Umgezogen ohne Genehmigung vom Jobcenter, wie lange wird die alte Miete bezahlt

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hurricane91
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Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Umgezogen ohne Genehmigung vom Jobcenter, wie lange wird die alte Miete bezahlt

Nach der Scheidung ist eine Freundin von mir in eine ehemaligen Pension
am 03.03.2017 eingezogen, das Zimmer ist ca. 12 qm groß und kostete 450,00€ warm. Die Miete wird vom Jobcenter übernommen.

Vom Vermieter hat Sie die Info. erhalten, dass ein anderes Zimmer ( im selben Haus) frei wird zum 02.08.2017, es ist 20 qm groß , kostet 500,00€ warm und ist praktisch möbliert.

Sie hat zugesagt ohne die Genehmigung vom Jobcenter da sie Angst hatte, dass das Zimmer anderweitig vermietet wird. Dadurch dass Sie sich in der Privatinsolvenz befindet und gesundheitlich angeschlagen ist, ist es so gut wie unmöglich eine Wohnung woanders zu bekommen.

Umgezogen ist sie aus folgenden Gründen: extrem beengten Wohnraum von ca. 12 qm, kaum Tageslicht im alten Zimmer da dass Fenster klein und im Hinterhof ist und sie ohnehin seelisch krank ist, kaum Handyempfang, alter Teppich der mufft und nicht hygienisch war und sie chronische Nierenbeckenentzündung hat. Im alten Zimmer war rauchen und kochen verboten. Eine Küche hat sie in beiden Zimmer nicht.

Seitdem 02.08.2017 wird nur die Miete vom alten Zimmer 450,00€ gezahlt, die neue Miete beträgt 500,00. Ihr fehlen die 50,00€ jeden Monat.

Am 08.01.2018 hat sie das Jobcenter angeschrieben wie lange dieser Zustand hält, wann sie die volle Miete erhält mit den Hinweis vom folgenden Hinweis:

Urteil vom Bundessozialgericht mitteilen: Jobcenter darf Mietkosten auch nach ungenehmigtem Umzug nicht einfrieren Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-darf-mietkosten-auch-nach-ungenehmigtem-umzug-nicht-einfrieren-a-1077930.html

Die Frage wurde von seiten Jobcenter ignoriert sie hat drauf keine Antwort bekommen.
Beim Anwalt war sie am 22.03.2018 mit dem Beratungshilfeschein, er war der Meinung, dass dies Wucherpreise sind vom Vermieter und ob sie der deutschen sprache mächtig ist. Der Anwalt hat das Anliegend bzw. Ihre schwierige Lebenssituation nicht verstanden und wollte irgendwie nicht aktiv werden. Einen zweiten Beratungsschein wegen dieser Sache wurde ihr vom Amtsgericht am 22.01.2019 abgelehnt mit dem Inhalt:

Bezüglich Ihrer angegebenen Angelegenheit haben Sie bereits einen Beratungshilfeschein erhalten von Rechtsanwalt xxx aufgesucht. Beratungshilfe kann nur einmal pro Angelegenheit bewilligt werden. Sollte der Rechtsanwalt nicht tätig geworden sein, können Sie den Schein bei dem oben genannten Rechtsanwalt abholen und mit dem Schein einen anderen Rechtsanwalt beauftragen.
Sie werden um Antragsrücknahme binnen drei Wochen gebeten. Andernfalls wird Ihr Antrag zurückgewiesen.


Meine Fragen sind, was kann sie tun, um die volle Miete vom JC zu erhalten?

Kann mir vorstellen, dass der Anwalt den Schein nicht wieder gibt, kann man ihn noch anschreiben und bestehen dass er das JC anschreibt?

Dieser Satz: ,,Sie werden um Antragsrücknahme binnen drei Wochen gebeten. Andernfalls wird Ihr Antrag zurückgewiesen´´ Was genau bedeutet er, was wäre sinnvoll?

Ist bei Ihrer Situation eine Bewilligung auf Antrag auf Erstaustattung auch nachträglich denkbar? Weil nur ein altes Bett samt Matratze, Schrank und Gemeinschaftswaschmaschine (Münzeinwurf) vorhanden ist.


Vielen Dank fürs Feedback


-- Editiert von Hurricane91 am 03.02.2019 23:29

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Am 08.01.2018 hat sie das Jobcenter angeschrieben wie lange dieser Zustand hält, wann sie die volle Miete erhält

Ich vermisse den Teil wo der ordnugsgemäße Antrag gestellt wurde?



Zitat (von Hurricane91):
Die Frage wurde von seiten Jobcenter ignoriert sie hat drauf keine Antwort bekommen.

Vermutlich ist das Schreiben nicht angekommen?



