Umgang mit Vermögen nach dem die Großeltern in einer stationären Pflegeinrichtung aufgenommen wurden

15. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)
Umgang mit Vermögen nach dem die Großeltern in einer stationären Pflegeinrichtung aufgenommen wurden

Hallo Zusammen,

die nun folgende Fragestellung ist mehr für meine Eltern und, da diese ohne Zweifel betroffen sind, jedoch haben sie es nicht so mit dem Internet....

Meine Großeltern sind nun beide im Pflegerheim im Wohnort meiner Eltern der ursrünglich Wohnort der Großelter lag 100km entfernt.
Meine Oma ist schon länger im heim ca. 6 Monate mein Opa ist nun vor eienr Woche dazugekommen dazugekommen.

Nun kam diese Wochen eine Preiserhöung vom Pflegeheim die sich gewaschen hatte 440€ p.P. und Monat mehr. Zuvor wurden die Kosten fast vollständig von der Pflegekasse übernommmen nun geht es mit 2x 440€ als und 1000€ im Monat an das Ersparte meiner Großeltern und in der Folge ggf. an das Haus, was nun allerdings leer stehen wird. In inserer Gegend ist das Haus nicht viel wert max. 50.000€ Großes Haus mit 350qm Wohnfläche udn 3.500qm Grundstück

Erfolgen nur von dem Ersparten die Entnahmen für das Heim sind diese innerhalb der nächsten 5Jahre aufgebraucht.

Frage dazu: Was dürfen meine Großletern jetzt noch mit ihrem Geld machen? Können Sie weiterhin frei darüber verfügen? Oder ist das sozusagen indirekt eingefrohren? Was dürfen Sie mit dem Haus machen?
Das ganze im Hinblick auf einen möglich Sozielhilfeantrag wenn das Geld aufgebraucht ist.

-- Editiert von Bergamount am 15.07.2020 09:30

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30 Antworten
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#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Das Geld dient zum Unterhalt im Pflegeheim. Das bedeutet, sie können das Geld nicht mehr verschenken.

Sollte das Geld weg sein, ist ja noch das Haus vorhanden.

Jeder darf 5000 € Vermögen haben, der Rest dient der Pflege.

Sollten Sozialleistungen beantragt werden, überprüft das Sozialamt die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre. Wer Geld bar anhebt könnte zur Rechenschaft gezogen werden.

Es gibt sicher jemand der mit der Betreuung beauftragt wurde. Selbiger muss genau nachweisen, für was Geld verwendet wurde.

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#2
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Wird bei den 5000€ p.P. Schönvermögen das Haus nicht mit berücksichtigt? Was ist mit dem laufenden Kosten am Haus. Notwendige Instandhaltungsmaßmahmen, Schornsteinfeger, Müllentsorgung, Heizkosten.

Es ist ja so, dass die am Wochenende mit meinen Eltern zusammen im Haus sind.
Das Haus einfach nicht mehr zu beheizen geht ja nicht, nat. kann man die Heizung runter faheren, was wir auch machen.

Oder was ist mit Urlaub? Meine Eltern fahren mit denen in den Urlaub, wenn diese entsprechend frei haben. Darf das Geld (Sparguthaben) dafür verwendet werden? Natürlich nur für die Aufwendungen der Grußelter udn nich für die Aufwendungen der Eltern.

Wo steht, wer hier in der Beweispflicht ist, falls Sozialleistungen beantragt werden sollten?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31930 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Das ganze im Hinblick auf einen möglich Sozielhilfeantrag wenn das Geld aufgebraucht ist.
Man könnte mal mit diesem Gedanken seine Überlegungen anfangen.
Niemand muss erst sein Erspartes aufbrauchen, bevor er Sozialhilfe beantragt.
Als geschütztes Vermögen pro Person in Geld--- wurde schon genannt. 2x 5.000,-.
Das hat mit dem Haus und Heizung und Urlaub nichts zu tun.
Das Haus ist Vermögen, welches nicht geschützt wäre. Es ist Eigentum der Großeltern und es ist zu verwerten, wenn das Ersparte zu Ende geht. Oder---- Angehörige bezahlen die Heimkosten-Differenz. Dann fragt kein Sozialamt nach Vermögen.

Zitat (von Bergamount):
Es ist ja so, dass die am Wochenende mit meinen Eltern zusammen im Haus sind.
Wer denn? Du schreibst doch, dass beide Großeltern im Pflegeheim sind. Ist das keine vollstationäre Pflege?
Zitat (von Bergamount):
Was ist mit dem laufenden Kosten am Haus.
Das ist Sache des Eigentümers. Der kann auch jemanden beauftragen.
Er könnte das Haus zB vermieten (das wäre auch eine Verwertung). Dann hätte der Eigentümer Miet-Einnahmen.
Zitat (von Bergamount):
Das Haus einfach nicht mehr zu beheizen....
Ja, was hat das denn mit deiner Geld-Frage zu tun? Noch ist das Haus im Eigentum der Großeltern.
Zitat (von Bergamount):
Oder was ist mit Urlaub?
Wenn die Großeltern in Urlaub fahren, werden sie die Kosten von ihrem Ersparten bezahlen. So wie bisher auch. Wenn das Ersparte zu Ende ist und kein anderer den Großeltern den Urlaub bezahlt, geht das eben leider nicht mehr.

Das Sozialamt bezahlt nur die Differenz der Heimkosten, die ein Heimbewohner nicht selbst aufbringen kann und ein unterhaltspflichtiger Angehöriger nicht leistet/nicht leisten kann..

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Was ist mit dem laufenden Kosten am Haus. Notwendige Instandhaltungsmaßmahmen, Schornsteinfeger, Müllentsorgung, Heizkosten.

Was meinst Du damit? Die fallen an und müssen von den Großeltern bezahlt werden.



Zitat (von Bergamount):
Darf das Geld (Sparguthaben) dafür verwendet werden?

Das Schonvermögen kan verwendet werden wie man mag. Für die Kinder, den Busfahrer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Die Großeltern haben Pflegestufen können aber in Urlaub fahren?

Meine Frage ob eine Betreuung besteht wurde nicht beantwortet. Wenn ja, hat derjenige sich um die Finanzen zu kümmern. Außer, es besteht nur eine Vollmacht für med. Angelegenheiten.

