Übernahme der Umzugskosten durch das JC?

29. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)
Übernahme der Umzugskosten durch das JC?


Hallo, ich habe mal eine Frage zu der Übernahme der Umzugskosten durch das JC.

Ende 2019 mussten wir umziehen, da unsere damalige Wohnung heftig Schimmelbefall hatte.
Damals hatte ich das JC angefragt, wegen der Kostenübernahme,da meine Ehefrau nach einer schweren Rückenoperation kaum noch etwas kann, und ich ebenfalls wegen 5 Bandscheibenvorfällen und einer Verengung der Wirbel lediglich noch 4 Stunden arbeiten kann, und es sich auch nur um eine leichte Tätigkeit handelt.
Vor ca. 8 Jahren hatte das JC mal ein Gutachten beim Gesundheitsamt in Auftrag gegeben, was auch bestätigte, das ich lediglich noch wenige Stunden, und leichte Tätigkeiten ausüben kann, plus weitere Einschränkungen. Trotzdem habe ich alle paar Monate Termine bei meinem Orthopäden, da sich der Nerv mal wieder eingeklemmt hat, und nur Spritzen und Tildin helfen, was aber auch jedesmal eine Krankzeit von 2-3 Wochen hat.

2019 wurden die Kosten für den Umzug bewilligt, nachdem unser Arzt in einem Attest bestätigt hatte, das wir aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug nicht schaffen
Jetzt steht leider wieder ein Umzug bevor, da unser Mietshaus verkauft wurde, und der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat.
Habe mit der Sachbearbeiterin gesprochen, nachdem unsere neue Wohnung bewilligt wurde,und die aktuellen Atteste unseres Arztes wieder vorlagen.
Heute habe ich beim JC angerufen,und gefragt ob alles bewilligt ist, das man auch Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen machen lassen muß.
Sie meinte, das das JC ein Gutachten über mich in Auftag gegeben hat, und sich das Gesundheitsamt mit mir in Verbindung setzen würde. Und dann würde man sehen, ob die Umzugskosten bewilligt werden.

Ich frage mich jetzt natürlich, was das soll. Die haben ein Gutachten, und es ist ja in den Jahren nicht besser geworden, sondern hat sich alterbedingt ja sogar noch etwas verschlechtert. Können die das so machen, oder ist es so, das sie einmal die Kosten aus gesundheitlichen Gründen übernommen haben, auch diesmal übernehmen müssen.
Unser Umzug wäre in 8 Wochen, und bis das Gutachten vorliegt und dann, bei Bewilligung erst 3 Kostenvoranschläge von Unternehmen eingeholt werden müssen, die dann eingereicht und genehmigt, und dann kann man erst den Umzug terminieren.

Vor 2 Jahren hat mein Gutachten auch gereicht, in Sachen Mitfinanzierung eines Autos zum erreichen des Arbeitsplatzes. Laut dem vom JC damals in Auftrag gegebenen Gutachten darf ich u.a.kein Fahrrad fahren, und auch kein Bus, wegen den Erschütterungen beim Bus z.B. wegen abbremsen bzw. anfahren.

Ich denke doch auch, das weiterhin das Attest meines Arztes als Beleg ausreichen sollte?
Meine Sachbearbeiterin hatte mir gesagt (ich weiß, schriftlich) das ich,nachdem sie die Anmietung genehmigt hatte, unverzüglich den unterschrieben Mietvertrag und die Atteste vorlegen soll, damit sie die Übernahme der Umzugskosten genehmigen kann. Da war kein Wort von einem eventuellen Gutachten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Heute habe ich beim JC angerufen,und gefragt ob alles bewilligt ist, das man auch Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen machen lassen muß.
Du solltest jetzt schon 3 KVA einholen und dann sofort dem JC vorlegen.
Zitat (von kalm persoon):
Ich frage mich jetzt natürlich, was das soll.
Ein Amtsgutachter soll den Istzustand attestieren. Wenn das JC weiß, dass der Umzug zu Anfang Dezember sein soll, hat man das mit dem Gutachtertermin hoffentlich *dringendst* gemacht.

Zitat (von kalm persoon):
Die haben ein Gutachten, und es ist ja in den Jahren nicht besser geworden,
Das steht ja nicht in dem alten Gutachten.
Zitat (von kalm persoon):
Vor ca. 8 Jahren hatte das JC mal ein Gutachten beim Gesundheitsamt in Auftrag gegeben, was auch bestätigte, das ich lediglich noch wenige Stunden,
Und JETZT will das JC mal wissen, ob es noch 3 Std. tgl. sind...nach 8 Jahren evtl. nicht mehr möglich.
Damit bist du kein ALG2-Berechtigter mehr, weil nicht mehr erwerbsfähig... Dann würde das Sozialamt zuständig.

Vermutlich geht es nur darum, wer die Umzugskosten zahlt--- JC oder Sozialamt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109349 Beiträge, 38287x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Die haben ein Gutachten

Historische Dokumente sind für Museen interessant, aber nicht wenn es um die Beurteilung der aktuellen Situation geht.



Zitat (von kalm persoon):
Ich denke doch auch, das weiterhin das Attest meines Arztes als Beleg ausreichen sollte?

Man kann denken was man will. Wenn das Amt / der Gesetzgeber anderer Meinung ist, hat man Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man kann denken was man will. Wenn das Amt / der Gesetzgeber anderer Meinung ist, hat man Pech gehabt.

Wir haben am Freitag nun Post vom Gesundheitsamt bekommen, das der Herr Doktor uns in der kommenden Woche zuhause besucht.
Meine Frage dazu! Ist es überhaupt in Ordnung, das diese Herren Hausbesuche machen?

