Umschulung Krankheitsfall

25. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
ConiC28
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umschulung Krankheitsfall

Hallo miteinander,

Ich habe ein Anliegen. Ich hatte mich für eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Omnibusverkehr beworben, habe auch schon eine Antwort erhalten allerdings durch mein Alter, wurde mir nahe gelegt eine Umschulung zu starten da es nur eine 6 Monatige Umschulung ist und ich vielleicht mit meinem Alter in der Berufsschule während der Ausbildung nicht hinterher komme. Momentan bin ich noch in Arbeit aber was wäre den, wenn ich mich von meinem Arzt aus in dieser Branche wo ich jetzt drin bin Krank schreiben lasse, also das ich diesen Beruf nicht mehr weiter ausüben kann, ich dann bei der Agentur für Arbeit diese Umschulung beantrage. Muss ich da noch was beachten oder wäre das dann so das die Agentur mor die Umschlung geben muss um mich aus der Arbeitslosigkeit zu holen bzw. Das ich gar mich erst rein rutsche? Hat jemand schon mal Erfahrungen gemacht oder könnte mir der eine oder andere da mir vielleicht weiterhelfen? Ich danke jetzt schonmal für die zahlreichen Antworten. LG und Frohe Weihnachten

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32227 Beiträge, 5662x hilfreich)

Es geht nicht so, wie du dir das vorstellst.
Ein Arzt kann nicht einfach schreiben, du bist zu krank für den jetzigen Job.
Ein Arzt kann dich --arbeitsunfähig-- schreiben, zB weil du krank bist.

Dein behandelnder Arzt würde dann nicht derjenige sein, der dich und deine Leistungsfähigkeit bewerten müsste, um überhaupt erstmal festzustellen, ob du den sehr stressigen Job eines Busfahrers ausüben kannst.
Und noch dazu in deinem Alter... das ist jetzt wie?

Die Agentur für Arbeit muss überhaupt keine Umschulung finanzieren/fördern.

Wenn du jetzt in Arbeit bist, gibt es keinen Grund, dass dich die Arbeitsagentur vor irgendwelcher A-Losigkeit rettet.
Wenn du meinst, durch *Krankschreibung* zu einer Umschulung zu kommen, fährst du vermutlich auf der falschen Spur.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.