Übergangsgeldberechnung: Wichtige Frist versäumt wegen langatmigem Prozess?

2. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Der Masi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergangsgeldberechnung: Wichtige Frist versäumt wegen langatmigem Prozess?

Hallo zusammen,

die Höhe des Übergangsgelds während meiner Umschulung über die DRV wurde „nur" nach dem „ortsüblichen Arbeitsentgelt" ermittelt und nicht nach meinem letzten Bruttogehalt, da dies länger als 3 Jahre zurückliegt.

Für mich ist das extrem ungut, da ich in der Vergangenheit gut verdient hatte... Das Problem: Ich habe INNERHALB der 3 Jahre eine Umschulung beantragt. Der Antrag wurde INNERHALB der 3 Jahre abgelehnt. Mein Widerspruch erfolgte natürlich auch INNERHALB der 3 Jahre.
Es folgte ein sehr zeitaufwendiger Prozess vor dem Sozialgericht, der gottseidank letztlich zu meinen Gunsten entschieden wurde - allerdings erst knapp NACH den 3 Jahren!

Es kann doch nun nicht wahr sein, daß mein letztes Bruttogehalt keine Rolle mehr spielt, denn schließlich wurde mein Antrag auf Umschulung sozusagen zu Unrecht abgelehnt! Wie seht ihr das? Muss ich nun wieder vors Gericht ziehen - oder ist das einfach Kategorie „Pech gehabt"?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Der Masi):
Es folgte ein sehr zeitaufwendiger Prozess vor dem Sozialgericht, der gottseidank letztlich zu meinen Gunsten entschieden wurde - allerdings erst knapp NACH den 3 Jahren!

Auf was genau wurde denn geklagt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Der Masi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Klage auf Bewilligung der Umschulung

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#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Der Masi):

Es kann doch nun nicht wahr sein, daß mein letztes Bruttogehalt keine Rolle mehr spielt, denn schließlich wurde mein Antrag auf Umschulung sozusagen zu Unrecht abgelehnt! Wie seht ihr das? Muss ich nun wieder vors Gericht ziehen - oder ist das einfach Kategorie „Pech gehabt"?


Leider ist das so, dass das Übergangsgeld zum Beginn der Maßnahme berechnet wird und sich nicht nach der Antragstellung richtet.
Die Gesetzeslage lässt da keinen Spielraum.
Die Berechnung erfolgt in solcher Konstellation nach einem fiktiven Arbeitsentgelt und der bisher erworbenen Qualifikationsstufe.

Man kann das Ganze auch positiv sehen und sich über die kommende Umschulung freuen.
Glückwunsch zum gewonnenen Verfahren.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Der Masi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Anfangs hatte ich mich auch sehr gefreut... aber da ich nicht weiß, ob ich die Umschulung finanziell in der leider schlechtesten Qualifikationsstufe überhaupt stemmen kann, ist die Freude inzwischen doch ziemlich verblasst. Trotzdem herzlichen Dank für deine schnelle Antwort!!

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wenn ich das richtig sehe, war die Höhe der Förderung gar nicht Gegenstand des Verfahrens. Damit konnte auch keine Unterbrechung der Verjährung erfolgen.

wirdwerden

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#6
 Von 
Der Masi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt, bei der Klage ging es nur darum, die Umschulung überhaupt zu bekommen. Und weil dieses gesamte Prozedere zu lange gedauert hat bzw. die Gegenseite (DRV) zu Unrecht geblockt und alles in die Länge gezogen hat, stehe ich nun finanziell sehr schlecht da... das ist extrem schwer zu akzeptieren, weil einfach nicht meine schuld.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Man hätte m.E. den Antrag bei Gericht anders stellen müssen. Also gleichzeitig die Frist aushebeln müssen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von Der Masi):
Klage auf Bewilligung der Umschulung

Ich fürchte das war zu wenig um die Verjährung bezüglich der Berechnung zu unterbrechen.

War man denn nicht anwaltlich vertreten?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Der Masi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War man denn nicht anwaltlich vertreten?


Die Klage hatte ein Anwalt der VDK eingereicht, bei der ich Mitglied bin. Aus dem Prozess selbst war ich bis zum Ende aussen vor.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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