Übergangsgeld für med. Reha nach Aussteuerung aus dem Krankengeld mit Zwischenzeitraum ohne Bezug vo

26. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Schwerbehinderter65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeld für med. Reha nach Aussteuerung aus dem Krankengeld mit Zwischenzeitraum ohne Bezug vo

Ich beziehe derzeit Krankengeld und meine Krankenkasse hat mir als Ende des Bezugszeitraumes den 24.12.2025 (ein schönes Weihnachtsgeschenk!) mitgeteilt. Im Januar 2026 soll eine fünfwöchige med. Reha und ab April 2026 eine 11-monatige LTA stattfinden. Nun habe ich mehrere Fragen hierzu:

1. Üblicherweise werden die Zeiten einer med. Reha auf die Bezugsdauer des Krankengeldes angerechnet. Würde meine Reha im Oktober/November 2025 stattfinden, würde das Krankengeld trotzdem am 24.12.2025 enden. Bekomme ich bei Beginn der Reha im Januar trotzdem Übergangsgeld?

2. Nach meiner Kenntnis wird bei vorherigem Bezug von Arbeitslosengeld das Übergangsgeld in dessen Höhe weitergezahlt. Sofern vorher Krankengeld bezogen wurde, orientiert sich das Übergangsgeld an der Berechnungsgrundlage des Krankengeldes. Das wäre in meinem Fall höher als das Arbeitslosengeldgeld nach der Nahtlosigkeitsregelung, welches ich theoretisch ab dem 25.12.2025 beziehen könnte. Daher habe ich vor, kein Arbeitslosengeld zu beantragen. Ist die Lücke ohne Leistungsbezug zwischen dem 24.12.2025 und dem Rehabeginn unbeachtlich und wird dann auf die Berechnungsgrundlage des Krankengeldes abgestellt?

3. Ich habe gelesen, dass in dem Fall, wenn zwischen einer med. Reha und einer LTA weniger als sechs Wochen liegen, das Übergangsgeld weitergezahlt wird. Ist das richtig?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 94x hilfreich)
Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frieder01
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 94x hilfreich)

Zitat (von Schwerbehinderter65):
Nun habe ich mehrere Fragen hierzu:

Wenn du die Antwort der Rentenexperten nicht verlinkst, mach ich es:
ihre-vorsorge.de

Signatur:

Ich äußere hier meine laienhafte Erfahrung. Genaues geht nur über Anwalt oder Behörde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schwerbehinderter65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Frieder01):
Wenn du die Antwort der Rentenexperten nicht verlinkst, mach ich es:


https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/bergangsgeld-fr-med-reha-nach-aussteuerung-aus-dem-krankengeld-mit-zwischenzeitraum-ohne-bezug-von-arbeitslosengeld-1

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41061 Beiträge, 6622x hilfreich)

Du kannst doch wahrscheinlich die Antwort auf deine heutige Zusatzfrage noch abwarten, oder?
Oder tatsächlich deine zuständige KK befragen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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