Überweisung Betrag von Kreditkarte auf Girokonto bei Grundsicherung SGB XII

20. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)
Überweisung Betrag von Kreditkarte auf Girokonto bei Grundsicherung SGB XII

Guten Morgen,

ich besitze derzeit eine Kreditkarte mit einem etwas höheren Verfügungsrahmen, warum auch immer die Bank mir einen solch hohen Rahmen einrichtet. Ich beziehe aber Grundsicherung im Alter und bei Erwerbminderung nach dem SGB XII, eine kleine Erwerbsminderungsrente sowie Kindergeld.

Ich würde nun gern wissen ob es schädlich ist, wenn ich mir von der Kreditkarte einen Betrag X auf mein Girokonto überweise. Ich meine, dies kann nicht als Einkommen angerechnet werden, weil der Betrag geliehen ist und zurückgezahlt werden muss. Die Behörde weiß auch von meiner Kreditkarte. Ich müsste mir doch folgenlos Geld überweisen können, oder spricht da etwas gegen? Es gibt derzeit Ausgaben, die finanziert werden müssen, im kommenden Monat erhalte ich aber ein höheres Guthaben aus einer Stromjahresabrechnung zurück, wovon ich dieses Darlehen dann wieder tilgen würde.

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
wenn ich mir von der Kreditkarte einen Betrag X auf mein Girokonto überweise
Von dir zu dir--- das kann nicht schädlich sein. Du kannst es nachweisen.
Zitat (von DerPilz):
weil der Betrag geliehen ist und zurückgezahlt werden muss.
Wie bitte? Von wem geliehen?
Zitat (von DerPilz):
wovon ich dieses Darlehen dann wieder tilgen würde.
Welches Darlehen? Was hat ein Darlehen mit deiner Kreditkarte zu tun?

Wie ist die Darlehenssumme denn zu dir gekommen bzw. auf ein Konto?

---Ich kann zB von meiner Kreditkarte KEIN Geld auf mein Giro überweisen. Ich mache sowas über das *Sparkonto*, das zu meinem Girokonto gehört.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ich meine mit Darlehen, das Geld, das ich mir von der Kreditkarte aufs Girokonto überweise. Bei der Consors Finanz ist dies möglich. Ich kann dort im Online-Banking veranlassen, dass ich mir Geld von meinem Kreditkartenkonto auf mein Referenzkonto, welches ja mein Girokonto ist, überweise. Das meinte ich mit "geliehenem Betrag". Das Geld, welches ich mir dann aufs Girokonto überweise ist von der Consors Finanz geliehen, es gehört ja nicht mir, daher war meine Ausdrucksweise schon korrekt. Auch handelt es sich um ein Darlehen, weil ich mir das Geld von der Consors Finanz nur geborgt habe und es mir nicht geschenkt wurde, ich muss es zurückzahlen, ergo ist es ein Darlehen.

Dies ist also nicht schädlich für meine weiteren Ansprüche gegenüber des Sozialamtes?

Gruß

-- Editiert von DerPilz am 20.09.2019 15:20

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@DerPilz:

Ich halte die Vorgehensweise, die Kreditkarte in Anspruch zu nehmen um für ausreichende Deckung auf dem Girokonto zu sorgen, im Kern für rechtlich unproblematisch. Du brnigst Dich aber in Erklärungsnot und man weiß nicht so genau, wie das Sozialamt dann erstmal mit diesem Zahlungseingang umgehen wird.

Von daher die Frage: Kannst Du nicht einfach die anstehenden Kosten mit der Kreditkarte bezahlen, ohne den Umweg über das Girokonto?

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Dies ist also nicht schädlich für meine weiteren Ansprüche gegenüber des Sozialamtes?
Nein. Wenn das dein Darlehen ist, steht dem nichts entgegen. Du kannst das nachweisen, erst recht mit online-banking.,
Wie oft musst du die Kontoauszüge vorlegen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(568 Beiträge, 42x hilfreich)

Ich muss einmal jährlich die Kontoauszüge der vergangenen drei Monate vorlegen. Ich habe jetzt gerade unaufgefordert meine Kontoauszüge (PayPal, Kreditkarte, Girokonto etc.) eingereicht. Das Sozialamt hat sich dann beschwert, weil ich dies unaufgefordert tat und mich doch gebeten ab sofort zu warten bis dass ich dazu aufgefordert werde. Ich denke dass ich daher erst wieder Ende nächsten Jahres die nächsten Auszüge der dann vergangenen drei Monate nachweisen muss.

Bei manchen Unternehmen kann man nicht mittels Kreditkarte, sondern nur per Lastschrift zahlen. Daher wollte ich etwas Geld aufs Konto überweisen.

Gruß

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Nix schädlich.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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