Umschuldung ALG1 Bezug

31. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Zauberfee123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umschuldung ALG1 Bezug

Hallo, ich habe im Sommer diesen Jahres eine Umschulung am Standort X begonnen. Aus persönlichen Gründen wurde mit dem Amt und dem Träger ein Standortwechsel eingeleitet. Dazu wurde ein neuer Vertrag und ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt. Beides wollte der Träger an die Agentur für Arbeit schicken. Jetzt hatte ich heute ein Schreiben in der Post das mein Leistungsbezug am 02.01. endet obwohl die Umschulung noch bis Sommer 2024 läuft. Eine Info das die Umschulung doch nicht weiter bewilligt wird etc habe ich nicht erhalten. Jetzt steh ich vor dem Problem das ich ab 02.01. keine Bezüge erhalte, nicht mehr krankenversichert bin etc... Es müsste direkt am Montag eine Lösung her. Die Frage ist, ist das Amt berechtigt so zu entscheiden? Ich bin grade sehr durcheinander weil das doch sehr kurzfristig und unerwartet kam. Gingen der Träger und ich bis jetzt von einem problemlosen Wechsel aus. Habt iht einen Rat?

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109349 Beiträge, 38287x hilfreich)

Zitat (von Zauberfee123):
Es müsste direkt am Montag eine Lösung her

Da wird vermutlich auch der größte Optimist nicht dran glauben ...
In jedem Falle sollte man heute noch bis 23:59:59 einen ALG II Antrag stellen, seine Unterlagen zusammensuchen und den Antrag Montag vervollständigen.



Zitat (von Zauberfee123):
Die Frage ist, ist das Amt berechtigt so zu entscheiden?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Über die Begründung des Amtes so zu entscheiden schweigt man sich ja aus...



Zitat (von Zauberfee123):
Dazu wurde ein neuer Vertrag und ein neuer Bildungsgutschein ausgestellt. Beides wollte der Träger an die Agentur für Arbeit schicken

Meines Wissens nach wird der "Bildungsgutschein" in DE vom Amt ausgestellt und nicht vom Träger.
In sofern fraglich, was da überhaupt gelaufen ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Zauberfee123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Über die Begründung des Amtes so zu entscheiden schweigt man sich ja aus


Bis gestern wusste ich ja nicht Mal etwas davon. Erfahren habe ich per geändertem Leistungsbescheid. Und eine Kündigung der alten Maßnahme habe ich nicht unterschrieben. Nur eben für den Wechsel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27322 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von Zauberfee123):
Umschuldung ALG1 Bezug
Was bedeutet das?
Zitat (von Zauberfee123):
Jetzt hatte ich heute ein Schreiben in der Post das mein Leistungsbezug am 02.01. endet .
Vielleicht hilft hier mal der Wortlaut dieses Schreibens? Oder das verlinkte anonymisierte Dokument?
Zitat (von Zauberfee123):
Es müsste direkt am Montag eine Lösung her.
WOW. An welche hast du gedacht?
Krankenversichert bist du morgen noch, evtl. muss ein anderer die Beiträge zahlen.

-- Editiert von User am 1. Januar 2023 12:27

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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