Überprüfung Wohngeld

20. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Überprüfung Wohngeld

Hallo
ich hatte eine zeitlang ALG II erhalten. Als es Auslief habe ich Wohngeld beantragt. Da das Wohngeld zuerst abgeleht worden ist hatte ich dann wieder ALG II beantragt.
Jedoch hatte ich mich, innerhalb der Widerspruchsfrist Einspruch (Wohngeld) eingelegt und dann doch Wohngeld erhalten.

Nach einem halben Jahr hatte ich dann wieder AlgII erhalten und am Ende dann Kindergeldzuschlag und das Wohngeld beantragt.
Hier habe ich natürlich beim Kindergeldzuschlag den ALG II Bezug angegeben. Als ich den Wohngeldantrag stellte war kein ALG II Bezug und der war auch nicht absehbar.Musste aber aufgrund der sehr langen bearbeitsungszeit doch noch für eine kurze Zeit beantragt werden.
Nun meldete sich das zuständige Amt des Wohngeldes und hatte angebl.durch Datenabgleich erfahren, dass ich kurze Zeit wohl Wohngeld und ALG II erhalten habe.

Ich weiß vom Jobcenter (schriftl.) dass Sie das ganze angeregt haben. Obwohl ich beim Antrag des Kindergeldzuschlages (arbeitsagentur) nicht die Datanabfrage und auch demnach nicht die Freigabe des Daten der Arbeitsagentur angekreuzt habe.

Ich frage mich aber, warum ich das extra ankreuzen muss, wenn die das doch untereinander absprechen können.
Gibt es hier keinen Datenschutz?

AUf jeden Fall muss/soll ich den ALG II Bescheid an die Wohngeldstelle zur EInsicht abgeben.
Weiter steht dort der Hinweis "Bescheid über den Leistungsbezug ALG II einzu reichen" weiter steht dort...sofern Sie nicht rechtzeitig und vollständig mitwirken, sind wir berechtigt die Auskünfte, soweit möglich, von anderer Seite (Benörden, Arbeitgeber...)einzuholen.

Warum steht da "soweit möglich"?
Muss ich Kooperieren?
Wenn ich das nicht tue, bekommt das Wohungsamt alle Angaben zur Überprüfung?
Besser kooperieren?

Datenschutz gibt es da nicht?
Hat jemand in so einer Angelegenheit Erfahrungen

Gruß

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Datenschutz gibt es da nicht?


Doch schon, aber der Datenschutz ist kein Schutzrecht für Betrüger.

Auch wenn die ursprünglichen Angaben vermutlich richtig waren, mangelt es nach der Beschreibung oben an der erforderlichen Nachmeldung, nachdem sich der Bezugsstatus geändert hatte.

Zitat (von müllermilch):
Muss ich Kooperieren?
Nö.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Gibt es hier keinen Datenschutz?
Doch, den gibt es.
Noch zur Ergänzung:
Zitat (von müllermilch):
Ich weiß vom Jobcenter (schriftl.) dass Sie das ganze angeregt haben. Obwohl ich beim Antrag des Kindergeldzuschlages (arbeitsagentur) nicht die Datanabfrage und auch demnach nicht die Freigabe des Daten der Arbeitsagentur angekreuzt habe.
Bitte schau mal im Link nach, was du beim Antrag auf KiZ *angekreuzt* haben könntest.
http://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KiZ1-Antrag_ba013094.pdf
Dort auf Seite 5... ERKLÄRUNG
Beim Antrag auf Alg2 gibts auch nichts datenschutzmässiges *anzukreuzen*.

Zitat (von müllermilch):
Warum steht da "soweit möglich"?
Das ist ein Textbaustein, der trifft hier in deinem Falle nicht zu, denn die Wohngeldstelle will nur den Alg2-Bescheid sehen. Das ist doch durchaus möglich.
Leg ihn selbst vor. Das ist die *Kooperation*, die du bringen solltest. Es soll doch hier nur gesprüft werden, ob durch den Wechsel der Leistungen evtl. Überschneidungen/Überzahlungen entstanden sein könnten.
Zitat (von müllermilch):
Wenn ich das nicht tue, bekommt das Wohungsamt alle Angaben zur Überprüfung?
Ja. Selbstverständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die Beiträge.

nein, ich habe beim Kindergeldzuschlag den Passus "Einwilligung zum Zugriff und zur Verarbeitung der beim Träger der Grundsicherung nach dem SGB II gespeicherten Sozialdaten" ausdrücklich nicht unterzeichnet.
Jedoch dann vom Jobcenter selbst erfahren dass Sie erfahren haben, dass es eine Überschneidung von ALG II Bezug und Wohngeld gegeben hat. Und sie eben eine Überprüfung Nachforschungen angeregt haben.
Und dann eben das Schreiben der Wohngeldstelle.
Wie gesagt, dass Wohgeld habe ich kurz vor dem Weiterbewilligungsantrag beantragt.
Ist das nun rechtens, dass das Jobcenter das angeregt hat? Oder darf das nicht passieren? Wozu braucht es denn dann die Unterschrift in dem Kinderzuschlagsantrag?

