Hallo, Ich habe eine Frage, in Absprache mit der Sachbearbeiterin des JC wurde mir eine Umschulung bewilligt.
Ursprünglich war geplant diese in meiner Stadt zu machen.
Der Anbieter für die Umschulung teilte mir jetzt mit das der Kurs in einer Nachbarstadt stattfindet da In meiner Stadt zu wenig Teilnehmer sind.
Auf diesen Hintergrund teilte jetzt die Sachbearbeiterin mit, das es wegen den Fahrkosten eine Ablehnung geben könnte.
Ein paar kurze Infos hierzu:
Kursdauer 6 Monate (4 1/2 Monate Theorie und Führerschein Kl.B + 1 1/2 Monate Praktikum)
Entfernung ca, 18,7 Kilometer
Preis öffentliche Verkehrsmittel Monatskarte 118 Euro
Es ist so das Ich ohne Auto keine vernünftige Arbeitsstelle aufnehmen kann, da es mit den öffentlichen immer wieder zu Ausfällen kommt oder Sie um die Uhrzeit noch garnicht hfahren, bzw. dort keine öffentlichen Verkehrsmittel verkehren.
Das war auch der Hintergrund für die Bewilligung der Umschulung / Weiterbildung.
Nur weil der Anbieter für meine Stadt nicht genug Leute kriegt wurde dann die andere Stadt mit einbezogen so das der Kurs am 30.09.2019 stattfinden kann.
Hoffentlich habe Ich verständlich geschrieben!
-- Editiert von awdrg am 17.07.2019 14:51
Umschulung bewilligt, aber Fahrkosten werden nicht übernommen
17. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 17. Juli 2019 | 14:51
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
Umschulung bewilligt, aber Fahrkosten werden nicht übernommen
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#1
Antwort vom 17. Juli 2019 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
ZitatHoffentlich habe Ich verständlich geschrieben! :
Ja, sehr gut verständlich. Da kann sich so mancher ein Beispiel nehmen.
Fragen hast Du keine?
#2
Antwort vom 17. Juli 2019 | 18:46
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat:ZitatHoffentlich habe Ich verständlich geschrieben! :
Ja, sehr gut verständlich. Da kann sich so mancher ein Beispiel nehmen.
Fragen hast Du keine?
Doch!
kann Ich auf dem Hintergrund die Sache dann anfechten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juli 2019 | 20:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120279 Beiträge, 39864x hilfreich)
Zitatkann Ich auf dem Hintergrund die Sache dann anfechten? :
Kann man.
Man hat ja einen Antrag gestellt, der müsste dann auch beschieden werden. Auf dem Bescheid steht in der Regel drauf, was man machen muss, wenn man damit nicht einverstanden ist.
Da steht dann auch die Rechtsgrundlage drin, kennen wir diese kann man darüber diskutieren.
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