Zitat (von Hurricane91):
kaum Handyempfang,

Irrelevant



Zitat (von Hurricane91):
alter Teppich der mufft und nicht hygienisch war

Die regelmäßige Reinigung der Wohnstätte obliegt dem Mieter ...



Zitat (von Hurricane91):
und sie chronische Nierenbeckenentzündung hat.

Und die heilt das neue Zimmer jetzt wie genau?



Zitat (von Hurricane91):
Im alten Zimmer war rauchen und kochen verboten. Eine Küche hat sie in beiden Zimmer nicht.

Als Nichtraucherin ist das Rauchverbot irrelevant.
Kochen kann man dem Mieter nicht verbieten. Wobei das ohne Kochstelle eh nicht relevant ist.



Zitat (von Hurricane91):
Ist bei Ihrer Situation eine Bewilligung auf Antrag auf Erstaustattung auch nachträglich denkbar?

Klar.
Ist nur die Frage, was ist mit den alten Möbeln geworden? Und was fehlt ihr, also was genau würde sie haben wollen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Hurricane91):
Am 08.01.2018 hat sie das Jobcenter angeschrieben wie lange dieser Zustand hält, wann sie die volle Miete erhält

Ich vermisse den Teil wo der ordnugsgemäße Antrag gestellt wurde?


Anfrage wegen Mietkosten

Sehr geehrte Frau xxx,

am 02.08.2017 habe ich mein Apartment/Zimmer gewechselt von Zimmer Nr. xx auf xx, seit dem bekomme ich nur die ursprüngliche Miete von 450,00€, das neue / aktuelle Zimmer kostet mich 500,00€, ich bin lebe von 50,00€ weniger im Monat abzgl. Darlehensvertrag vom 01.10.2017.

Ich würde gerne wissen, wann ich die volle Miete (500,00 €) vom Jobcenter erhalte, wie lange hält dieser Zustand? Wie lange darf das Jobcenter mir nur die bisherige Miete zahlen?

Gerne möchte ich Ihnen diesbezüglich das Urteil vom Bundessozialgericht mitteilen: Jobcenter darf Mietkosten auch nach ungenehmigtem Umzug nicht einfrieren Aktenzeichen: B 4 AS 12/15 R

Link:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-darf-mietkosten-auch-nach-ungenehmigtem-umzug-nicht-einfrieren-a-1077930.html


Mit freundlichen Grüßen





Zitat (von Hurricane91):
Die Frage wurde von seiten Jobcenter ignoriert sie hat drauf keine Antwort bekommen.

Vermutlich ist das Schreiben nicht angekommen?

Der o.g. Text wurde am 08.01.2018 per E-mail versendet.



Zitat (von Hurricane91):
kaum Handyempfang,

Irrelevant

war einer der Gründe

Zitat (von Hurricane91):
alter Teppich der mufft und nicht hygienisch war

Die regelmäßige Reinigung der Wohnstätte obliegt dem Mieter ...

Im Zimmer war der Teppich fest verklebt, eine Entfernung/Entsorgung war nicht gewünscht.



Zitat (von Hurricane91):
und sie chronische Nierenbeckenentzündung hat.

Und die heilt das neue Zimmer jetzt wie genau?

Im neuen Zimmer ist Laminat statt Teppich, sodass man jeden Tag feucht wischen kann.



Zitat (von Hurricane91):
Im alten Zimmer war rauchen und kochen verboten. Eine Küche hat sie in beiden Zimmer nicht.

Als Nichtraucherin ist das Rauchverbot irrelevant.
Kochen kann man dem Mieter nicht verbieten. Wobei das ohne Kochstelle eh nicht relevant ist.

Am 21.06.2017 hat sie einen Schreiben erhalten über Brandschutz, dort steht das Kochen und Rauchen im Zimmer verboten ist. Eine Kochstelle bzw. Kochnische hat sie nicht.


Zitat (von Hurricane91):
Ist bei Ihrer Situation eine Bewilligung auf Antrag auf Erstaustattung auch nachträglich denkbar?

Klar.
Ist nur die Frage, was ist mit den alten Möbeln geworden? Und was fehlt ihr, also was genau würde sie haben wollen?


Sie hat vom Vermieter ein gebrauchtes Bett und Schrank bekommen, sie braucht eine neue Matratze, Bettbezug, Decke, Kissen,Kommode, Gardienen, Schreibtisch, Badezimmerschrank.

-- Editiert von Hurricane91 am 04.02.2019 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Im Zimmer war der Teppich fest verklebt, eine Entfernung/Entsorgung war nicht gewünscht.

Eventuell mal googlen, was "Reinigung" bedeutet?



Zitat (von Hurricane91):
Der o.g. Text wurde am 08.01.2018 per E-mail versendet.