Nu hat die Wohngeldstelle es erfahren und verlangt die Bescheide. Sollte die Anregung des Jobcenters nicht rechtens gewesen sein, darf die Wohngeldstelle das tun? Oder sind das dann unrechtmässig erworbene "Beweise"? Kann es mich zur Vorlage zwingen?

Und wenn ich es selbst vorlege, dann wird die Überschneidung festgetsellt und die Unterlagen werden gegenseitig (JC und Wohngeldstelle) ausgetauscht?

Oder macht es nun mal keinen Unterschied, das Kind ist in den Brunnen gefallen und ich muss die Bescheide vorweisen?

Die Daten bekommt die Wohngeldstelle so wie so? Ob mit oder ohne meiner Hilfe?
Oder müssen da legal erworbene Hinweise/Neweise vorliegen? Also kein Datenschutz?

Ich komme also nicht mehr raus und Kooperation ist der Beste Weg?
Denn es stimmt ja, es hat sich überschnitten.

Gruß



-- Editiert von müllermilch am 10.01.2019 10:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Sollte die Anregung des Jobcenters nicht rechtens gewesen sein, darf die Wohngeldstelle das tun? Oder sind das dann unrechtmässig erworbene "Beweise"?

Das deutsche Strafrecht kennt so etwas wie ein generelles Beweisverwertungsverbot nicht.



Zitat (von müllermilch):
Kann es mich zur Vorlage zwingen?

Nein. Nur muss man dann mit den Konsequenzen leben. Von daher wäre es sicherlich besser sich sehr kooperativ zu zeigen. Auch im Hinblick auf die eventuelle Strafverfolgung.



Zitat (von müllermilch):
Also kein Datenschutz?

Immer wieder erstaunlich, das Leute erst Strafteaten begehen und sich dann bei Konsequenzen plötzlich die Gesetzestreue rereklamieren und sich auf "Einhaltung Datenschutz" berufen wollen. Nein, Datenschutz ist kein Täterschutz.
Hätte man sich zuvor etwas mehr mit den Gesetzen beschäftigt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, das verstehe ich nicht so wirklich.

Sie wollen mir also meine Rechte abstreiten?

Mörder hängen Sie ohne dass seine Rechte gewahrt werdenund Terroristen/Verbrecher hören sie mal einfach so ab ohne richterlichen Beschluss? Und wenn sie eine Ahnung haben, dann gehen Sie einfach mal in eine Wohung und sehen nach ob da nicht ein Verbrechen, eine Straftat oder sonst was zu ersehen ist?

Ich habe selbstverständlich Rechte.
Oder streiten Sie das allen Ernstes ab?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Ich habe selbstverständlich Rechte.
Oder streiten Sie das allen Ernstes ab?


Macht doch keiner.
Sie haben aber selbstverständlich auch Pflichten und denen sind Sie nicht nachgekommen.

Davon ab, ich sehe nach Ihren Angaben nicht mal im Ansatz eine Datenschutzverletzung.

Zitat (von müllermilch):
ich habe beim Kindergeldzuschlag

Zitat (von müllermilch):
dass es eine Überschneidung von ALG II Bezug und Wohngeld gegeben hat


Bei uns:

Kindergeldzuschlag -> Familienkasse
ALG2 -> Jobcenter
Wohngeld -> Wohngeldstelle der Stadt

Wenn sie der Familienkasse die Datenweitergabe untersagen, hat das jetzt welche Auswirkung auf einen Datenabgleich zwischen Jobcenter und Wohngeldstelle?

Sie suchen den angeblichen Fehler bei der falschen Behörde. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 10.01.2019 15:58

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort.

Jedoch hatte ich bei der Familienlasse angegeben, dass ich ALG II erhalte Und ohne meine Zustimmung hat diese das Jobcenter wegen der Verrechung der ALG II Zuwendung und des Kinderzuschlages für die sich überschneidende Zeit zusammegeschlossen.
Nach Ihrer Erklärung ist das aber nicht vorgesehen. Oder?

Jedoch habe ich diese "Einwilligung zum Zugriff und zur Verarbeitung der beim Träger der Grundsicherung nach
dem SGB II gespeicherten Sozialdaten" nicht unterzeichnet.
Deshalb wunde ich mich, warum das Jobcenter, ohne meine Zustimmung informiert worden ist Und dann anschließend ich vom Jobcenter informiert wurde, dass ich auch in dieser Zeit wohl Wohngeld bezogen habe.
Woher ist das Wissen darüber? Geht das ohne meine Zustimmung? Ja, ich sehe das es geht, aber ist das rechtlich abgedeckt.
Diese "Einwilligung habe ich mit Absicht nicht unterzeichnet, da ich es nicht mag, das meine Daten einfach so weiter gegeben werden
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):

Diese "Einwilligung habe ich mit Absicht nicht unterzeichnet, da ich es nicht mag, das meine Daten einfach so weiter gegeben werden
Gruß

Sie mögen ihre Daten nicht weitergeben und der Steuerzahler mag es nicht, wenn Betrug mit Steuergeldern stattfindet.
Der Datenabgleich ist da vollkommen zu Recht erfolgt

.
Zitat (von müllermilch):
Ich habe selbstverständlich Rechte.


