Schönen guten Abend,
bei mir hat sich folgende Situation ergeben:
ich bin als studentische Aushilfskraft im öffentlichen Dienst beschäftigt und werde aufgrund der Weichnachtsgeldzahlung, mit der ich nicht gerechnet hatte, die Einkommensgrenze des Kindergeldes um ca. 500 € überschreiten.
Einkommen am Ende des Jahres wären 8528 € und das Weihnachtsgeld ist wohl ein komplettes 13. Gehalt (somit 9448 €)
Höhere Werbungskosten kann ich leider nicht geltend machen um die Einkommensgrenze wieder zu unterschreiten.
Auch habe ich erfahren, dass ein Ablehnen des Weihnachtsgeldes aus juristischen Sicht wohl nicht die Unterschreitung der Einkommensgrenze bewirkt.
Ist es nun aber möglich die Kindergeldzahlung ab jetzt zu stoppen, also darauf zu verzichten, so dass die Einkommensgrenze nur anteilig für die geleisteten Monate berechnet wird, sich also um 2 Monate verringert. (So wie wenn ich jetzt im November 25 werden würde)
Bedeutet: Kindergeld wird ab November nicht mehr ausgezahlt, ich habe es nur 10 Monate erhalten, wodurch sich die Einkommensgrenze dann auf 7436 € herabsetzt, und ich mit dem Einkommen bis Ende Oktober diese nicht überschreite.
Oder gibt es andere Möglichkeiten dieses Problem zu umgehen?
Über Antworten würde ich mich außerordentlich freuen!
krimskrams
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Überschreitung Kindergeleinkommensgrenze
21. Oktober 2010
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Frage vom 21. Oktober 2010 | 21:38
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 2x hilfreich)
Überschreitung Kindergeleinkommensgrenze
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2010 | 23:27
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Auch habe ich erfahren, dass ein Ablehnen des Weihnachtsgeldes aus juristischen Sicht wohl nicht die Unterschreitung der Einkommensgrenze bewirkt. <hr size=1 noshade>
Das stimmt, siehe § 32 Abs. 4 Satz 9 EStG .
quote:<hr size=1 noshade>Ist es nun aber möglich die Kindergeldzahlung ab jetzt zu stoppen, also darauf zu verzichten, so dass die Einkommensgrenze nur anteilig für die geleisteten Monate berechnet wird, sich also um 2 Monate verringert. <hr size=1 noshade>
Nein, das geht nicht, denn sonst würden es ja alle machen
quote:<hr size=1 noshade>Oder gibt es andere Möglichkeiten dieses Problem zu umgehen? <hr size=1 noshade>
Prüfen, ob du korrekt gerechnet hast:
Brutto
minus RV
minus studentische KV
minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Wenn es bei dem Ergebnis bleibt: Werbungskosten ausrechnen. Vielleicht kommst du doch über die 920 € und drückst so dein Einkommen unter den Grenzbetrag. Mach dich mal kundig, was du alles angeben kannst. Du hast ja auch noch 2 Monate, wo du etwas gestalten kannst.
Nächstes Jahr besser aufpassen. Im TVöD (sofern du danach bezahlt wirst) gibt es 2011 zwei Erhöhung (Januar und August) plus einen Einmalbetrag (Januar).
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#2
Antwort vom 22. Oktober 2010 | 05:19
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 638x hilfreich)
Schon einmal etwas von Besonderen Ausbildungskosten gehört, die man bekanntlich auch absetzen kann?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2010 | 12:55
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
quote:
Schon einmal etwas von Besonderen Ausbildungskosten gehört, die man bekanntlich auch absetzen kann?
Ja, aber das sind ja im Grunde auch nichts anderes als Werbungskosten, nur das sie nicht an die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen geknüpft sind.
Ich hatte überlegt zu schreiben "Werbungskosten und Besondere Ausbildungskosten", hatte es dann aber verworfen, um ihn nicht zu verwirren.
Aber wenn man genau überlegt, könnte sich die Trennung Werbungskosten - Besondere Ausbildungskosten sogar positiv auswirken.
@krimskrams:
Werbungskosten ist alles was du im Rahmen deiner Tätigkeit als studentische Hilfskraft ansetzen kannst (Fahrtkosten etc.). Hier wird ein Pauschbetrag von 920 € angesetzt oder nachgewiesene höhere Kosten.
Besondere Ausbildungskosten ist alles, was du im Rahmen deines Studiums ansetzen kannst (Fahrtkosten zur Uni etc.), da die Ausbildung nicht an die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen geknüpft ist.
Beides kann nebeneinander abgezogen werden.
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#4
Antwort vom 22. Oktober 2010 | 13:31
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 638x hilfreich)
Stimmt, jetzt hast du es schön erklärt, schneechen!
Das Allerschönste ist halt, dass Besondere Ausbildungskosten ab dem ersten Cent zählen und wer hat da keine bei einem Studium?
Nur aufpassen, manche Sach-(?)bearbeiter wollen die Besonderen Ausbildungskosten einfach zu den Werbungskosten zählen, das geht natürlich bei einem Studenten gar nicht.
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