Also 0,0 Zugangsnachweis.

Wichtige Sachen sendet man immer mit Zugangsnachweis.



Zitat (von Hurricane91):
Ich würde gerne wissen, wann ich die volle Miete (500,00 € vom Jobcenter erhalte, wie lange hält dieser Zustand? Wie lange darf das Jobcenter mir nur die bisherige Miete zahlen?

Ganz einfach: solange bis man einen ordentlichen Antrag stellt. Der wird dann geprüft und dann positiv oder negativ entschieden.
Auf bloßen Zuruf wird da nichts gezahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Seitdem 02.08.2017 wird nur die Miete vom alten Zimmer 450,00€ gezahlt, die neue Miete beträgt 500,00. Ihr fehlen die 50,00€ jeden Monat.
Das ging nach § 22 (1) SGB II. Das war korrekt.
Zitat (von Hurricane91):
Sie hat zugesagt ohne die Genehmigung vom Jobcenter
Großer Fehler. Rächt sich jetzt.
Zitat (von Hurricane91):
Am 08.01.2018 hat sie das Jobcenter angeschrieben wie lange dieser Zustand hält, wann sie die volle Miete erhält mit den Hinweis vom folgenden Hinweis:
Das JC muss solche Anfragen nicht beantworten.
Zitat (von Hurricane91):
Meine Fragen sind, was kann sie tun, um die volle Miete vom JC zu erhalten?
Mit einem Antrag geht alles los. Der Freundin ist mehr geholfen, wenn jemand für sie eine kleine Wohnung findet.
Zitat (von Hurricane91):
und ob sie der deutschen sprache mächtig ist.
Ist sie denn nicht?
Wucherpreise hätte das JC nicht gezahlt. Offenbar sind es keine. Was hat sie denn von dem RA genau gewollt?
Zitat (von Hurricane91):
Andernfalls wird Ihr Antrag zurückgewiesen´´
Dann gibt es keinen Beratungshilfeschein mehr.
Zitat (von Hurricane91):
auf Antrag auf Erstaustattung auch nachträglich denkbar?
Der Antrag wird abgelehnt werden. Sie ist ohne Zustimmung in ein möbliertes Zimmer gezogen.
Es geht also nicht um Erstausstattung, sondern Ersatz.
Evtl. gibt das JC auf Antrag ein Darlehen. Aber sie zahlt schon ein anderes Darlehen ab?

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#5
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat (von Hurricane91):
Am 08.01.2018 hat sie das Jobcenter angeschrieben wie lange dieser Zustand hält, wann sie die volle Miete erhält mit den Hinweis vom folgenden Hinweis:
Das JC muss solche Anfragen nicht beantworten.

Schade

Zitat (von Hurricane91):
Meine Fragen sind, was kann sie tun, um die volle Miete vom JC zu erhalten?
Mit einem Antrag geht alles los. Der Freundin ist mehr geholfen, wenn jemand für sie eine kleine Wohnung findet.

ist total schwierig bis gar unmöglich, wenn man sich in der Verbraucherinsolvenverfahren befindet, negative Schufa hat, vom Amt lebt und nicht Gesund ist. Gibt es da Anlaufstellen für solche Bewerber? Bei großen Wohngesellschaften hat sie keine Chance, eher bei privaten Vermieter oder?

Zitat (von Hurricane91):
und ob sie der deutschen sprache mächtig ist.
Ist sie denn nicht?

sie ist deutschstämmig, sie hat kein selbstvertrauen, ist unsicher und überfordert mit der Bürokratie.


Wucherpreise hätte das JC nicht gezahlt. Offenbar sind es keine. Was hat sie denn von dem RA genau gewollt?

Dass der Rechtsanwalt mit dem JC Kontakt aufnimmt damit das JC die volle Miete endlich bezahlt.

Zitat (von Hurricane91):
Andernfalls wird Ihr Antrag zurückgewiesen´´
Dann gibt es keinen Beratungshilfeschein mehr.

Dann soll sie Ihren Antrag zurücknehmen, ich habe irgendwo gelesen, man kann wegen einer Sache alle 2 jahre einen Beratungsschein bekommen ist das korrekt? Ich kenne Fälle, wo Leute 2-3 Beratungsscheine bekommen haben wegen der selben Sache, die haben es nur anderes formuliert bei der Beratungshilfe.


Zitat (von Hurricane91):
auf Antrag auf Erstaustattung auch nachträglich denkbar?
Der Antrag wird abgelehnt werden. Sie ist ohne Zustimmung in ein möbliertes Zimmer gezogen.
Es geht also nicht um Erstausstattung, sondern Ersatz.
Evtl. gibt das JC auf Antrag ein Darlehen. Aber sie zahlt schon ein anderes Darlehen ab?

