Umschulung bewilligt, aber Fahrkosten werden nicht übernommen

17. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Umschulung bewilligt, aber Fahrkosten werden nicht übernommen

Hallo, Ich habe eine Frage, in Absprache mit der Sachbearbeiterin des JC wurde mir eine Umschulung bewilligt.
Ursprünglich war geplant diese in meiner Stadt zu machen.
Der Anbieter für die Umschulung teilte mir jetzt mit das der Kurs in einer Nachbarstadt stattfindet da In meiner Stadt zu wenig Teilnehmer sind.
Auf diesen Hintergrund teilte jetzt die Sachbearbeiterin mit, das es wegen den Fahrkosten eine Ablehnung geben könnte.
Ein paar kurze Infos hierzu:
Kursdauer 6 Monate (4 1/2 Monate Theorie und Führerschein Kl.B + 1 1/2 Monate Praktikum)
Entfernung ca, 18,7 Kilometer
Preis öffentliche Verkehrsmittel Monatskarte 118 Euro
Es ist so das Ich ohne Auto keine vernünftige Arbeitsstelle aufnehmen kann, da es mit den öffentlichen immer wieder zu Ausfällen kommt oder Sie um die Uhrzeit noch garnicht hfahren, bzw. dort keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren.
Das war auch der Hintergrund für die Bewilligung der Umschulung / Weiterbildung.
Nur weil der Anbieter für meine Stadt nicht genug Leute kriegt wurde dann die andere Stadt mit einbezogen so das der Kurs am 30.09.2019 stattfinden kann.

Hoffentlich habe Ich verständlich geschrieben!



-- Editiert von awdrg am 17.07.2019 14:51

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von awdrg):
Hoffentlich habe Ich verständlich geschrieben!

Ja, sehr gut verständlich. Da kann sich so mancher ein Beispiel nehmen.


Fragen hast Du keine?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12323.08.2019 21:09:06
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von awdrg):
Hoffentlich habe Ich verständlich geschrieben!

Ja, sehr gut verständlich. Da kann sich so mancher ein Beispiel nehmen.


Fragen hast Du keine?


Doch! :)
kann Ich auf dem Hintergrund die Sache dann anfechten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von awdrg):
kann Ich auf dem Hintergrund die Sache dann anfechten?

Kann man.


Man hat ja einen Antrag gestellt, der müsste dann auch beschieden werden. Auf dem Bescheid steht in der Regel drauf, was man machen muss, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Da steht dann auch die Rechtsgrundlage drin, kennen wir diese kann man darüber diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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