Umwandlung unbefristete EU-Rente in Altersrente

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
jeanunia
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 90x hilfreich)
Umwandlung unbefristete EU-Rente in Altersrente

Ich, männlich, * 11.1950,
beziehe seit 2001 unbefristete EU-Rente ( 100 % Erwerbsunfähig, Nebenjobs hatte ich auch nie - nur zur Vervollständigung )
von :
1.: DRV,
2.: VBL, da öffentl. Dienst.
Seit 2004 - GdB : 70 % Schwerbehinderung ( ohne Zusatzvermerk.)
Mein Beruf erforderte Polizeidiensttauglichkeit, d.h.,nach Erreichen des 60. Lebensjahrers hätte ich offiziell per Antrag in Rente gehen müssen.

FRAGE 1 : Ab wann kann ich mit Erfolg bei der DRV einen Antrag auf Altersrente stellen ? - Oder geschieht dies automatisch ?
Frage 2 : Würde sich bei der VBL - Rente, die dann auch in Altersrente umgewandelt werden würde, der anteilige KV-Beitrag ändern ?
Z.Zt. trage ich bei der VBL - Rente den vollen KV-Beitrag von 15,5 Prozent



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-- Editiert jeanunia am 28.01.2012 12:52

-- Editiert jeanunia am 28.01.2012 13:02

-- Editiert jeanunia am 28.01.2012 13:02

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Sie können sofort einen Rentenantrag stellen. ABER: Für jeden Monat, den Sie vor 11/2013 in Rente gehen, kriegen Sie einen dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 %. Mit 63 können Sie dann ohne Rentenabschlag in Rente gehen. Den KK-Beitrag müssen Sie dann nur noch zur Hälfte zahlen.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jeanunia
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 90x hilfreich)

Antwort von muemmel :
Sie können sofort einen Rentenantrag stellen. ABER: Für jeden Monat, den Sie vor 11/2013 in Rente gehen, kriegen Sie einen dauerhaften Rentenabschlag von 0,3 %.


***********************
1.)Meine EU- Rente wurde seit Anfang an schon schon automatisch mit einem entsprechenden Abschlag versehen. Beudet dies, dass ich im obigen Fall nochmals mit Abschlägen rechen müßte ?
2.).. wenn ja, ab wann sollte ich den Antrag auf Altersrente stellen ?( Stichtag : xx.11.2013)
3.).. wird die Altersrente die volle Höhe haben, wie die EU-Rente ?
-- Editiert jeanunia am 29.01.2012 09:14

-- Editiert jeanunia am 29.01.2012 09:14

-- Editiert jeanunia am 29.01.2012 09:18

25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

1. Die Frage ist unverständlich: Die Abschläge gibt es dafür, daß man VORZEITIG in Rente geht - das kann auf eine EU-Rente ja nun nicht zutreffen.
2. 11/2013 natürlich.
3. Wenn Sie bis 11/2013 warten, schon.

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