Belege für den Urlaub aufheben, dann kann der Nachweis geführt werden, welche Unkosten für Beide entstanden.

Ich habe das alles in der Familie durch. Sobald es ein Antrag gestellt wird, will das Sozialamt z.B. Kontoauszüge der letzten 10 Jahre sehen. Sind da Schenkungen vorhanden, könnten diese rückgängig gemacht werden.
Bevor der Steuerzahler für die Heimkosten aufkommt, muss eigenes Vermögen verwendet werden.
Die Beweise müssen sie vorlegen.

Müllentsorgung bei einem unbewohnten Haus gibt es nicht. Wenn ihre Eltern mit den Großeltern sich dort am WE aufhalten, können diese doch dem Müll mitnehmen.

Es gibt innerhalb der Familie sicher eine Überlegung was mit dem Haus geschehen soll?

Ist das Bargeld der Großeltern bis auf die 10 000 € gemeinsames Schonvermögen aufgebraucht, muss das Haus entweder verkauft werden, oder das Sozialamt bezahlt einen Teil der Heimkosten als Darlehen, sobald die Großeltern verstorben sind, muss dieses Darlehen zurückgezahlt werden.
Oder die Familie kommt mit für die Heimkosten auf.

Fakt ist, die Großeltern hätten das Haus schon längst den Nachkommen geben müssen. Nach 10 Jahren kann es nicht mehr für Heimkosten zurückgefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Bergamount):
Es ist ja so, dass die am Wochenende mit meinen Eltern zusammen im Haus sind.

Wer denn? Du schreibst doch, dass beide Großeltern im Pflegeheim sind. Ist das keine vollstationäre Pflege?


Die sind im Pflegheim (Vollstationär) unter der Woche, am WE (nicht jedes) werden die von meinen Eltern abgeholt und zu Hause gepflegt. Was spricht dagegen?

Zitat (von Anami):
Zitat (von Bergamount):
Was ist mit dem laufenden Kosten am Haus.

Das ist Sache des Eigentümers. Der kann auch jemanden beauftragen.
Er könnte das Haus zB vermieten (das wäre auch eine Verwertung). Dann hätte der Eigentümer Miet-Einnahmen.


Die Eigentümer sind meine Großeltern. Ich bin selbst Vermieter (anders Bundesland, und strukurell deutlich besser gestellt.)
M.E. ist auf Grund der Struktur mit Vermietung und mit einem so großen Objekt ist keine Gewinnbringende Vermietung zu schaffen, schon gar nicht wenn man jemanden Beauftragt, der ja bekanntlich auch nich was abhbane möchte. Der diesbezüglich Verwaltungsaufwand und das damit einhergehende Risiko stünden in keinem Verhältnis.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Bergamount):
Das Haus einfach nicht mehr zu beheizen....

Ja, was hat das denn mit deiner Geld-Frage zu tun? Noch ist das Haus im Eigentum der Großeltern.


Die Frage ist ob das Sozialamt später Meckern kann Warum hier für 3.000€ Heizöl getakt wurde obwohl die Großeltern im Heim sind.


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Bergamount):
Was ist mit dem laufenden Kosten am Haus. Notwendige Instandhaltungsmaßmahmen, Schornsteinfeger, Müllentsorgung, Heizkosten.


Was meinst Du damit? Die fallen an und müssen von den Großeltern bezahlt werden.


Die Frage ist wo hier die Grenze ist was die Ausgaben angeht. Nach emine Gefühl gibt es kein Problem bei den laufenden Kosten. Aber es steht schön Länger zu Diskusion den Hof nei zu Pflaster. Im Falle ein beantragung von Sozielleistung müsste man dann sich Sicher die Frage gefallen lassen warum man den Hof hat plfasten lassen wenn die Eigentümer nur noch an den Wochenende im Haus sind. Oder muss man sich die Frage nicht gefallen lassen?

Zitat (von Loni12):
Meine Frage ob eine Betreuung besteht wurde nicht beantwortet. Wenn ja, hat derjenige sich um die Finanzen zu kümmern. Außer, es besteht nur eine Vollmacht für med. Angelegenheiten.


Sorry ich habe die nicht als Frage gelesen. Du meine eine rechtliche Betreuung? Ja darüber habe ich mit meiner Mutter gesprochen. Nein soetwas gibt es nicht, Wie kommt man daran? Denn meine Oma ist Aufgrund Ihrer Demenz m.E. nicht mehr allein Entscheidungsfähig/Geschäftfähig. Ja ein Patientenverfügung mit entsprechender Vollmacht gibt es für beide.

Zitat (von Loni12):
Die Großeltern haben Pflegestufen können aber in Urlaub fahren?


Warum soll das nicht gehen? Alleine können die nicht mehr in den Uhrlaub fahren, das geht nur in Begleitung, die in diesem Fall Gott sein Dank vom Fach ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Aber es steht schön Länger zu Diskusion den Hof nei zu Pflaster.


In einem nur am WE bewohnten Haus den Hof neu zu pflastern, dürfte übertrieben sein. Das Haus wird eher als unbewohnbar beschrieben, dann benötigt man doch kein neues Pflaster.

Zitat (von Bergamount):
Du meine eine rechtliche Betreuung? Ja darüber habe ich mit meiner Mutter gesprochen. Nein soetwas gibt es nicht, Wie kommt man daran? Denn meine Oma ist Aufgrund Ihrer Demenz m.E. nicht mehr allein Entscheidungsfähig/Geschäftfähig. Ja ein Patientenverfügung mit entsprechender Vollmacht gibt es für beide.


Es gibt eine Patientenverfügung, vielleicht gibt es dann auch eine Vorsorgevollmacht, mal die Mutter fragen.

In einer Vorsorgevollmacht steht, wer Entscheidungen für die Großeltern trifft, wenn diese dazu nicht mehr in der Lage sind.
Sollte so etwas nicht vorhanden sein, kann bei der Oma keine mehr ausgestellt werden aufgrund der Demenz. Sollte der Opa noch fit sein, ist es etwas anderes.

Wer entscheidet derzeit, was mit den Großeltern geschieht, wer regelt die Bankangelegenheiten, wer ist beim Heim und Arzt als Ansprechpartner gemeldet, es muss ja eine Vollmacht geben?

