Hallo
Kurze Frage
Zur Zeit leben 2 Erwachsene plus 3 Kinder von einem Lohn,Kindergeld Wohngeld und Kinderzuschlag.
Da wie bei vielen bestimmt auch die Heizkosten hoch ausgefallen sind,war es nicht möglich den Betrag komplett aufzufangen.
Die Stadtwerke haben sich quer gestellt was Raten anging,und haben gesagt das die Möglichkeit besteht auf gesonderte Grundlage ,die Kosten durch das Job Center(Bürgergeld) übernehmen zu lassen trotz das man da nicht in Leistungsbezug steht
Bin dann dort vorsprachig geworden wo man dies so nicht kannte,aber nach kurzer Zeit berechnet hat ob ein Anspruch bestehen würde .Dies war in der Tat so und man sagte es würde für 1 Monat einmalig Leistung bewilligt ubd zwar die Übernahme für Heizkosten. Dazu alle Unterlagen einreichen usw usw.
Nun ging es an eine Abteilung wo man dachte das wir permanent Leistung haben wollen.Daher wollten sie die Gas Abrechnung von 2021 auch sehen was kein Problem war.Auf Grundlage dieser lehnen sie nun alles ab da ein Guthaben im Jahr 2022 bestand den sie bei der Zahlung so nicht berücksichtigt haben.
Frage A haben die nie was für uns bezahlt und B wie kann es sein das es heisst wenn man Mittelslos ist oder die Rechnung nicht begleichen kann bekommt man Hilfe und dann doch nicht
Ist es in der Tat so das man 2021 ran ziehen kann um 2022 zu ersehen wie der Verbrauch zustande kommt?
Widerspruch würde sich auf Grund der Zeit denke ich nicht Lohnen da bis Ende März die Frist der gesonderten Regelung zur Gas Abrechnung Übernahme ist
Übernahme Heizkosten Job Center ohne Leistungsbezug
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



In dem Antrag (von dir) sollte doch erkennbar sein, dass ihr nur für 1 Monat Leistungen bzw. ein Überbrückungsdarlehen benötigt.ZitatNun ging es an eine Abteilung wo man dachte das wir permanent Leistung haben wollen. :
WAS habt ihr also beantragt?
Du könntest den Bescheid mal hier einstellen, mit einem üblichen Bilderdienst...anonymisieren nicht vergessen.ZitatFrage A haben die nie was für uns bezahlt und B wie kann es sein das es heisst wenn man Mittelslos ist oder die Rechnung nicht begleichen kann bekommt man Hilfe und dann doch nicht :
Ist es in der Tat so das man 2021 ran ziehen kann um 2022 zu ersehen wie der Verbrauch zustande kommt?
Ohne Widerspruch wird das JC nichts prüfen oder ändern.
Ein Widerspruch kann auch ganz schnell bearbeitet und beschieden werden.
Was passiert denn, wenn am 31.3. die Nachzahlung Gas nicht bei den Stadtwerken ist?
Zitat:Ist es in der Tat so das man 2021 ran ziehen kann um 2022 zu ersehen wie der Verbrauch zustande kommt?
Bei Beantragung einmaliger Leistungen, hier eben die Heizkkosten für 2022, kann die Vorjahresrechnung herangezogen werden, um zu prüfen, ob die hohe Nachzahlung durch einen - im Vergleich zum Vorjahr - deutlich höheren Verbrauch, oder durch höhere Preise zustande kommt. Bei deutlich höherem Verbrauch ist es zumindest legitim zu hinterfragen, warum dieser höhere Verbrauch zustande gekommen ist. Auch höhere Preise hast Du als Verbraucher letztendlich keinen Einfluss und die Begründung, dass im Vorjahr ein Guthaben bestanden hat, dürfte als Begründung für die Ablehnung nicht halt bar sein.
Zitat:da bis Ende März die Frist der gesonderten Regelung zur Gas Abrechnung Übernahme ist
Was für eine Frist soll das sein? Wenn sich die auf das Jobcenter bezieht, gibt es so eine Frist nach meiner Kenntnis nicht.
Und - wie @Anami schon schreibt - ohne Widerspruch wird das Jobcenter seine bisherige Entscheidung nicht ändern.
Gruß,
Axel
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ZitatIn dem Antrag (von dir) sollte doch erkennbar sein, dass ihr nur für 1 Monat Leistungen bzw. ein Überbrückungsdarlehen benötigt. :
WAS habt ihr also beantragt?
