Hallo NG,
nach Herzinfarkt ausgesteuert-Arbeitsamt-dann Qualifizierungsmassnahme der DRV. Während der Massnahme nun erkrankt. Die DRV hat nun ab dem 1.Tag der AU die Massnahme aufgekündigt (3 Wochen zurück)und an AA verwiesen. Die zahlen aber erst nach Meldung, quasi ab heute.
Kann das sein dass eine Massnahme, an der man ohne Verschulden nicht teilnehmen kann, rückwirkend gestrichen werden kann und der Versicherte für 3 Wochen Geld zurückzahlen muß?
Hilflos blickt
Ulli.
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Übergangsgeld rückwirkend gestrichen wg. AU
1. Juni 2011
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Frage vom 1. Juni 2011 | 14:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeld rückwirkend gestrichen wg. AU
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#1
Antwort vom 1. Juni 2011 | 19:12
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@Uli
Wie wird die Rückforderung begründet? Wie die rückwirkende Kündigung? Die Paragrafen bitte
Du hast aber die 3 Wochen teilgenommen? Nachweisbar?
Sunbee
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