Es gibt auch Berufsbetreuer, häufig haben die Vollmacht vom Betreuungsgericht für die med. und auch für die finanziellen Angelegenheiten.
Es ist deren Pflicht in finanziellen Angelegenheiten sehr sparsam zu sein. Pflastersteine werden da sicher nicht genehmigt, sondern eher das Haus verkauft.
Das Geld soll ja für längere Zeit reichen. Sollte es keinerlei Vollmachten geben, kann das Betreuungsgericht auch Familienangehörige damit beauftragen. Das Betreuungsgericht will eine jährliche Aufstellung der Ausgaben sehen. Für diese Arbeit erhält man um die 390 € im Jahr.
Ein Berufsbetreuer bekommt jeden Monat Geld für die Betreuung.

Bei uns war es so, da verlangte das Sozialamt bei Bargeldabhebungen über 2000 € immer eine Beleg dafür, für was das Geld ausgegeben wurde.

Es gibt bei jeder Stadt oder Gemeinde ein Betreuungsamt, da würde ihre Mutter beraten, selbiges wäre angebracht.

Sollten die Großeltern in Bayern leben, erhalten Personen ab Pflegestufe 2, jährlich 1000 € Landespflegegeld, dies darf für keine Kosten angerechnet werden und bleibt zur freien Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Die Frage ist wo hier die Grenze ist was die Ausgaben angeht.

Da wo die "Verschwendung" anfängt. Das Pflastern des Hofes eines unbewohnten, runtergewirtschafteten Haus dürfte durchaus darunterfallen.

Sollte aber erst mal keine Auswirkung auf die Leistungspflicht haben. Es sei denn, ein übereifriger Sachbearbeiter macht da Ärger.



Zitat (von Loni12):
Müllentsorgung bei einem unbewohnten Haus gibt es nicht.

Das ist schlicht falsch. Es gibt durchaus Gemeinden mit Anschlusszwang ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31930 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Was spricht dagegen?
Nichts.
Zitat (von Bergamount):
M.E. ist auf Grund der Struktur mit Vermietung und mit einem so großen Objekt ist keine Gewinnbringende Vermietung zu schaffen,
Niemand verlangt gewinnbringende Vermietung. Ich habe eine Art der Verwertung aufgeführt, eben Vermietung statt Verkauf.
Zitat (von Bergamount):
Die Frage ist ob das Sozialamt später Meckern kann
Später? Wenn es die Differenz schon zahlt? Dann kann natürlich nicht für 3.000,- Heizöl getankt werden. Jetzt aber schon, und zwar vom Ersparten.

Zitat (von Bergamount):
Die Frage ist wo hier die Grenze ist was die Ausgaben angeht.
Den Hof neu pflastern, Heizöl bunkern, noch schnell in teure Urlaube fahren?
Zitat (von Bergamount):
Oder muss man sich die Frage nicht gefallen lassen?
Doch. Wurde doch von @Loni12 geschrieben. Diese Frage läuft dann unter *Fragen zur evtl. Entreicherung*, dh. sich absichtlich hilfebedürftig machen.

Frag dich bitte selbst mal, warum man mit der Erneuerung des Hofes wartet, bis die Großeltern im Heim sind, man andererseits aber behauptet, Vermietung wirft nix ab. Eine Hofpflasterung gehört ganz sicher nicht zu lfd. Kosten eines (leerstehenden) Eigenheimes.
Zitat (von Bergamount):
das geht nur in Begleitung, die in diesem Fall Gott sein Dank vom Fach ist.
Gut. Die weiß dann sicher auch, wie man das mit der Betreuung macht. Das kann ein Angehöriger sein, oder ein Freund/Freundin. Damit ist kein Betreuer vom Gericht gemeint.

Viele Ältere und Alte sind im Pflegeheim und trotzdem zahlt das Sozialamt keinen Cent dazu. ERST, wenn kein Geld (außer dem geschützten 2x5.000,- Vermögen) mehr verfügbar ist, um die Heimkosten zu bezahlen--- kommt das Sozialamt ins Spiel. Und prüft. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die 10-Jahresfrist eingebaut.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Ja ich habe nochmals mit meine Mutter gesprochen. Es gibt eine Betreuungsverfügung, daher ist alles i.O. Meine Mutter ist die Betreuerin für beide. Besten Dank für den Hinweis.

Nein das Haus ist nicht heruntergewirtschaftet. Es ist kein neues Haus, aber es wurde immer was dran gemacht. Es taugt nur auf Grund der Ortlichkeit nicht zur Vermietung Es befindet sich ca. 50km Südlich von Magdeburg.
Mithin müsste für eine Vermietung das Haus einmal renoviert werden von Innen neu gestrichen ect. Tapete usw. Außerdem müsste es entrümplet werden. Die Möbel entsorgt werden usw. Es ist keine Ruine und kein Messihaus.
Würde man das alles machen lassen, bräuchte es ersteinmal 4-5Jahre bis überhapt Gewinn gernerirt wird. Mehr als 500€ Mieteinanhmen sind hier nicht zu erwarten.
Außerdem ist bei Vermietung immer das Risiko zu Beachten, das Risiko ist bei einem alleinstehenden Haus immer größer als bei einer Wohnung, man bekommt hier nicht so schell mit wenn hier Schindluder getrieben wird. Das Schadesnpotential ist auch größer als bei einer Wohnung, z:b: Grundstücks oder Bodenverunreinigung ect.

Das was ich gelernt habe, ist Zusammengefasst, das es ein Fehler gewesen ist das Haus nicht retzeitig zu überschrieben. Daher ist es völlig Wurscht was jetzt ausgegeben wird und was nicht da am Ende das Haus dran ist. Es ist alles in allem recht unwarscheinlich bei den Werten das das komplette Vermögen aufgebraucht wird.

Vielen Dank schon Mal

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Daher ist es völlig Wurscht was jetzt ausgegeben wird und was nicht da am Ende das Haus dran ist. Es ist alles in allem recht unwarscheinlich bei den Werten das das komplette Vermögen aufgebraucht wird.


Wurst eigentlich nicht. sie schrieben weiter oben, dass das Ersparte ungefähr 5 Jahre reicht. Es werden weitere Erhöhungen für das Heim kommen. Altenpfleger bekommen mehr Geld, steigen die Lohnkosten, werden die Heimkosten erhöht.
Steigt die Pflegestufe, bekommt das Heim mehr Geld für die Pflege, der Eigenanteil verringert sich aber nicht.