Ja, sie hatte ein Darlehen aufgenommen, ist aber im April 2019 zurückgezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Irgendwie hat die ganze Geschichte mehr Löcher als ein Schweizer Käse...

Zitat (von Hurricane91):
Dann soll sie Ihren Antrag zurücknehmen, ich habe irgendwo gelesen, man kann wegen einer Sache alle 2 jahre einen Beratungsschein bekommen ist das korrekt? Ich kenne Fälle, wo Leute 2-3 Beratungsscheine bekommen haben wegen der selben Sache, die haben es nur anderes formuliert bei der Beratungshilfe.

Soso und die kommenden 2 Jahre hat sie dann halt 50 Euro weniger im Monat? Na, dann braucht sie ja auch den Anwalt nicht, dann ist doch alles prima....

Und welchen Antrag zurücknehmen? Der Beratungshilfeschein wurde ausgestellt und eingelöst, da ist nichts zurückzunehmen! Sie soll den Antrag auf die vollständige Kostenübernahme beim Jobcenter stellen, damit wäre ihr mal mehr geholfen! Ohne einen Antrag kann auch der schönste Anwalt nichts machen.

Wenn man versucht, die Daten nachzuvollziehen, dann ist sie im August ins neue Zimmer gezogen und dann gab's ne Riesenpause und am 8.1. hat sie das Jobcenter angemalt mit der Frage, wo die Kohle bleibt? HAT sie denn in der Zwischenzeit das Jobcenter über den Umzug informiert und einen Antrag auf vollständige Übernahme der Kosten für die Unterkunft gestellt, ja oder nein?

Das JC könnte die Mail bei freundlicher Betrachtung als Antrag werten, aber ich vermute, man wird dem JC für die Übernahme der Kosten verklickern müssen, warum es notwendig gewesen sein soll, daß man das Zimmer gewechselt hat - und da sehe ich in Ihrer Liste keine wirklich stichhaltigen Gründe. Ganz ehrlich nicht.




Sie ist u.a. umgezogen, weil
Zitat (von Hurricane91):
Zitat (von Hurricane91):
sie chronische Nierenbeckenentzündung hat.

Harry: Und die heilt das neue Zimmer jetzt wie genau?

Im neuen Zimmer ist Laminat statt Teppich, sodass man jeden Tag feucht wischen kann.

Das Wischen heilt eine Nierenbeckenentzündung? Das ist geradezu bahnbrechend.

Zitat (von Hurricane91):
Sie hat vom Vermieter ein gebrauchtes Bett und Schrank bekommen, sie braucht eine neue Matratze, Bettbezug, Decke, Kissen,Kommode, Gardienen, Schreibtisch, Badezimmerschrank.

Das Zimmer wäre doch praktisch möbliert, schrieben Sie weiter oben. Wie auch immer, die Decke, das Kissen und den Bettbezug hat sie zurückgelassen? Nun ja, wer's hat... Und die Matratze wurde nicht schon im alten Zimmer ersetzt? Und wenn doch, warum hat man sie zurückgelassen? Selbst jemand, der nicht auf Staatskosten lebt, ersetzt eine Matratze nicht alle 2 Jahre.... Die gleiche Frage stellt sich bei den anderen Gegenständen - immerhin hat man 2 Jahre in dem alten Zimmer gehaust - was ist mit den Sachen und warum hat das neue diese Sachen nicht (mehr)?

Irgendwie ergibt das alles keinen rechten Sinn.

Zitat (von Hurricane91):
Bei großen Wohngesellschaften hat sie keine Chance, eher bei privaten Vermieter oder?

Bei privaten überhaupt keine, die wollen heutzutage auch alle eine Schufa-Auskunft. Wenn überhaupt, dann bei Wohnungsgesellschaften.

EDIT: Ich seh gerade, die ist in 2017!! In das andere Zimmer gezogen?! Und bewegt sich jetzt erst wegen den 50€? Na super.... Irgendwie wird es immer weniger verständlich.


-- Editiert von fb367463-2 am 05.02.2019 02:11

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Hurricane91,
du kannst deiner Freundin dahingehend helfen, wenn du bei Caritas oder Diakonie mal nachfragst ob sie Hilfestellung geben können.
Es gibt z.T. auch ehrenamtliche Paten bei oben gen. Einrichtungen, welche mit zu den Ämtern gehen, Anträge ausfüllen usw.
Die o.gen. Einrichtungen/ehrenamtliche Helfer könnten auch bei der Wohnungssuche helfen und zwar gibt es oft Einrichtungen wo solche Personen eine kleine Wohnung finden können.

