Umsetzung eines ER Beschlusses

25. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Simone2
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 37x hilfreich)
Umsetzung eines ER Beschlusses

Hallo,

ich musste aufgrund einer Kündigung des Vermieters wegen Mietrückstände eine ER beim SG beantragen.

Es läuft aber auch seit 2 Jahren ein Hauptsacheverfahren.

Nun wurde in der ER beschlossen, dass das JC statt der bisher 378,00 €, ab April 12 405,00 € zu leisten hat und diese als angemessen gelten. Der Differenzbetrag zur tatsächlichen Miete läuft seit 2 Jahren auf.

Alles andere muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, wurde mitgeteilt.

Die ER wurde am 30.03. beantragt und ging am 02.04. bei Gericht ein.

Nun meine eigentliche Frage. Das Gericht hat ja nun die 405,00 € beschlossen. Als Datum für die Zahlung der
405,00 € wurde der 02.04.-30.10.12 benannt.

Das JC hat nun einen Bescheid erstellt und die Nachzahlung für April und Mai vorgenommen. Allerdings wurden für den April nur 404,10 € anerkannt, muss nicht der komplette Monat geleistet werden ? Denn ich zahle doch auch die monatliche Miete und im Beschluss werden doch auch die 405,00 € benannt? Ich muss doch den Differenzbetrag an den Vermieter nachleisten.

Verstehe das nicht !

Danke für die Antworten.

Gruß Simone

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Simone:

quote:
Die ER wurde am 30.03. beantragt und ging am 02.04. bei Gericht ein.


Hast Du den Antrag selber gestellt, oder ein Anwalt? Wurde der Antrag nur per Post geschickt, oder vorab per Fax? Wenn vorab per Fax, dann gilt eigentlich das Datum des Fax-Eingangs als Antragsdatum. Wurde der Antrag nur per Post geschickt und ist tatsächlich der 02.04. der Eingang bei Gericht gewesen, gilt dieser Tag als Antragsdatum und erst ab dann kann das Gericht Leistungen bewilligen. Und so stehts ja wohl auch im Beschluss:

quote:
Als Datum für die Zahlung der
405,00 € wurde der 02.04.-30.10.12 benannt.


Heißt: Ab dem 02.04. monatlich 405,- €, für April also nur anteilig.

Wobei nicht nachvollziehbar ist, woher der Betrag von 404,10 € kommt. Der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet, sodass täglich 13,50 € KdU zu zahlen wären. Für April hätten also eigentlich nur 391,50 € gezahlt werden dürfen. Insofern würde ich mal schön die Füße still halten.

quote:
Alles andere muss im Hauptsacheverfahren geklärt werden, wurde mitgeteilt.


DAS ist allerdings nicht so richtig nachvollziehbar. Entweder das Gericht sieht einen Anordnungsgrund und stellt fest, dass die Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters zu niedrig sind, oder es sieht keinen Anordnungsgrund bzw. hält die Angemessenheitsgrenzen für korrekt.

In ersterem Fall müsste eigentlich schon im ER-Verfahren eine abschließende Entscheidung über die Höhe der zu übernehmenden Miete getroffen werden.

Im zweiten Fall wäre der Antrag abzuweisen gewesen.

Wie wird denn diese Halbherzigkeit vom Gericht begründet?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
Simone2
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo Axel,

vielen Dank für die Antwort.

Die ER hat ein RA gemacht, es wurde vorab gefaxt, steht auf der ER. Verstehe deshalb auch den Eingang 02.04. nicht.

Im Bescheid wurden die Zahlungen aufgteilt, einmal für den 01.04. und dann ab 02.04., so kommen dann die 401,10 € zustande für die KdU.

Die Begründung ist sehr lang und ich werde mal versuchen sie dann später irgendwie zusammenzufassen und hier zu schildern, ist recht schwer.

Kann man sich nicht auf § 37 SGB II berufen, das zum Monatsanfang geleistet werden muss, habe mal so etwas gelesen.

RA zur Zeit nicht da, deshalb kann ich nicht nachfragen.

Also melde mich noch mal.

Gruß Simone

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