Es stellt sich die Frage, warum nicht notwendige Investitionen am Haus erfolgen sollen?

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#12
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Die haben jetzt mal eben um 40% den Satz angehoben. Zuvor haben meine Eltern minimal zubezahlt ich glaube 40€ p.P. jetzt 440€ p.P. Das ist ein strammer Wert. Nun geht für beide Großeltern sozusagen ein halber Monatslohn eines Elternteils drauf. Meine Schwester arbeitet im Pflegedienst jedoch nicht in diesem Heim aber beim gleichen AG. Ich bin jedenfalls schwer gespannt ob sie eine 40% Lohnersteigerung bekommt. Was ich doch sehr bezweifle. :-) Bisher gab es keine. Die Erhöung wurde bereits mit den Lohnsteigerungen erklärt., obwohl es keine gab. Naja ganz genau weiß man das nicht, vieleicht haben Ihren Kollegen im Stationärendienst eine bekomme sie ist im ambulanten Dienst tätig.

Jedefalls galube ich das es in den nächsten Jahren schwer werden wird nocheinmal eine solche Erhöhung zu erklären.

Die notwendigen Investitionen können natürlich vorgenommen werden, jedoch mit Augenmaß, da ja immer das Risiko besteht, dass meine Großelter länger als 5 Jahre Leben (hört sich jetzt hart an, ist aber so.)

Dann müssten mein Eltern die Kosten tragen weil diese ja das Haus übernehmen wollen. Daher ist es wurscht ob wir nun das Geld von meinen Großeltern nehmen und ins Haus stecken oder gleich von meinen Eltern.

Ich glaube alles in allem, gibt es mit Sicherheit Menschen denen es schlechter geht. Was mich an der Sache massiv stört, ist das unsere Gesetze vielfach so ausgelegt sind, dass es keinen Sinn macht sich im Leben anzustregen für sich selbst und seine Famile nachhaltig zu wirtschaften und die erwitschafteten Werte an die folgende Gerneration zu übergeben. Es werden die die schlecht gewirtschaftet haben oder die faul waren, mit denen die sich angestrengt haben am Ende gleichgestellt. (Ja es gibt Härtefälle die nichts für ihre Situation können) Aber danach wird hier nicht gefragt.

Wir werden das Haus zeitnah auf mich und meine Schwester berschreiben udn für unsere Eltern Lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Das ist die Lektion.

Naja jedenfalls nennt man das Sozialsmus und dieser führt immer zur gesellschaftlichen Verarmung und nicht zum Wohlstand. Daher sollten wir alle gemeinsam aufpassen was in der nächsten Zeit in diesem Land passiert wir haben es in der Hand.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Das was ich gelernt habe, ist Zusammengefasst, das es ein Fehler gewesen ist das Haus nicht retzeitig zu überschrieben.


Willkommen im Club, bei uns auch Mutter im Pflegeheim, Haus jetzt erst auf die Kinder überschrieben..... Gehört zwar dem Vater, aber da will das Amt auch ran.

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#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Nun geht für beide Großeltern sozusagen ein halber Monatslohn eines Elternteils drauf.


Dann verdient der Elternteil 100 000 € im Jahr. Erst bei dieser Summe ist man verpflichtet Elternunterhalt zu bezahlen.
Die Großeltern bekommen sicher beide eine Rente. Diese muss doch ebenfalls für den Heimaufenthalt verwendet werden.

Erhöhungen in Pflegeheimen dienen nicht nur für die Lohnkosten, sondern auch für Investitionen usw. Sie rechnen da irgendwie falsch.

Zitat (von Bergamount):
Naja jedenfalls nennt man das Sozialsmus und dieser führt immer zur gesellschaftlichen Verarmung und nicht zum Wohlstand. Daher sollten wir alle gemeinsam aufpassen was in der nächsten Zeit in diesem Land passiert wir haben es in der Hand.


Sie verstehen da etwas falsch. Jeder ist für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich. Das bedeutet, man muss auch mit seinem Ersparten dafür aufkommen.
Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit für pflegende Angehörige aufkommt, damit deren Geld an die Erben weitergegeben werden kann.
Uns geht es in D recht gut. Dank der Sozialleistungen gibt es viel Hilfe. Andere Länder blicken da neidisch auf uns.
Sie sollten eines bedenken, eine andere Regierungsfarbe brächte keine Änderung in dieser Hinsicht. Es könnte nur schlechter werden, weil alle Sozialleistungen vom Steuerzahler erwirtschaftet werden müssen.

Der Gesetzgeber ist insofern recht großzügig, es gibt das Schonvermögen, dann werden Immobilien/Barwerte welche 10 Jahre und länger vor einem Heimaufenthalt übergeben wurden, nicht mehr zurückgefordert.

Wenn ihre Schwester in einem Heim arbeitet, müsste so etwas doch bekannt sein.

Der Fehler liegt da schon bei ihrer Familie.
Und noch einen Rat, wenn sie ihren Kindern, falls vorhanden so etwas ersparen wollen, schließen sie eine private Pflegeversicherung ab. Die Beiträge sind monatlich nicht hoch. Im Falle eines Heimaufenthaltes würden mein Mann als auch ich monatlich je 900 € erhalten.
Mit Pension und Rente könnten wir da unseren Heimaufenthalt finanzieren.
Trotz der Vorsorge habe ich das Haus schon vor Jahren übergeben.

Nicht den Staat - also die Allgemeinheit für ihr derzeitiges Familienproblem verantwortlich machen.




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#15
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von Bergamount):
Nun geht für beide Großeltern sozusagen ein halber Monatslohn eines Elternteils drauf.

Dann verdient der Elternteil 100 000 € im Jahr. Erst bei dieser Summe ist man verpflichtet Elternunterhalt zu bezahlen.
Die Großeltern bekommen sicher beide eine Rente. Diese muss doch ebenfalls für den Heimaufenthalt verwendet werden.

Erhöhungen in Pflegeheimen dienen nicht nur für die Lohnkosten, sondern auch für Investitionen usw. Sie rechnen da irgendwie falsch.