Kann mich an die häufige Situation erinnern, wenn meine Frau oder ich uns kaum wegen dem Rücken bewegen konnten, und auch kein einsteigen in ein Auto möglich war, das es bei jedem Arzt immer nur hieß, das keine Hausbesuche gemacht werden, und man irgendwie in die Praxis kommen müsste.

Meine Ehefrau hatte 2017 eine sehr schwere Rückenoperation, war erst im Rollstuhl, dann Rollator, und sie hat sich ein wenig ins Leben zurück gekämpft. Ist allerdings seit 2017 durchgängig vom Facharzt arbeitsunfähig geschrieben, und sie kann kaum etwas, soll aber auch mit begutachtet werden :(

2019 mussten wir schon einmal umziehen wegen Schimmelbefall, und damals reichte dem SB die Atteste des Arztes völlig aus, damit die Umzugskosten übernommen wurden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36324 Beiträge, 13530x hilfreich)

Ich kenne es durchaus, dass Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Betroffenen zu Hause aufsuchen. Dann sehen die ja auch, welche Umzugsmengen zu bewältigen sind. Ob das medizinisch geht. Ich kann mir durchaus Unterschiede vorstellen, z.B. ob viele schwere Bücher, Aktenordner zu transportieren sind, oder nur leichte Dinge wie Klamotten. Was will man denn alles haben? Tragehilfen klar, aber auch Packhilfen z.B.?

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109349 Beiträge, 38287x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Ist es überhaupt in Ordnung, das diese Herren Hausbesuche machen?

Ja, das ist es durchaus.
Man will sich die Situation vor Ort ansehen und erfassen was möglich und nötig ist.



Zitat (von kalm persoon):
das es bei jedem Arzt immer nur hieß, das keine Hausbesuche gemacht werden, und man irgendwie in die Praxis kommen müsste.

Andere Situation.



Zitat (von kalm persoon):
und sie kann kaum etwas, soll aber auch mit begutachtet werden

Logischerweise.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich kenne es durchaus, dass Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Betroffenen zu Hause aufsuchen. Dann sehen die ja auch, welche Umzugsmengen zu bewältigen sind. Ob das medizinisch geht. Ich kann mir durchaus Unterschiede vorstellen, z.B. ob viele schwere Bücher, Aktenordner zu transportieren sind, oder nur leichte Dinge wie Klamotten. Was will man denn alles haben? Tragehilfen klar, aber auch Packhilfen z.B.?


Danke, das ist mal eine Aussage!
Ich war wirklich bis jetzt davon ausgegangen, das es allein darum geht zu sehen, ob wir wirklich gesundheitlich so angeschlagen sind, wie es in den ganzen Gutachten steht. Und dann noch der Besuch im gewohnten Umfeld, wo man aus Gewohnheit schon sicherer ist, da man sich im Laufe der Zeit schon Erleichterungen gemacht hat.

Bei uns handelt es sich überwiegend um antike schwere Echtholzmöbel, wie Schränke, einige Kommoden, die ganze Einbauküche ab und Aufbau. Wir haben ja auch schon angefangen Zeug in Kartons zu packen, jeden Tag ein wenig, eben um den Kostenpunkt für den JC nicht dreist auszunutzen, packen wir möglichst viel selbst.

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#7
 Von 
kalm persoon
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 2x hilfreich)

So, nun war letzte Woche Freitag der Amtsarzt bei uns! Er hat sich uns, wie auch die ganze Wohnung sehr genau angeschaut, die Treppen gezählt, und, und, und! War ein, sagen wir mal interessanter Mensch, aber man muß ihn ja nicht mögen.
Gestern bekam ich von einen der Umzugsunternehmen eine Mail, ob die Stadt schon entschieden hätte, denn der Umzug wäre ja schon in 5 Wochen, und sie würden gern mal Bescheid wissen, was nun wäre.

Habe dann meine Sachbearbeiterin mal angerufen, ob die Stellungnahme vom Gesundheitsamt noch nicht vorliegen würde. Liegt leider noch nicht vor, und sie würden sich melden, wenn etwas reinkommt, und das die Umzugsunternehmen anfragen hat sie nicht groß interessiert.
Der Umzug ist in 5 Wochen, und dieses Ungewisse zermürbt einen, und macht nervös. Man weiß selbst, das man es nicht mal im Ansatz selber bewältigen könnte, und dann diese Warterei.

Was ist, wenn die Stellungnahme z.B. noch 2-3 Wochen dauert, und mir die Umzugsunternehmen abspringen, da auch andere Menschen umziehen, und sie vielleicht gerade für den Tag einen Auftrag reinbekommen.
Was ist, wenn die Stellungnahme gegen uns ausfällt? Wir wissen, das wir es nicht können, aber was macht man dann? Sozialgericht / Widerspruch? Alles dauert, und die Zeit ist nicht. Zwei Mieten zahlt der JC auch nicht.

Langsam werden wir ehrlich nervös.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von kalm persoon):
Gestern bekam ich von einen der Umzugsunternehmen eine Mail, ob die Stadt schon entschieden hätte, denn der Umzug wäre ja schon in 5 Wochen, und sie würden gern mal Bescheid wissen, was nun wäre.
Liegen die 3 KVA von 3 Unternehmen denn schon beim JC vor?
Ist der Anfrager von gestern der preiswerteste von den 3?
Zitat (von kalm persoon):
und das die Umzugsunternehmen anfragen hat sie nicht groß interessiert.
Logisch. Wieso auch? Das JC soll lediglich dann die Kosten übernehmen. Die SB kann den Amtsarzt nicht beschleunigen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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