Ich beziehe derzeit Krankengeld und meine Krankenkasse hat mir als Ende des Bezugszeitraumes den 24.12.2025 (ein schönes Weihnachtsgeschenk!) mitgeteilt. Im Januar 2026 soll eine fünfwöchige med. Reha und ab April 2026 eine 11-monatige LTA stattfinden. Nun habe ich mehrere Fragen hierzu:
1. Üblicherweise werden die Zeiten einer med. Reha auf die Bezugsdauer des Krankengeldes angerechnet. Würde meine Reha im Oktober/November 2025 stattfinden, würde das Krankengeld trotzdem am 24.12.2025 enden. Bekomme ich bei Beginn der Reha im Januar trotzdem Übergangsgeld?
2. Nach meiner Kenntnis wird bei vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld das Übergangsgeld in dessen Höhe weitergezahlt. Sofern vorher Krankengeld bezogen wurde, orientiert sich das Übergangsgeld an der Berechnungsgrundlage des Krankengeldes. Das wäre in meinem Fall höher als das Arbeitslosengeldgeld nach der Nahtlosigkeitsregelung, welches ich theoretisch ab dem 25.12.2025 beziehen könnte. Daher habe ich vor, kein Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist die Lücke ohne Leistungsbezug zwischen dem 24.12.2025 und dem Rehabeginn unbeachtlich und wird dann auf die Berechnungsgrundlage des Krankengeldes abgestellt?
3. Ich habe gelesen, dass in dem Fall, wenn zwischen einer med. Reha und einer LTA weniger als sechs Wochen liegen, das Übergangsgeld weitergezahlt wird. Ist das richtig?
Übergangsgeld für med. Reha nach Aussteuerung aus dem Krankengeld mit Zwischenzeitraum ohne Bezug vo
26. August 2025
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Frage vom 26. August 2025 | 18:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeld für med. Reha nach Aussteuerung aus dem Krankengeld mit Zwischenzeitraum ohne Bezug vo
#1
Antwort vom 27. August 2025 | 09:21
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 94x hilfreich)
Die Frage ist scheinbar nicht einfach zu beantworten. Dieser Link kann Licht ins Dunkel bringen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest
Nach 1-2 Tagen antworten auch Experten der Deutschen Rentenversicherung.
-- Editiert von User am 27. August 2025 09:23
#2
Antwort vom 27. August 2025 | 19:54
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 94x hilfreich)
Zitat :Nun habe ich mehrere Fragen hierzu:
Wenn du die Antwort der Rentenexperten nicht verlinkst, mach ich es:
ihre-vorsorge.de
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. August 2025 | 13:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wenn du die Antwort der Rentenexperten nicht verlinkst, mach ich es:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bergangsgeld-fr-med-reha-nach-aussteuerung-aus-dem-krankengeld-mit-zwischenzeitraum-ohne-bezug-von-arbeitslosengeld-1
#4
Antwort vom 28. August 2025 | 17:58
Von
Status: Unbeschreiblich (41061 Beiträge, 6622x hilfreich)
Du kannst doch wahrscheinlich die Antwort auf deine heutige Zusatzfrage noch abwarten, oder?
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