Nein das ist erkannbar nicht der Fall. Denn wenn mit der Erhöhung die 440€ p.P und Monat beträgt die häfte des Netto-Monatslohns eines meiner Eltern berägt, bin ich bei einem Netto Monatslohn von einem Elternteil bei 2.000€ Das entspricht sicher nicht 100.000€ Brutto Jahreseinkaommen auch noch nichteinmal zusammengerechnet.

Richtig, die bekommen Rente die nicht außrechend ist, es muss wie gesagt 880€ bezuschusst werden. Und wer das nun bezahlt ist nun wirklich völlig egal. Denn nach dem Ableben meiner Großeltern kommt eh alles in einem Topf ob man nun das Geld für die Pflege von dem Konto meiner Eltern oder von dem Konto meiner Großeltern nimmt, kann doch in der Sache völlig dahin stehen, es sei denn, man geht von vorn herein davon aus das das Ged meiner Großeltern nicht reicht und Soziahilfe beantragt werden muss.

Natürlich ist das mit den 40% überspitzt ausgedrückt das das nicht realistisch ist, hatte ich ja bereits geschrieben. Jedoch ist die Erhöhung allein auf die Lohnsteigerung begründet daher darf man die Frage schon aufwerfen m.E.


Meine Schwester arbetet nicht in einm Heim, im ambulaten Pflegedienst.
siehe oben.

Priv. Pfelgeversicherungen sind Witschaftsunternehmen die Gewinne erwitschaften müssen, so sie denn exstieren wollen. Daher sollte jedem klar sein, dass zumindtest stochsastisch gesehen soetwas Sinnbefreit ist. Mithin ist es eine Absicherung für Menschen mit gereingen einkommen Sinnvoll. (Risikoabsicherung, die aber i.d.R. teurer ist wenn man im Vgl. das Geld Anlegen würde und direkt Bezahlen würde.)
Der Rest ist Politik und gehört hier nicht hin, würde mit Ihnen aber sehr gerne diese Diskusion kontrovers weiterführen.

Vielleicht eines noch; es ist eben nicht jeder selbst Verantwortlich für die Pflege im Alter, (in D) wie schon oben gesagt.
Die sog. Selbstverantwortung endet an dem Punkt wo das Vermögen aufgebraucht ist. Dann unterstützt der Staat.

Die meisten Menschen arbeiten in Ihren nine to five -Jobs für im Schnitt 35K€/Jahr. Andere aberbeiten aber 13 14 h Stunden und mehr. sind z,B Selbstständig haben zus. Verantwortung für Ihre MA und deren Familien, Oder Viermieten prv. Häüser und Wohungen z.B. was ohne Zweifel auch Arbeit macht. Aber auf der anderen Seite Geld bringt. Oder wie ich es selbst erlebt habe gibt es Menschen die sich nicht bilden wollten die haben dann lieber gekifft und nun verdienen Sie viel weniger als jemand der in der Schule aufgepasst hat und in der Folge studiert hat.

Warum müssen denn nun die letzt genannten, diejenigen unterstützen die es nicht geschafft haben ihrer Kompfortzone zu entfliehen?

Nein, hier übernimmt mit nichten jeder selbst die Verantwortung für sich.

Die Argumentation ist Losgelöst von dem zu späten überschreiben des Hausen, hier Sieht man ja schon den Schwachsinn man muss pol. Handeln um sein Geld/Vermögen zu sichern ...finde den Fehler. :-)

Egl pol krams gehört hier nicht hin.

Besten Dank für den Input udn die kontroverse und angeregt Diskusion.

VG

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#16
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Bergamount,

man kann es drehen und wenden wie man will, bei uns war es genauso. Unser Vater hat auch seit Jahren immer wieder gesagt, dass er das Haus demnächst an die Kinder überschreibt (oder an eins und das andere wird ausbezahlt). Er ist seit 33 Jahren Rentner und wir haben auch öfters schon angesprochen, dass die Kinder Sanierungen/Modernisierungen am haus steuerlich geltend machen können und er nicht. Er konnte aber halt nicht loslassen. Nun liegt die Mutter seit 1 Jahr im Pflegeheim, Eigenanteil ca. 1.700 EUR, welcher durch Ihre Rente nicht gedeckt werden kann, die Kinder müssten nichts dazuzahlen, aber das Haus steht halt im Raum....

Wurde erst letztes Jahr überschrieben. Hätte der Vater das Haus noch, würde das Amt als Kredit die Sozialhilfe auszahlen und als Grundschuld beim Haus eintragen lassen. Genauso würde das bei Euch jetzt wohl auch passieren, insofern denke ich hast Du Recht, wer das jetzt bezahlt ist eigentlich egal.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Wenn ich dich richtig verstehe, dann wollt ihr, dass das Haus in Familienbesitz bleibt.

Dann schlage ich vor, dass ihr das Haus von den Großeltern kauft. Wenn ich richtig informiert bin, dann kann der Preis auch einen gewissen Prozentsatz unter dem Marktwert liegen. Aufgrund der Betreuung könnte es da zu Schwierigkeiten kommen, aber da kann man sich ja noch mal beraten lassen.

Bei einem Verkauf ist vom Sozialamt auch nichts zurückzuforden, bei einer Überschreibung (=Schenkung) schon.

Das Geld kann dann von den Großeltern ausgegeben werden. Natürlich in gewissem Rahmen, aber niemand kann verlangen, dass sie nur noch auf Sozialhilfeniveau leben dürfen.
So sehe ich Urlaube in denen sie von geeigneten Pflegekräften betreut werden, die sie dann natürlich privat bezahlen müssen, durchaus als gerechtfertigt an.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31930 Beiträge, 5624x hilfreich)

Erst jede Menge politischen *** ablassen und dann behaupten, gehört nicht hierhin?

Zitat (von Bergamount):
ist das unsere Gesetze vielfach so ausgelegt sind, ...
Das ist gesammelter Quatsch. Dass Leute älter werden und man nichts mitnehmen kann--- dürfte zu dir durchgedrungen sein? Das ist seit Urzeiten so. In allen Gesellschaftsordnungen und -Schichten.