Ich habe so gesehen den Antrag nicht selbst gestellt. Kurz Version
Ich habe beim JC Vorgesprochen .Da es dort keiner kannte ,musste ich warten.Dann kam eine Dame und hat den Antrag aufgenommen. Hatte alle Unterlagen dabei bis auf 1 Lohn Abrechnung diese sollte ich nach reichen.
Habe drauf hingewiesen das es nur für 1 Monat ist oder als Darlehen. Die Aussage war die,dass man trotzdem ein Antrag so stellen muss als wäre wenn usw.
Sie hat Fragen gestellt zu BG usw usw .Alles ausgefüllt ich unterschrieben und fertig.
Dann kam ein reines durch einander und vor 2 Tagen der Ablehnungsbescheid.
Begründung ist wie folgt
Da ich 2022 weniger Verbrauch hatte wie 2021 besteht so gesehen ein verstecktes Guthaben.Da durch das 2022 ab September zwar alles hochgestuft wurde und da durch die Hohen Kosten zusammen kamen,gilt in diesem Fall nicht .Verstanden habe ich es nicht.Ich lade es morgen 1x hoch
ZitatWas passiert denn, wenn am 31.3. die Nachzahlung Gas nicht bei den Stadtwerken ist? :
Die Stadtwerke haben mich angemahnt 1 Mahnung wenn bis 26.03 nicht bezahlt stellen sie alles ab.
ZitatWas für eine Frist soll das sein? Wenn sich die auf das Jobcenter bezieht, gibt es so eine Frist nach meiner Kenntnis nicht. :
Wegen der Frist,war mit dem Widerspruch gemeint.Die Dame sagte solch ein Widerspruch dauert in der Regel 6 Wochen und muss begründet sein.
Und da die Sonderreglung zur Übernahme für 1 Monat nur für 3 Monate gilt,wäre der Widerspruch außerhalb der Frist
An Hand diesem Flyer hat sie es erklärt
https://ibb.co/F4v8PXX
-- Editiert von User am 19. März 2023 21:12
Hier mal der Bescheid
Ich war nie im Leistungsbezug oder hatte Schulden bei den Stadtwerken wie es auf der zweiten Seite steht.
Abschläge für 2022 192,00 ab 09.22 211,00
Immer zusammen für Gas ubd Strom
Rechnung ist 2840 minus 2188 was ich gezahlt habe
https://ibb.co/Dg31RzP
https://ibb.co/0Zq4L2y
2 Anmerkungen:
1) Ganz grundsätzlich musst du den Stromanteil aus der Rechnung herausrechnen, da dieser euer "Problem" ist, wie auch eben bei Bürgergeld- und Grundsicherungsempfängern!
Vielleicht mal die Rechnung der Stadtwerke anonymisiert hochladen? Übrigens, dein 2ter Upload geht nicht
2) Ihr müsstet eigentlich Anfang des Jahres einen 2ten (Wohngeld) Heizkostenzuschuss in Höhe von 840€ bekommen haben. Könnte es vielleicht auch daran liegen, dass abgelehnt wird/wurde?
siehe: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-wohngeld-912988
-- Editiert von User am 19. März 2023 23:08
@alexa:
Ich glaube, Du hast da so einiges missverstanden. Richtig ist:
Ab dem Monat der Fälligkeit der Nachzahlung (bei Dir vermutlich im Februar 2023) hast Du maximal 3 Monate (bei Fälligkeit im Februar also bis Mai) Zeit, den Antrag zu stellen. Das ist insofern etwas besonderes und tatsächlich eine Art Übergangsregelung, die bis zum 31.12.2023 geht, als dass nomalerweise die Antrag im Monat der Fälligkeit gestellt werden muss, weil es keine Leistungen für Zeiten vor Antragstellung gibt.
In Deinem Fall ist die Frist definitiv gewahrt. Der Antrag wurde rechtzeitig gestellt und der Widerspruch darf jedenfalls nicht mit der von Dir befürchteten Begründung der Fristüberschreitung abgelehnt werden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats ab Erhalt des Ablehnungsbescheides eingelegt werden. Eine weitere Frist gibt es gegenüber dem Jobcenter nicht. Wenn - was schwerlich vorstellbar ist - die Dame vom Jobcenter tatsächlich gesagt haben sollte, die Entscheidung über den Widerspruch müsse innerhalb der 3-monatigen Antragsfrist ergehen, so ist diese Auskunft schlichtweg falsch. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Flyer.