Oft sind es Stiftungen wo sozial Schwache unterstützt werden, aber auch sozialer Wohnungsbau der Städte könnte in Frage kommen.

Eine Beratung wäre bei den gen. Einrichtungen sinnvoll. Vielleicht gibt es in deiner Stadt noch andere soziale Anlaufstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)


Zitat (von Hurricane91):
Meine Fragen sind, was kann sie tun, um die volle Miete vom JC zu erhalten?
Mit einem Antrag geht alles los. Der Freundin ist mehr geholfen, wenn jemand für sie eine kleine Wohnung findet.

Meinen Sie mit Antrag, neue Wohnung suchen oder Antrag fertig machen damit die aktuelle Miete übernomen wird? Wie nennt man so einen Antrag, gibt es im Netz Muster darüber?

Wucherpreise hätte das JC nicht gezahlt. Offenbar sind es keine. Was hat sie denn von dem RA genau gewollt?

Laut Tabelle Angemessenheitsgrenze für Aufwendungen für Unterkunft darf Ihre Miete bis maximal 485,00€ kosten.

Zitat (von Hurricane91):
Andernfalls wird Ihr Antrag zurückgewiesen´´
Dann gibt es keinen Beratungshilfeschein mehr.

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wird dieser Fall nicht übernommen oder? Weil es
in der Vergangenheit geschehen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie soll den Antrag auf die vollständige Kostenübernahme beim Jobcenter stellen, damit wäre ihr mal mehr geholfen! Ohne einen Antrag kann auch der schönste Anwalt nichts machen.

Ok, richte ich Ihr aus.


Wenn man versucht, die Daten nachzuvollziehen, dann ist sie im August ins neue Zimmer gezogen und dann gab's ne Riesenpause und am 8.1. hat sie das Jobcenter angemalt mit der Frage, wo die Kohle bleibt? HAT sie denn in der Zwischenzeit das Jobcenter über den Umzug informiert und einen Antrag auf vollständige Übernahme der Kosten für die Unterkunft gestellt, ja oder nein?

Sie hat das Jobcenter am 04.07.2017 über den Umzug informiert. Den Antrag auf vollständige Übernahme der Kosten für die Unterkunft hat sie nicht gestellt.


Das JC könnte die Mail bei freundlicher Betrachtung als Antrag werten, aber ich vermute, man wird dem JC für die Übernahme der Kosten verklickern müssen, warum es notwendig gewesen sein soll, daß man das Zimmer gewechselt hat - und da sehe ich in Ihrer Liste keine wirklich stichhaltigen Gründe. Ganz ehrlich nicht.

Das Jobcenter hat am 15.08.2017 geantwortet:

http://i65.tinypic.com/dylldz.jpg


EDIT: Ich seh gerade, die ist in 2017!! In das andere Zimmer gezogen?! Und bewegt sich jetzt erst wegen den 50€? Na super.... Irgendwie wird es immer weniger verständlich.

Weil sie sich nicht helfen konnte und abhängig von anderen Menschen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Hurricane91,
du kannst deiner Freundin dahingehend helfen, wenn du bei Caritas oder Diakonie mal nachfragst ob sie Hilfestellung geben können.
Es gibt z.T. auch ehrenamtliche Paten bei oben gen. Einrichtungen, welche mit zu den Ämtern gehen, Anträge ausfüllen usw.
Die o.gen. Einrichtungen/ehrenamtliche Helfer könnten auch bei der Wohnungssuche helfen und zwar gibt es oft Einrichtungen wo solche Personen eine kleine Wohnung finden können.

Vielen Dank für den Tipp.

Oft sind es Stiftungen wo sozial Schwache unterstützt werden, aber auch sozialer Wohnungsbau der Städte könnte in Frage kommen.

Eine Beratung wäre bei den gen. Einrichtungen sinnvoll. Vielleicht gibt es in deiner Stadt noch andere soziale Anlaufstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
EDIT: Ich seh gerade, die ist in 2017!! In das andere Zimmer gezogen?! Und bewegt sich jetzt erst wegen den 50€? Na super.... Irgendwie wird es immer weniger verständlich.

Weil sie sich nicht helfen konnte und abhängig von anderen Menschen ist.


Dann solltest du ihr in der Form helfen, dass du ihr hilfst eine Betreuung zu beantragen. Ich denke sie braucht eine Person, die ihr bei den Dingen, die sie überfordern unterstützt (und das professionell)

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Das Jobcenter hat am 15.08.2017 geantwortet:


Hat man das auch gelesen?
Das ist doch die endgültige Ablehnung der Kostenübernahme.

Zitat (von Hurricane91):
Am 08.01.2018 hat sie das Jobcenter angeschrieben wie lange dieser Zustand hält


Die Antwort darauf hat das Jobcenter bereits 3 1/2 Monate zuvor gegeben.