Wenn weder deine Großeltern noch deine Eltern sich über das *was mal damit werden soll* Gedanken gemacht haben, müssen sie mit der aktuellen Situation leben. Sie hätten viel früher VORSORGEN können. Das mit dem Haus und Erhalt usw. gehört schließlich auch zur Vorsorge. Vor 5-6 Jahren wäre die Auseinandersetzung mit dem Thema nötig gewesen. Der Politik Vorwürfe zu machen, ist das einfachste und leider auch dümmste.
Zitat (von Bergamount):
Naja jedenfalls nennt man das Sozialsmus
Darf man fragen, wo du diese Erkenntnis her hast?

Nach deinen Ergüssen stellt sich das für mich so dar:
Deine Großeltern nagen nicht am Hungertuch, haben redlich und lange gewirtschaftet, haben nicht mal gekifft, haben Vermögen erwirtschaftet, haben noch etliche Jahre vor sich. Haben keinen Streit mit Kindern und Enkeln.
Und du erfragst hier tatsächlich, wie sie möglichst schnell in den *Genuss* von Sozialleistungen kommen können? Weil sie nicht rechtzeitig selbst vorgesorgt haben?
Echt krass... :crazy:
Fehlt nur noch das Argument der Wende-Opfer...
------------------------------------------------------

Zitat (von Shihaya):
Bei einem Verkauf ist vom Sozialamt auch nichts zurückzuforden,
Vom Erlös zahlen die Großeltern dann die Differenz zu den Heimkosten. Das Sozialamt kommt dann erst gar nicht *auf die Bühne*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Dann schlage ich vor, dass ihr das Haus von den Großeltern kauft


Die Summe wird nur geringfügig unter dem Marktwert liegen. Ein Verkauf kostet Geld, Beurkundung usw. Evtl. muss ein Kredit aufgenommen werden.

Zitat (von Shihaya):
Natürlich in gewissem Rahmen, aber niemand kann verlangen, dass sie nur noch auf Sozialhilfeniveau leben dürfen.


Beide leben im Heim, was soll das mit dem Sozialhilfeniveau?

Den Großeltern steht Taschengeld zu für Drogerieartikel usw. Wenn man noch den Friseur rechnet und sonstige Kleinigkeiten, sind das keine großen Summen.

Und falls das Haus beiden gehört, die Oma ist dement, wird sich kein Notar finden, der so einen Verkauf beurkundet.



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und falls das Haus beiden gehört, die Oma ist dement, wird sich kein Notar finden, der so einen Verkauf beurkundet.

Doch, das macht jeder Notar - es muss nur eine entsprechend Vollmacht vorliegen, alternativ ein Gerichtsbeschluss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Loni12):
Und falls das Haus beiden gehört, die Oma ist dement, wird sich kein Notar finden, der so einen Verkauf beurkundet.

Doch, das macht jeder Notar - es muss nur eine entsprechend Vollmacht vorliegen, alternativ ein Gerichtsbeschluss.

Nicht nur das .

Wenn Ihre Mutter die Betreuerin Ihrer Großeltern ist und dann das Haus ihrer Eltern kauft, schaut das Betreuungsgericht sehr genau hin. Der Verkaufspreis sollte marktüblich bzw nicht total unter dem marktüblichen Preis liegen (da bin ich mir jetzt aber nicht so hundertprozentig sicher, das sollten Sie auf jeden Fall noch mal eruieren).. Im weiteren wird das Betreuungsgericht Nachweise anfordern, dass das Geld tatsächlich geflossen ist und sich auf dem Konto des Betreuten einfindet.

Da der private Betreuer einmal jährlich dem Betreuungsgericht nachweisen muss, was mit dem Geld des Betreuten gemacht wurde, kann man somit auch nicht "ganz easy" das Kaufpreis-Geld 2 oder 3 Tage nach dem Kauf bzw Verkauf des Hauses weiter überweisen, zB wieder zurück aufs eigene Konto.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119426 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Wenn Ihre Mutter die Betreuerin Ihrer Großeltern ist und dann das Haus ihrer Eltern kauft, schaut das Betreuungsgericht sehr genau hin.

Bei einer entsprechenden notariellen Generalvollmacht gibt es kein Betreuungsgericht das da schaut.

Wenn das Betreuungsgericht involviert ist, sollte der Kaufpreis dem "Drittvergleich" standhalten, also was würde ein Dritter dafür bezahlen.
Da kann ein entsprechendes Wertgutachten hilfreich sein.

Abweichungen von bis zu 10% nach unten von den Werten gehen auch mal durch, aber nicht immer.



Zitat (von fb367463-2):
Da der private Betreuer einmal jährlich dem Betreuungsgericht nachweisen muss,

Nein, das ist nur bei gerichtlich bestellten Betreuern der Fall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3504 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, das ist nur bei gerichtlich bestellten Betreuern der Fall.


Auch bei ehrenamtlichen kann das der Fall sein. Das Betreuungsamt kann es dem Betreuungsgericht melden.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb367463-2):
Da der private Betreuer einmal jährlich dem Betreuungsgericht nachweisen muss,

Nein, das ist nur bei gerichtlich bestellten Betreuern der Fall.

Ich meinte tatsächlich damit einen vom Gericht bestellten, jedoch privaten (und aus der Verwandtschaft) Betreuer..

Danke für die Hinweise!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zitat:
Beide leben im Heim, was soll das mit dem Sozialhilfeniveau?
Das bezieht sich darauf, dass die Großeltern, solange sie keine Sozialhilfe bekommen, auch nicht auf Sozialhilfeniveau leben müssen.
Zitat:
Den Großeltern steht Taschengeld zu für Drogerieartikel usw. Wenn man noch den Friseur rechnet und sonstige Kleinigkeiten, sind das keine großen Summen.
Ihnen steht das gesamte Geld zu, dass sie besitzen. Davon können sie auch in Urlaub fahren, sich teure Weine gönnen oder Essen gehen. Nur verschenken dürfen sie es nicht, denn das könnte das Sozialamt zurückfordern.
Sie müssen sich nicht einschränken, nur damit sie möglichst lange das Heim selber bezahlen können.

Existiert denn "nur" eine Vollmacht, und wenn ja, ist sie notariell beurkundet und gilt auch für einen eventuellen Immobilienverkauf, oder ist die Mutter eine vom Gericht bestellte Betreuerin?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#26
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Vielen Dank fü alle für Eure Meinungen und Beiträge.

Nachtrag zu den hier aufegeworfenen Fragen:

1. Ja es ist richtig, das Haus gehört meinen Großeltern zu gleichen Teilen.

2.