Sie vergaßen ihre Pflichten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo Loni,

wie ist das im Deutsche Recht?
Behörden müssen sich auf jeden Fall im rechtlichen Rahmen bewegen.
Straftäter dürfen auch nur mit legal erworbenen Beweisen überführt werden.

Oder sehe ich das falsch?

"spatenklopper" hat den Weg j aufgeschrieben und ich kann nicht erkennen, dass es eine Möglichkeitfür das JC gibt an Daten der Familienkasse zu kommen, wenn diese von mir nicht freigegeben wird.
Dann ist es auch, ohne meine Zustimmung doch nicht möglich, dass die Wohngeldstelle an die Info des JC kommt und dann mal sagt ich mache einen Datenabgleich und schwupps ist das Recht ausgehebelt.



Deswegen frage ich ja hier nach. Wenn es rechtens war,, dann ok.




Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)

Hallo noch eine Frage, warum will das Wohngeldamt die Zusendung meiner Bescheide, wenn es doch beim Datenabgleich Ausküngte erhalten hat?


Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von müllermilch):
Ich habe selbstverständlich Rechte.
Oder streiten Sie das allen Ernstes ab?

Nö, man glaubt nur das der Datenschutz einen immer vor (Straf-)verfolgung schützen würde. Und diese Hoffnung ist - zum Glück - falsch.

In der Datenschutzgesetzgebung ist sogar ausdrücklich geregelt, das Daten zu berechtigten Zwecke verarbeitet werden dürfen ohne das die betroffenen Person eingewilligt hat. Die Aufdeckung von missbräuchlicher Verwendung der sozialen Zuwendungen ist durchaus so einer.



Zitat (von müllermilch):
Straftäter dürfen auch nur mit legal erworbenen Beweisen überführt werden.

Wie schon erwähnt, dieses "fruits of the poisonous tree" gibt es in Amerika, nicht aber in Deutschland. Nicht alles was im Fernsehen gezeigt wird exisitiert auch so in der Realität.



Zitat (von müllermilch):
Deshalb wunde ich mich, warum das Jobcenter, ohne meine Zustimmung informiert worden ist

Es ist ein kleiner aber feiner Unterschied, ob da ein "Zugriff und Verarbeitung der beim Träger der Grundsicherung nach dem SGB II gespeicherten Sozialdaten" stattfindet, oder ob die eine Behörde die andere darauf hinweist, das das möglicherweise unberechtigt Sozialgelder bezogen werden und dann Ermittlulen stattfinden.
Denn nur für das erstere benötigt man die Einwilligung der betroffenen Person.



Zitat (von müllermilch):
Geht das ohne meine Zustimmung? Ja, ich sehe das es geht, aber ist das rechtlich abgedeckt.

Ja, Ermittlungen bei einem Verdacht auf Missbrauch von Sozialleistungen (Straftat) dürfen tatsächlich ohne Zustimmung des Tatverdächtigen erfolgen. Und diese Ermittlungen beinhalten dann auch die relevanten Daten.

In Art. 23 DSGVO finden sich die Grundlagen zu Beschränkungen von Rechten und Grundsätzen bei solchen Maßnahmen.


Falls man der Meinung ist, hier seien Rechte aus dem Datenschutz verletzt worden, kann sich an die staatlichen Datenwächter wenden. Sollte was passiert sein, werden die das entsprechend ahnden.
Vor den Konsequenzen der Tat wird es einen aber nicht bewahren.




-- Editiert von Harry van Sell am 10.01.2019 23:15

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

@müllermilch
erst ist man Antragsteller. Fehlen zur Bearbeitung noch Unterlagen, Nachweise, wird man zur Mitwirkung aufgefordert/ Vorlage weiterer Unterlagen.
Wirkt man nicht mit oder Überschneidet sich was oder gibt man mit Absicht keine weiteren Unterlagen, bleibt der Antrag liegen.
Übertreibt ein Antragsteller den Datenschutz oder versteht ihn falsch oder verschweigt absichtlich relevante Daten, dürfen etliche Behörden, vor allem Sozialleistungsträger auch selbst "nachfragen"
Ich wäre gerade in solchen Fällen wie deinem total froh, wenn die befassten Behörden den Kladderadatsch untereinander austauschen. Denn ich erkenne seit langem, was Bürgern unter dem Hut " Datenschutz" aufgebürdet wird.
Kurz: Ganz viele Behörden und Unternehmen lassen bringen. Bürger laufen sich n Wolf.

0x Hilfreiche Antwort

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