Zitat:Abschläge für 2022 192,00 ab 09.22 211,00
Immer zusammen für Gas ubd Strom
Rechnung ist 2840 minus 2188 was ich gezahlt habe
Bei Deinen Stadtwerken werden immer 11 Abschläge im Jahr bezahlt? Dann wurde sämtliche geforderten Abschläge auch tatsächlich bezahlt. Insoweit gibt es da gar nichts meckern.
Zitat:Die Stadtwerke haben mich angemahnt 1 Mahnung wenn bis 26.03 nicht bezahlt stellen sie alles ab.
Leg umgehend Widerspruch gegen den Bescheid des Jobcenters ein. Lege eine Kopie der Stadtwerke-Mahnung bei und setze eine Bearbeitungsfrist von 3 Tagen unter Androhung eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens.
Parallel dazu unbedingt die laufenden Abschläge an die Stadtwerke weiter zahlen und die Stadtwerke über den Widerspruch gegenüber dem Jobcenter in Kenntnis setzen und um etwas Geduld bitten. Meistens lassen die sich da durchaus drauf ein.
Entscheidet das Jobcenter nicht innerhalb der gesetzen Frist, geh zum örtlich zuständigen Sozialgericht. Alle Unterlagen, sprich die Abrechnung der Stadtwerke, die Mahnung mti Sperrandrohung, den Ablehnungsbescheid des Jobcenters, Deinen Widerspruch und aktuelle Kontoauszüge mitnehmen und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragen. Der Rechtspfleger hilft bei der Formulierung.
So wäre jedenfalls meine Vorgehensweise.
Begründung für den Widerspruch und ggf. das Eilverfahren: Du hast weniger verbraucht als im Vorjahr. Die Abschläge wurden vollständig bezahlt. Die Nachzahlung resultiert ausschließlich aus höheren Preisen, auf die Du keinen Einfluss hast.
Gruß,
Axel
ZitatBei Deinen Stadtwerken werden immer 11 Abschläge im Jahr bezahlt? Dann wurde sämtliche geforderten Abschläge auch tatsächlich bezahlt. Insoweit gibt es da gar nichts meckern. :
Auch wenn es, wie beschrieben, eine kombinierte Rechnung für Gas und Strom ist?
Falls die Differenz, welche das JC nicht übernehmen möchte, alleine auf den Strom geht, wäre da, wenn überhaupt nicht maximal ein Darlehen möglich?
Und wie würde das Amt wohl die von mir erwähnten 2te Heizkostenzuschüsse bewerten? Müssten ja in der Zwischenzeit gezahlt worden sein.
-- Editiert von User am 20. März 2023 03:29
Meines Erachtens die falsche Vorgehensweise, weil sie nicht auf den Fakten beruht.ZitatBegründung für den Widerspruch und ggf. das Eilverfahren: Du hast weniger verbraucht als im Vorjahr. Die Abschläge wurden vollständig bezahlt. Die Nachzahlung resultiert ausschließlich aus höheren Preisen, auf die Du keinen Einfluss hast. :
Ich gehe davon aus, dass mit Strom der Haushaltsstrom gemeint ist. Dieser wird nicht vom Jobcenter übernommen. Du müsstest also für Dich errechnen, wie hoch der Anteil an Nachzahlung für den Verbrauch von Gas ist.ZitatAbschläge für 2022 192,00 ab 09.22 211,00 :
Immer zusammen für Gas ubd Strom
Rechnung ist 2840 minus 2188 was ich gezahlt habe
Aber: Das JC hat die Abrechnung für 2021 angefordert, um die Höhe der geleisteten Vorauszahlung zu prüfen. Laut Schreiben des JC hast Du wohl nicht die vom Energieversorger vorgeschlagenen monatlichen Vorauszahlungen für Gas gezahlt, sondern weniger. Und damit wird die Nachzahlung nicht übernommmen.
Sonst könnte jeder einfach die Vorauszahlunge um z.B. 50 % reduzieren, um dann nach der Abrechnung das JC zur Übernahme aufzufordern.
ZitatAber: Das JC hat die Abrechnung für 2021 angefordert, um die Höhe der geleisteten Vorauszahlung zu prüfen. Laut Schreiben des JC hast Du wohl nicht die vom Energieversorger vorgeschlagenen monatlichen Vorauszahlungen für Gas gezahlt, sondern weniger. Und damit wird die Nachzahlung nicht übernommmen :
Doch habe es immer voll bezahlt.Abgelehnt wurde da so gesehen ein verstecktes Guthaben für Gas besteht.