Zitat (von Anami):
Niemand verlangt gewinnbringende Vermietung. Ich habe eine Art der Verwertung aufgeführt, eben Vermietung statt Verkauf.


Welches Ziel sollte eine Vermietung denn Ihrer Meinung nach haben? Eine Verwertung für was bzw. wem? Wenn ich Vermiete muss für die darauf entstehnden Einnahmen Steuern abführen. Gleichzeitig kann ich Instandhatungs/Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich Absetzen. Jedoch muss insgesammt hinter der Vermietung eien gewinnabsicht stehen sonst bekomme ich über kurz oder lang einen bösen Brief vom FA zum Thema Scheinvermietung. Außerdem obliegt jede Vermietung ein gewisses Risiko, welches bei unternemerischen Handel vom Gewinn gedeckt sein muss. In diesem Fall lässt sich das nicht Decken.

3. Völlig zweifelsfrei wurde sich bei uns deutlich zu spät darüber gedanken gemacht, was passiert wenn? Bzw. ich hatte das vormals schon öfter in der Familie angesproche, aber gejuckt hat es niemanden.

3. Verkauf, meine Eltern haben sich erst vor ein paar Wochen dazu entschieden das Haus weiter nutzen zu wollen, ca. gleichzeitig mit der aufnahme meines Großvaters im Heim und meinem Hinweis das meine Eltern wohl selber kaum im 4. Stock eines Mehrfamilienhauses alt werden können (kein Aufzug vorhanden).
Nach den Renteneintritt (in drei Jahren wird das Haus dann wieder in der Familie genutzt)
Daher entfällt der Verkauf nun.
Ggf. Kann dann ja nocheinmal über eine Häuslich pflege der großeltern nachgedacht werden weil ja niemand mehr arbeiten muss.

4. Überschreibung an die Enkelkinder. Damit wir icht die gleich Diskusion mit meinen Eltern nocheinmal haben wird das Haus nun zu gleichen Teilen an mit udn an meine Schwester überschrieben und lebenslanges Wohnrecht für meine Eltern und Großeltern eingetragen.

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#27
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Erst jede Menge politischen *** ablassen und dann behaupten, gehört nicht hierhin?

Zitat (von Bergamount):
ist das unsere Gesetze vielfach so ausgelegt sind, ...

Das ist gesammelter Quatsch. Dass Leute älter werden und man nichts mitnehmen kann--- dürfte zu dir durchgedrungen sein? Das ist seit Urzeiten so. In allen Gesellschaftsordnungen und -Schichten.

Wenn weder deine Großeltern noch deine Eltern sich über das *was mal damit werden soll* Gedanken gemacht haben, müssen sie mit der aktuellen Situation leben. Sie hätten viel früher VORSORGEN können. Das mit dem Haus und Erhalt usw. gehört schließlich auch zur Vorsorge. Vor 5-6 Jahren wäre die Auseinandersetzung mit dem Thema nötig gewesen. Der Politik Vorwürfe zu machen, ist das einfachste und leider auch dümmste.

Zitat (von Bergamount):
Naja jedenfalls nennt man das Sozialsmus

Darf man fragen, wo du diese Erkenntnis her hast?

Nach deinen Ergüssen stellt sich das für mich so dar:
Deine Großeltern nagen nicht am Hungertuch, haben redlich und lange gewirtschaftet, haben nicht mal gekifft, haben Vermögen erwirtschaftet, haben noch etliche Jahre vor sich. Haben keinen Streit mit Kindern und Enkeln.
Und du erfragst hier tatsächlich, wie sie möglichst schnell in den *Genuss* von Sozialleistungen kommen können? Weil sie nicht rechtzeitig selbst vorgesorgt haben?
Echt krass... :crazy:
Fehlt nur noch das Argument der Wende-Opfer...
------------------------------------------------------

Zitat (von Shihaya):
Bei einem Verkauf ist vom Sozialamt auch nichts zurückzuforden,

Vom Erlös zahlen die Großeltern dann die Differenz zu den Heimkosten. Das Sozialamt kommt dann erst gar nicht *auf die Bühne*.



Ich verstehe ehrlich gesagt die Schärfe dieses Beitrages nicht.

Wie ich weiter oben bereits erwähnte, sehe ich es so, dass es durchaus erstrebenswert ist, sich einen gewissen Wohlstand zu erarbeiten und diesen, wenn denn möglich, an seine Nachkommen weiter zugeben.
Das sollte hinreichend implizieren das mir klar ist das niemand was mit nehmen kann. Es kann doch nicht sein das damit argumentiert wird das solang Geld da ist, dieses auch weg kann bzw. muss.

Das Pflegeheim bzw. die Firma (die am Markt im Wettbewerb zu anderen Firmen der branche stehen sollte) die da hinter steht, erbringt eine Dienstleistung, diese ist zu bezahlen.

Ob das Geld der Kunden dadurch aufgebraucht wird oder nicht ist doch zweitranging und damit im Zusammenhang die Tatsache das zumeist am Ende der Pflege der Tod kommt.

Witzigerweise hatte ich dazu mit der Pflegedienstleitung ein Gespräch hier wurde auch argumentiert das das Geld doch weg kann, die man ja nichts mitnehmen kann.

Vorstehend hatte ich bereits erkärt das die Familie diesbezüglich geschlafen hat daher verstehe ich die Kritik an der Stelle nicht. Das sind zwei getrennte Argumentationestränge.

Für dijenigen die keine Haus haben und keine finanziellen mittel stellt sich die Frage ja gar nicht die beantragen einfach Sozialhilfe und gut. Nach deren Lebensleistung wird aber nicht gefragt.

Höchstwarscheinlich werden von uns in dieser Sache nie Sozialliestungen in anspruch genommen.