Zitat (von Hurricane91):
Bei großen Wohngesellschaften hat sie keine Chance, eher bei privaten Vermieter oder?


Grade diese sind eigentlich die letzten die sich sträuben, wenn sie die Miete direkt vom Amt bekommen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Das JC könnte die Mail bei freundlicher Betrachtung als Antrag werten,

Was es offenbar tatsächlich getan hat.

Nur ist die Ablehnung bzw. die Begründung wohl rechtswidrig.


Gab es einen offiziellen Bescheid? Mit Rechtsmittelbelehrung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur ist die Ablehnung bzw. die Begründung wohl rechtswidrig.
Gab es einen offiziellen Bescheid? Mit Rechtsmittelbelehrung?

Ich nehme an, der Link zeigt nur die erste Seite des Schreibens.
Die Unterschrift bzw. *ohne Unterschrift gültig* sowie die RMB finden sich wohl sich auf Seite 2.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Na, bei den angegebenen Gründen wundert die Ablehnung nicht. Wie bereits oben schon mehrfach gesagt wurde. Also hatte man es schwarz auf weiß.

Ich glaube nicht, daß ein erneuter Antrag da was reißen wird, das Kind ist längst im Brunnen. Also Betreuung beantragen, dann versuchen eine Wohnung bei einer wohnungsgenossenschaft oder noch besser einer betreuten Wohnung zu finden (Sozialdienst der Stadt kann hier helfen, ansonsten Vereinigungen wie Caritas, Aeo oder ähnliches) und vor allem die Regeln einhalten (erst Zustimmung, dann anmieten) und vor allem erst denken, dann schreiben wenn es um Kommunikation mit dem Jobcenter geht.

Zitat (von Hurricane91):
FRAGE: Ich seh gerade, die ist in 2017!! In das andere Zimmer gezogen?! Und bewegt sich jetzt erst wegen den 50€?

ANTWORT: Weil sie sich nicht helfen konnte und abhängig von anderen Menschen ist.


Ich stimme zu:
Zitat (von ratlose mama):
Dann solltest du ihr in der Form helfen, dass du ihr hilfst eine Betreuung zu beantragen. Ich denke sie braucht eine Person, die ihr bei den Dingen, die sie überfordern unterstützt (und das professionell)
Ganz dringend!

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie hat den Rechtsanwalt angeschrieben bei dem sie zur Beratung war.

Anfrage Link:




Antwort vom Rechtsanwalt:




Anfrage an die Diakonie:



Antwort von der Diakonie:




Ablehnung JC Umzugserforderlichkeit beiden Seiten




Die Tipps wegen Wohnungsgenossenschaft gehen wir nach, einen Wohnberechtigungsschein hat sie am 02.05.2018 erhalten, leider gibt es in Ihrer Stadt keine Wohnungen für Mieter mit WBS. Sie soll bei der Caritas mal nachfragen.



























-- Editiert von Hurricane91 am 09.02.2019 02:44

-- Editiert von Hurricane91 am 09.02.2019 02:47

-- Editiert von Hurricane91 am 09.02.2019 02:48

-- Editiert von Hurricane91 am 09.02.2019 02:52

-- Editiert von Hurricane91 am 09.02.2019 02:54

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Und wann beantragst du die Betreuung?
Wozu WBS? Der ist nutzlos.
Was soll bei der Caritas nachgefragt werden? Möchtet ihr das gleiche Schreiben wie von der Diakonie? Abgeschrieben bei Thome ohne Prüfung des Einzelfalles?

Das JC-Verfahren ist nicht fragwürdig. Die Person ist aus nachvollziehbaren persönlichen Gründen in das andere Zimmer gezogen. Sie hat es aber einfach versäumt, die Zusicherung dazu beim JC zu beantragen. Warum das so war, ist unerheblich.

Ist die Person denn überhaupt erwerbsfähig?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Und wann beantragst du die Betreuung?


Sobald ich etwas Zeit finde und mit Ihr darüber rede.

Zitat:
Wozu WBS? Der ist nutzlos


Ok, war mir nicht bewusst.

Zitat:
Abgeschrieben bei Thome ohne Prüfung des Einzelfalles?


Wofür steht Thome?
Zitat:

Ist die Person denn überhaupt erwerbsfähig?


Nein, sie ist nicht erwerbsfähig, sie hat psychosomatische erkrankungen und niereninsuffizienz, die eine Niere funktioniert nur noch 35% laut Urologe, sie soll laut Facharzt sich in die Klinik begeben, am 18.02.2019 hat sie den Amtsarzttermin, davor hat sie Angst und Kummer. Eventuell könnte sie Erwerbsminderungsrente beantragen? Sie ist Jahrgang 1989.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):


Eventuell könnte sie Erwerbsminderungsrente beantragen? Sie ist Jahrgang 1989.


