tat. noch keine Rentenzahlung erhielt, habe ich keinen Antrag auf Übergangsgeld gestellt. Nun habe ich von der Dt. RV einen Bescheid über die Zuzahlung für die Reha bekommen. Befreit davon wäre ich, bei dem Bezug von Übergangsgeld.

Nun frage ich mich, ob ich evtl. hätte Übergangsgeld beantragen müssen bzw. können? Das Übergangsgeld müsste m. E. auch deutlich höher sein, als die jetztige EM-Rente.
Falls ich keinen Anspruch auf Übergangsgeld habe, kann man sich auch als befristeter EM-Rentner von der Zuzahlung für die Reha befreien lassen?

Ganz, lieben Dank für eure Tipps und Anregungen

Pauline

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2741 Beiträge, 430x hilfreich)

Zitat (von paumuel):
eine befristete volle EM-Rente bewilligt, rückwirkend zum Anfang letzten Jahres.

Dann waren sie doch Rentnerin als sie die Reha antraten.
Zitat (von paumuel):
befristeter EM-Rentner von der Zuzahlung für die Reha befreien lassen?

Das kommt auf die Höhe ihrer Rente an. Nehmen sie mit ihrem Kostenträger der Reha Kontakt auf, dann erfahren sie ob eine Befreiung besteht.

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#2
 Von 
paumuel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Dann waren sie doch Rentnerin als sie die Reha antraten.

Ja, Loni12, als ich die Reha angetreten habe, war ich Rentnerin. Deshalb habe ich ja den Antrag auf Übergangsgeld nicht abgesandt. Ich bin nun nur unsicher, ob ich trotzdem Übergangsgeld hätte beantragen müssen bzw. können?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2741 Beiträge, 430x hilfreich)

Zitat (von paumuel):
Ich bin nun nur unsicher, ob ich trotzdem Übergangsgeld hätte beantragen müssen bzw. können?

Wie ich bereits gestern schrieb, rufen sie bei beim Kostenträger der Reha an.
Jetzt rückwirkend einen Antrag auf Übergangsgeld stellen, wird ihnen nichts bringen. Vor Antritt der Reha und ohne Rentenbescheid hätten sie vermutlich Übergangsgeld erhalten.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Student
(2741 Beiträge, 430x hilfreich)

Nachtrag: Sie können Ihr Frage auch ins Expertenforum der DRV stellen.
Da antworten u.a. auch Mitarbeiter.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/action/show.html

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
paumuel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie können Ihr Frage auch ins Expertenforum der DRV stellen


Herzlichen Dank für die Tipps und auch den Link, Loni12!

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