Guten Morgen,
ich besitze derzeit eine Kreditkarte mit einem etwas höheren Verfügungsrahmen, warum auch immer die Bank mir einen solch hohen Rahmen einrichtet. Ich beziehe aber Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung nach dem SGB XII, eine kleine Erwerbsminderungsrente sowie Kindergeld.
Ich würde nun gern wissen ob es schädlich ist, wenn ich mir von der Kreditkarte einen Betrag X auf mein Girokonto überweise. Ich meine, dies kann nicht als Einkommen angerechnet werden, weil der Betrag geliehen ist und zurückgezahlt werden muss. Die Behörde weiß auch von meiner Kreditkarte. Ich müsste mir doch folgenlos Geld überweisen können, oder spricht da etwas gegen? Es gibt derzeit Ausgaben, die finanziert werden müssen, im kommenden Monat erhalte ich aber ein höheres Guthaben aus einer Stromjahresabrechnung zurück, wovon ich dieses Darlehen dann wieder tilgen würde.
Gruß
Überweisung Betrag von Kreditkarte auf Girokonto bei Grundsicherung SGB XII
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Von dir zu dir--- das kann nicht schädlich sein. Du kannst es nachweisen.Zitatwenn ich mir von der Kreditkarte einen Betrag X auf mein Girokonto überweise :
Wie bitte? Von wem geliehen?Zitatweil der Betrag geliehen ist und zurückgezahlt werden muss. :
Welches Darlehen? Was hat ein Darlehen mit deiner Kreditkarte zu tun?Zitatwovon ich dieses Darlehen dann wieder tilgen würde. :
Wie ist die Darlehenssumme denn zu dir gekommen bzw. auf ein Konto?
---Ich kann zB von meiner Kreditkarte KEIN Geld auf mein Giro überweisen. Ich mache sowas über das *Sparkonto*, das zu meinem Girokonto gehört.
Also ich meine mit Darlehen, das Geld, das ich mir von der Kreditkarte aufs Girokonto überweise. Bei der Consors Finanz ist dies möglich. Ich kann dort im Online-Banking veranlassen, dass ich mir Geld von meinem Kreditkartenkonto auf mein Referenzkonto, welches ja mein Girokonto ist, überweise. Das meinte ich mit "geliehenem Betrag". Das Geld, welches ich mir dann aufs Girokonto überweise ist von der Consors Finanz geliehen, es gehört ja nicht mir, daher war meine Ausdrucksweise schon korrekt. Auch handelt es sich um ein Darlehen, weil ich mir das Geld von der Consors Finanz nur geborgt habe und es mir nicht geschenkt wurde, ich muss es zurückzahlen, ergo ist es ein Darlehen.
Dies ist also nicht schädlich für meine weiteren Ansprüche gegenüber des Sozialamtes?
Gruß
-- Editiert von DerPilz am 20.09.2019 15:20
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@DerPilz:
Ich halte die Vorgehensweise, die Kreditkarte in Anspruch zu nehmen um für ausreichende Deckung auf dem Girokonto zu sorgen, im Kern für rechtlich unproblematisch. Du brnigst Dich aber in Erklärungsnot und man weiß nicht so genau, wie das Sozialamt dann erstmal mit diesem Zahlungseingang umgehen wird.
Von daher die Frage: Kannst Du nicht einfach die anstehenden Kosten mit der Kreditkarte bezahlen, ohne den Umweg über das Girokonto?
Gruß,
Axel
Nein. Wenn das dein Darlehen ist, steht dem nichts entgegen. Du kannst das nachweisen, erst recht mit online-banking.,ZitatDies ist also nicht schädlich für meine weiteren Ansprüche gegenüber des Sozialamtes? :
Wie oft musst du die Kontoauszüge vorlegen?
Ich muss einmal jährlich die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate vorlegen. Ich habe jetzt gerade unaufgefordert meine Kontoauszüge (PayPal, Kreditkarte, Girokonto etc.) eingereicht. Das Sozialamt hat sich dann beschwert, weil ich dies unaufgefordert tat und mich doch gebeten ab sofort zu warten bis dass ich dazu aufgefordert werde. Ich denke dass ich daher erst wieder Ende nächsten Jahres die nächsten Auszüge der dann vergangenen drei Monate nachweisen muss.
Bei manchen Unternehmen kann man nicht mittels Kreditkarte, sondern nur per Lastschrift zahlen. Daher wollte ich etwas Geld aufs Konto überweisen.
Gruß
Nix schädlich.
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