Müssen Umzugskosten vom Leistungsträger gezahlt werden, wenn ein Grundsicherungsempfänger aus gesundheitlichen Gründen (mit Attest) umzieht? Was ist zu beachten?
Übernahme von Umzugskosten bei Grundsicherung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@Platypus:
§ 29 Abs. 1 Satz 7 und 8 SGB XII:
quote:
Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
Die alles entscheidende Frage ist also, ob ein Umzug notwendig ist. Dieses kann durchaus auch aus medizinischen Gründen der Fall sein. Ob der Leistungsträger ein einfaches Attest des behandelnden Arztes akzeptiert, oder eine Begutachtung durch den Amtsarzt anordnet, kommt sicher auf die genauen Umstände an.
Es sollte zunächst, unter Vorlage des ärztlichen Attestes, Zustimmung zum Umzug und zur Übernahme der erforderlichen Kosten beantragt werden.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"
Krankheitsbedingter Umzug wird in vielen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Sollte vorher abgeklärt werden.
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@Nikita
Bennenst du bitte die Quelle aus der entnommen werden kann, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen. Wäre dann auch interessant zu wissen, wie das Gesetz die Kosten festlegt
Danke sehr
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
@Nikita:
Ich schließe mich der Frage/Bitte von @sunbee an. Das eine Krankenkasse Umzugskosten übernimmt, habe ich noch nie gehört.
Gruß,
Axel
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