Der Jahrgang spielt bei der EMR keine Rolle. Sie muss in den letzten 5 Jahren, für 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben. Und danach hört es sich nicht an.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es wird immer wirrer.

Abgesehen davon, dass eine reduzierte Leistung einer Niere nun wirklich kein Grund für eine Erwerbsunfähigkeit ist, ist es doch so, dass man sich nicht in ein Krankenhaus begibt, und darum bittet, mal aufgenommen zu werden, man wird vom behandelnden Arzt überwiesen. Der Urologe sah also für eine Einweisung wegen der Niere keinen Grund.

Wer hat nun den Amtsarzt aus welchem Grund eingeschaltet? So Untersuchungen fallen ja nicht vom Himmel. Das wäre wichtig zu wissen.

So, abgesehen davon mal kurz zusammengefasst, was abzuarbeiten ist.

1. Kontakt mit sozialen Einrichtungen in der Stadt aufnehmen. Nicht per Brief, sondern Termin vereinbaren und HINGEHEN, mit allen Unterlagen, gut sortiert.

2. Sich in der Stadt bei welchem Amt auch immer als Notfall registrieren lassen, dort auf die Warteliste für eine Wohnung setzen lassen. Sich gleichzeitig bei allen Wohnungsbaugesellschaften als wohnungssuchend registrieren lassen.

3. Bei Gericht die Betreuung anregen, das muss kein förmlicher Antrag sein. Die überprüfen das dann schon, ist der Amtsarzt vielleicht eingeschaltet, weil schon jemand die Anregung gegeben hat?

4. Mal wirklich überprüfen, ob man arbeitsunfähig ist. Die Niere ist kein Grund, unser Bundespräsident lebt seit Jahren mit nur einer Niere, weil er die zweite seiner Frau gespendet hat, und die Frau war mit der einen gependeten Niere auch noch berufstätig. Wer hat eine belastbare Diagnose für eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit gestellt, in welcher Form? Hat sie jemals gearbeitet?

5. Wer soll dieser "Irgendjemand" sein, der vom Himmel fällt und ihr eine Wohnung besorgt? Zauberfeen haben wir nicht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

@Hurricane91
Beachte bitte den Unterschied:
Arbeitsunfähig--- für eine gewisse Zeit vom Arzt/Facharzt *krankgeschrieben*. Aber erwerbsfähig
Erwerbsfähig--- wer mehr als 3 Std. täglich erwerbstätig sein kann. Der darf auch *krank* sein.
Erwerbsgemindert--- wer mehr als 3 Std, aber nicht in Vollzeit arbeiten kann. Das stellt nur ein Amtsarzt fest.
Voll erwerbsgemindert--- wer weniger als 3 Std. tgl. erwerbstätig sein kann. (früher erwerbsunfähig) Das JC ist nicht zuständig. Evtl. das Sozialamt.

Erwerbsminderungs-Rente kommt manchmal ganz zum Schluß. s. Beitrag #19. Danach siehts hier wirklich nicht aus.

-----------------------

Zitat (von Hurricane91):
Wofür steht Thome?
Dein Link. Die Diakonie hat auf die Anfrage wegen Beratung an die Caritas verwiesen. Die Diakonie hält die gesetzl. Regelung (wenn Umzug ohne Zusicherung, dann nur alte Miete) für fragwürdig.
Hängt Passagen des Herrn H. Thomé/Wuppertal an. Der nennt dazu gerichtl. Entscheidungen der letzten 8 Jahre. Alle vom höchsten Sozialgericht. Alle aufgrund von Einzelfällen. Was soll das hier bringen? Die Person müsste klagen...und welche Ausnahme könnte hier greifen?
Die Diakonie nennt die Angemessenheitsgrenze in diesem Fall bei 485,-, vergißt aber die Nennung der Heizkosten? Ein JC ist nicht verpflichtet, immer die höchst angemessene Miete zu zahlen.
Die Kosten sind nun 500,- incl. Heizkosten und Möblierung.
Es gibt jetzt nach wie vor keinen Grund, der Person 500,- zu gewähren.

Irgendwo wurde auf die Möglichkeit des Überprüfungsantrages hingewiesen. Gibt es aus 2018 irgendeinen Bescheid des JC, wo die 450,- KDU genannt werden?
Es müsste mindestens ab 2019 ein Änderungsbescheid vorliegen (weil alle Alg2er etwas mehr RB erhalten, 424,- statt 416,-)
Bescheide ab 1.1.2018 können überprüft werden. Da könnte man ansetzen.