Natürlich, man darf alles Fragen.: Loni12 hat in der Antwort 14 darauf verwiesen das jeder für seine spätere Pflege selbst verantworlich ist. Ich hatte in Antwort 15 darauf reagiert.
Es ist doch offensichtlich das nicht jeder selbstverantworlich ist, sondern hier eine Umverteilung stattfindet. Ich pers. verknüpfe die Umverteilung mit Sozalismus.
Umverteiung findet ja nicht nur in de Pflege statt sondern noch an vielen anderen Stellen. Für mich ist es Umverteilung für ander staatl. Unterstützung, weil mir was geommen wird. Es ist ja logisch das ich was dagegen habe, wenn mir was genommen wird. Die, die was bekommen finden das gut...auch logisch. Das nennt man nun mal Sozialismus und das vorgehen führt leider dazu das die Wirtschaft des Landes und deren Bevökerung nicht bzw. langsamer vorankommt (wirt. Entwicklung ggf. Stagnation) den din Zugpferde, die hellen Köpfe hauen entweder ab oder haben keine Motivation mehr was zu tun, weil benenen unter Strich nichts mehr ankommt. Dadurch stagniert die Wirtschaft eines Landes. gerade in Deutschland da wir keinen nennenswerten Bodenschätze haben, kann unser Fortkommen nur auf Basis von kowhow und Innovationen sichergestellt wird.

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31930 Beiträge, 5624x hilfreich)

Es ist nicht nötig, den vorigen Beitrag zu zitieren. Es genügt, darauf zu antworten.
---------------------------------------------
Ich meine, deine Fragen zur Situation deiner Großeltern wurden umfassend, voraus-und rückschauend beantwortet.

Zitat (von Bergamount):
Vorstehend hatte ich bereits erkärt das die Familie diesbezüglich geschlafen hat...
Nach dieser Erkenntnis hatte sich alles weitere erübrigt. Deine sozialpolitischen und/oder betriebswirtschaftlichen Ausflüge waren überflüssig.

Deine Frage betraf eben nicht andere Personen, nicht andere Lebensleistungen und nicht andere finanzielle Situationen im Alter.
Zitat (von Bergamount):
Ob das Geld der Kunden dadurch aufgebraucht wird oder nicht ist doch zweitranging
Für deine Fragestellung im ersten Beitrag hatte ich das als erstrangig gesehen.
Zitat (von Bergamount):
Höchstwarscheinlich werden von uns in dieser Sache nie Sozialliestungen in anspruch genommen.
Wie? Von euch? Es geht hier nur um deine Großeltern und deren Einkommen und Vermögen. Nicht um deins oder das deiner Eltern oder ganz anderer Personen. DAS sollte doch jetzt klar sein.
Warum? Weil eine Einzelsituation niemals die Gesamtsituation der Gesellschaft abbildet oder bewerten kann und soll.
Da hier kein Sozialismus herrscht und jeder seit vielen Jahrzehnten die Marktwirtschaft erlebt und lebt, ist jeder in der Lage, an Altersvorsorge zu denken und nach Möglichkeit zu handeln. Wers verschläft, hat evtl. Pech. Wer es nicht kann/konnte oder wenn es nicht reicht, für den hat der Sozialstaat Regelungen parat. Mit Sozialismus hat das nichts zu tun.
----------------------------------------------------------
Zitat (von Bergamount):
Welches Ziel sollte eine Vermietung denn Ihrer Meinung nach haben?
Die Immobilie bliebe im Eigentum. Das könnte ein Ziel sein. So war mein Hinweis gedacht.
Deine erneuten Überlegungen zu BWL und Politik sind überflüssig. Ebenso die familiären Ziele. Vielleicht auch falsch, aber das ist nicht relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Besten Dank für den Hinweis bzgl. der Zitate.
Die sozialpolitischen Ausschweifungen unterbleiben zukünfig. Ist verstanden, und der Hinweis ist auch richtig!

Das ich die Antworten nach denen ich gefragt habe, erhalten habe, hatte ich vostehend bestätigt und mich bedankt daher alles i.O. :-) Der Hinweis das dies geschehen ist, wäre daher nicht notwendig gewesen.

Richtig, es geht um das Einkommen/Vermögen der Großeltern bei der Rechtsbetrachung ist eine Trennung von den Eltern/Großeltern korrekt.
Ich finde das diese Betrachtung alleine nicht ausreichend ist. Im Interesse der Familie (i.Ü. sowohl der Großeltern und logischerweise der Eltern/Enkel) ist es >nachvollziehbar< das möglichst viel Vermögen in der Familie verbleibt.
Wäre das anders, bräuchte man ja schließlich nicht aufpassen das man Vermögen rechtzeiig an die folgende Generation übergibt. Das wäre der Umkerschluss daraus, das wie oben geschrieben geschlafen wurde.
Natürlich muss dabei der Pflegeunterhalt der GE sichergestellt sein.



Warum sollten die familären Ziele Ihrer Meinung nach vieleicht falsch sein?


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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31930 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Ich finde das diese Betrachtung alleine nicht ausreichend ist.
Man kann diese Betrachtung gern unter Einbeziehung aller möglichen Aspekte und Generationen machen. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Aber hier ging es um deine Frage im EP.
Zitat (von Bergamount):
Im Interesse der Familie (i.Ü. sowohl der Großeltern und logischerweise der Eltern/Enkel) ist es >nachvollziehbar< das möglichst viel Vermögen in der Familie verbleibt.
Dagegen ist nichts einzuwenden. Die vielen Möglichkeiten der Vermögenserhaltung existieren doch und werden auch weit und breit seit Jahren angewendet. Der Gesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, jedem Bürger rote Infoblätter nach Hause zu schicken. Jeder kann sich ausgiebig informieren und entpr. handeln, das ist quasi Bürgerpflicht mit Eigennutz.
Zitat (von Bergamount):
Natürlich muss dabei der Pflegeunterhalt der GE sichergestellt sein.
Richtig. Es ist demzufolge der ganzen Familie seit Jahren möglich gewesen, entspr. Gedanken an die familiäre Altersvorsorge zu verschwenden. Denn sie sind nicht ad hoc alt/pflegebedürftig/vermögend geworden.
Zitat (von Bergamount):
Warum sollten die familären Ziele Ihrer Meinung nach vieleicht falsch sein?
Das hast du gründlich missverstanden. Ich wehre mich dagegen, dass nach der Feststellung, dass wohl bei der Altersvorsorge und Vermögensverteilung in der Familie etwas übersehen wurde--- nun der Staat als sozialistischer Fehltreter und Verwalter fremden Eigentums o.s.ä. angeprangert wird.
Vielleicht ist dir auch nur der Unterschied zwischen Sozialismus und Sozialstaat nicht bekannt?

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