Die Höhe des gesamtenbetrages setzt sich aus erhöhtem Strom wohl zusammen wir man grade erklärt hat.
Demnach ist es wohl abgelehnt worden .
Ich sollte 192 zahlen.140 für Gas und 52 Strom.
Gesamtbetrag Gas ist 1340,78 die gefordert werden.
Strom 1299,47 zusammen 2640,25 minus die 2119 die ich gezahlt habe macht minus 521 plus Anpassung Gas von November-Februar 23 in Höhe von ja 486 was die nun haben wollen zu den 521 da sich Gas alles erhöht hat.
Und die Heizkosten Zulage bekommen wir am 01.04
Nach der 1. Mahnung der Stadtwerke wird noch nichts gleich abgestellt.
Du solltest den Stadtwerken aber zeitnah erklären, dass das JC nicht leistet und du bitte noch einen zeitlichen Aufschub brauchst.
Vermutlich solltest du dort auch erklären, dass ihr noch gar kein Wohngeld ausgezahlt bekommt, weil die Prüfung/Bewilligung noch bis mind. April dauert. Ebenso wie der HK-Zuschlag.
Du solltest zumindest jetzt die Nachzahlung für Strom leisten, denn diese Kosten werden so oder so aus jeder JC-Rechnung herausgenommen.
Wie kommt das JC darauf, dass du geringere Abschläge als gefordert gezahlt hast? Das JC hat die Stadtwerke-Abrechnung 2021 ja gesehen. Was war denn in 2021 anders? Deine Kinder waren nur 1 Jahr jünger und wie geht das überhaupt mit 5 Personen und 52,-mtl. für Strom??
Deine Stadtwerke haben in 2022 vermutlich auch die Preise angepasst? Sogar mehrmals? Und du hast weiterhin (nur) 140,- und 52,- gezahlt?
Es ist immer noch konfus ... aber trotzdem ein wenig klarer.
1. Die NK Abrechnung erstreckt sich nur auf den Zeitraum 1.1. bis 31.12. Die Monate Januar und Feburar 2023 werden in der Abrechnung NICHT berücksichtigt.ZitatGesamtbetrag Gas ist 1340,78 die gefordert werden. :
Strom 1299,47 zusammen 2640,25 minus die 2119 die ich gezahlt habe macht minus 521 plus Anpassung Gas von November-Februar 23 in Höhe von ja 486 was die nun haben wollen zu den 521 da sich Gas alles erhöht hat.
2. Das JC übernimmt ggfs. für Gas die Nachzahlung. Gas macht laut Abrechnung bei Dir eine Summe von 1.340,78 Euro aus. Du hast aber 140 Euro im Monat gezahlt. Bei 11 gezahlten Abschlägen ergibt dies doch 1.540 Euro. Also ein Guthaben von ca. 200 Euro.
3. Beim Strom hast Du 11 x 52 Euro = 572 Euro gezahlt. Tatsächlich verbraucht aber laut Deinen Zahlen 1.299,47 Euro. Also wäre eine Nachzahlung von 727,47 Euro fällig. Die aber nicht durch das JC geleistet werden.
4. In der Abrechnung wurde das Guthaben aus Gas mit der Forderung für Strom verrechnet. So verbleiben ca. 527 Euro, die Du zu zahlen hast.
Ich muss mich insoweit korrigieren, als dass ich tatsächlich übersehen habe, dass hier in der Abrechnung der Stadtwerke auch die Kosten für den Haushaltsstrom enthalten sind.
Unter dem Strich bleibt also eine unsinnige Begründung (nicht gezahlte Abschläge/Schulden), für eine am Ende aber wohl richtige Entscheidung des Jobcenters.
Rechnerisch komme ich zum gleichen Ergebnis wie das Jobcenter und @bostonxl in #12. Und da Stromkosten nunmal nicht vom Jobcenter übernommen werden, ist die Ablehnung am Ende wohl korrekt. Für die Strom-Nachzahlung kann ggf. ein Darlehen gewährt werden, welches aber gesondert beantragt werden muss und nur dann gewährt wird, wenn ernsthaft die Stromsperre droht und der Versuch einer Ratenzahlung mit den Stadtwerken nachweislich gescheitert ist.
Gruß,
Axel
So wie es aussieht, wurden da Textbausteine wild durcheinander gewirbelt. Aber es bleibt halt die korrekte Entscheidung.ZitatUnter dem Strich bleibt also eine unsinnige Begründung (nicht gezahlte Abschläge/Schulden), für eine am Ende aber wohl richtige Entscheidung des Jobcenters. :
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