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#22
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Der Jahrgang spielt bei der EMR keine Rolle. Sie muss in den letzten 5 Jahren, für 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben. Und danach hört es sich nicht an.


Habe Bescheid von den Rentenversicherung (Versicherungsverlauf) alle Monate ab Jahr 2014 gezählt, sie hat 43 Monate Pflichtbeitragszeit.

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#23
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:

Wer hat nun den Amtsarzt aus welchem Grund eingeschaltet? So Untersuchungen fallen ja nicht vom Himmel. Das wäre wichtig zu wissen.


Den Amtsarzt hat die zuständige Sachbearbeiterin (Integration) vom JC eingeschaltet.

Zitat:

1. Kontakt mit sozialen Einrichtungen in der Stadt aufnehmen. Nicht per Brief, sondern Termin vereinbaren und HINGEHEN, mit allen Unterlagen, gut sortiert.


Termin wurde bereits vereinbart für nächste Woche.

Zitat:

4. Mal wirklich überprüfen, ob man arbeitsunfähig ist. Die Niere ist kein Grund, unser Bundespräsident lebt seit Jahren mit nur einer Niere, weil er die zweite seiner Frau gespendet hat, und die Frau war mit der einen gependeten Niere auch noch berufstätig. Wer hat eine belastbare Diagnose für eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit gestellt, in welcher Form? Hat sie jemals gearbeitet?


Eine dauerhafte Arbeitsunfähkeit wurde noch nicht gestellt, Ja, sie hat nach der Schule eine als Ausbildung zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk - Schwerpunkt Fleischerei gelernt, nach der Ausbildung war sie von 2011-2017 mit ein paar unterbrechungen im Beruf tätig.

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
sie hat 43 Monate Pflichtbeitragszeit.

2014---12 Monate
2015---12 Monate
2016---12 Monate
01-03/2017 --- 3 Monate
Dann JC-Leistungen für das erste Pensionszimmer.
(12 x 3)+ 3 = 39 Monate.
Das dürfte zahlenmäßig reichen. Dass man theoretisch und zahlenmäßig einen EM-Renten-Anspruch hat, bedeutet nicht, dass eine Erwerbsminderung auch gleich festgestellt wird. Und wenn, könnte es eine Teil-EM-Rente sein.
Für viele Betroffene ist es meist ein jahrelanger Kampf, vor allem bei psychosomatischen und psychischen Erkrankungen.

Seit wann läuft denn ihre Privatinsolvenz? Auch seit 03/2017?

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#25
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Seit wann läuft denn ihre Privatinsolvenz? Auch seit 03/2017?


Beschluss seit 08.03.2018

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#26
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:

Irgendwo wurde auf die Möglichkeit des Überprüfungsantrages hingewiesen. Gibt es aus 2018 irgendeinen Bescheid des JC, wo die 450,- KDU genannt werden?
Es müsste mindestens ab 2019 ein Änderungsbescheid vorliegen (weil alle Alg2er etwas mehr RB erhalten, 424,- statt 416,-)
Bescheide ab 1.1.2018 können überprüft werden. Da könnte man ansetzen.


Gute Frage, ich schaue nach und gebe Bescheid.

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#27
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Irgendwo wurde auf die Möglichkeit des Überprüfungsantrages hingewiesen. Gibt es aus 2018 irgendeinen Bescheid des JC, wo die 450,- KDU genannt werden?
Es müsste mindestens ab 2019 ein Änderungsbescheid vorliegen (weil alle Alg2er etwas mehr RB erhalten, 424,- statt 416,-)
Bescheide ab 1.1.2018 können überprüft werden. Da könnte man ansetzen.


Laut Bescheid vom 2018 habe ich keine Info über KDU gefunden, im Änderungsbescheid ab 2019 wurde nur der RB erhöht, beide Bescheide als Anhang:

Bescheid24.07.2018.pdf

Bescheid21.12.2018.pdf





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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Bescheid von Juli 2018, Seite 5, da ist doch die Berechnung inkl. der KdU mit 450 EUR angegeben Miete zzgl. NK und HK.

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#29
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Mal abgesehen davon - in welcher Stadt spielt den diese Geschichte? 500 EUR für ein überschaubares Zimmer ohne Kochgelegenheit finde ich jetzt auch keinen Superschnapper. Wie versorgt die Freundin sich denn mit warmen Essen?

So eine Pension ist doch eher was für den Übergang.

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
So eine Pension ist doch eher was für den Übergang.
Es war mal eine Pension, es ist in teurer Gegend. Kochen wird wohl in G-Küche möglich sein.

Ich kann die Bescheide nicht lesen, werde auch nicht erst Kunde von xy


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