Übernahme Mietkosten nach Umzug bei Hartz 4 Corona Schutzmaßnahme

9. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
NinaMarie123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Mietkosten nach Umzug bei Hartz 4 Corona Schutzmaßnahme

Es geht lediglich um die Planung. Der Umzug ist zum 1.6. veranschlagt. Es liegen 2 Wohnungen sogar zur Auswahl vor: eine ist jedoch 40 Euro über dem Mindestmietsatz und im gleichen Bundesland, die andere 50 Euro über dem Mindestmietsatz und im Nachbarbundesland (ich lebe an einer Ländergrenze). In der jetzigen Wohnung gab es einen Wasserrohrbruch und Schimmel. Hartz 4 läuft bis 31.5. aus, dannach müsste sowieso auch für die jetzige Wohnung eine Weiterbewilligung gestellt werden. Würde das Jobcenter für den Anfang diese 40 oder 50 Euro zu viel dennoch übernhemen (Corona Schutzpaket)? Oder ist dies auch länderspezifisch?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32228 Beiträge, 5662x hilfreich)

Fragen zur Planung:

Mindestmietsatz gibt es nicht. Du meinst vermutlich 40,- bzw. 50,- über der *Angemessenheits-Richtlinie* .
Ist das teurer als beim jetzigen JC?
Oder teurer als beim neuen JC?

Bundesland ist nicht relevant. Wichtig ist der Zuständigkeitsbereich der JC/ des Wohnortes.

Es gilt für Umzüge nach wie vor und überall in D der § 22 SGB II.
Und wegen Corona gilt auch Abs. 3 des § 67 SGB II.

(3) § 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten.

zu deutsch: Die 40,- bzw. 50,- mehr würden nach Umzug vom neuen JC zunächst für 6 Monate übernommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaMarie123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort!
Ja, ich meine Angemessenheits-Richtlinie. Danke.
Das bedeutet also dass der Landkreis relevant nicht aber das Bundesland relevant ist? In Köln wird ein Hartz 4 Antrag "anders" bewertet, behandet wie in Bonn. - plakativ ausgedrückt.
Das Jobcenter würde sich in jedem Fall ändern, da die beiden anvisierten Wohnungen beide in anderen Landkreisen und eben Bundesländern liegen.
Würde das Jobcenter also diese Miete oberhalb der Angemessenheits-Richtlinie übernehmen auch wenn schon die jetztige Mite 30 Euro darüber war und das Jobcenter diese die letzten 6 Monate übernommen hatte?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38469 Beiträge, 14009x hilfreich)

Und was hat der Umzug mit Corona zu tun?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32228 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von NinaMarie123):
In Köln wird ein Hartz 4 Antrag "anders" bewertet, behandet wie in Bonn. - plakativ ausgedrückt.
Genau.
Zitat (von NinaMarie123):
Würde das Jobcenter also diese Miete oberhalb der Angemessenheits-Richtlinie übernehmen
Ja. So oder so.

Aber zunächst nur 6 Monate lang. Dann wird man zur Kostensenkung aufgefordert--- und zahlt uU die Differenz selbst.
--------------------------------------
Zitat (von wirdwerden):
Und was hat der Umzug mit Corona zu tun?
Es gibt einen §, extra für die Sonderregelungen... wegen der Pandemie
§ 67 SGB II.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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