Umziehen und ALG-II

27. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
barajo3k
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umziehen und ALG-II

Hi.
Ich wohne in Berlin mit meiner Frau und meinem Sohn, er ist 5 Monate alt, deshalb wollen wir umziehen, weil wir in einer kleiner Wohnung wohnen. (57 m2 und 2 Zimmer)

Heute habe ich beim JobCenter Friedrichshain etwas unerwartet. Ich hatte ein Wohnungsangebot in der Hand und habe versucht eine Wohnungswechseln zu schaffen.

Aber die Frau im JobCenter hat gesagt, dass wir nicht umziehen dürfen, weil wir schon eine Wohnung haben und wenn wir Leistungen vom JobCenter kriegen, müssen wir in dieser Wohnung bleiben.

Was soll ich machen ??? Wir sind schon 3 Personen und schlafen wir zusammen im Schlafzimmer. Wir brauchen eine 3-Zimmer-Wohnung.

Oder wann dürfen wir umziehen ?? wenn mein Sohn 5 Jahren alt wäre ?? oder was ??

Ich hoffe, dass jemand mir helfen kann.

Grüße

Juan

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@barajo 3k:

Die Berliner Richtlinie zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten, enthält keinerlei Regelungen darüber, in welcher Größe eine Wohnung, für wie viele Personen angemessen ist. Unabhängig davon wird in Berlin die Obergrenze nach wie vor in Form einer Bruttowarmmiete festgelegt, was der ständigen Rechtssprechung des BSG widerspricht. Insofern ist die Berliner Richtlinie bezüglich der Angemessenheitsgrenze ohnehin äußerst fragwürdig.

Wegen der angemessenen Wohnfläche müsste man also schauen, ob es entsprechende Entscheidungen des Berliner Sozialgerichtest, oder noch beser, des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, zu dieser Frage gibt.

Hier-klick

kannst Du ja mal danach suchen.

Ansonsten kann wohl davon ausgegangen werden, dass für 2 Personen bis zu 60 m² und für 3 Personen bis zu 75 m² angemessen sind, wobei die Zimmerzahl keine Rolle spielt. Daraus könnte man nun durchaus schlussfolgern, dass jedenfalls alles das, was unter 60 m² liegt, für drei Personen unzumutbar und ein Umzug deshalb erforderlich ist. Wenn der Umzug erforderlich ist, dann muss allerdings vom Jobcenter auch die Zusicherung erteilt werden, sofern die neue Wohnung angemessen ist. Angemessen ist die Wohnung, wenn die Bruttowarmmiete (also Kaltmiete inkl. Heiz- und Nebenkosten) max. 542 Euro beträgt.

Du solltest den potentiellen Vermieter fragen, wie lange er bereit ist, Euch die Wohnung zu reservieren. Dann muss beim Jobcenter schriftlich/nachweislich die Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten und zur Übernahme der Umzugskosten sowie (falls erforderlich) einer Mietkaution beantragt werden. Dieser Antrag sollte persönlich abgegeben werden, wobei unbedingt der Empfang auf eine Kopie zu bestätigen ist. Das Jobcenter muss über diesen Antrag auch schriftlich entscheiden und - bei Ablehnung - die Entscheidung entsprechend begründen.

Weise in dem Antrag darauf hin, dass die Entscheidung unverzüglich, und spätestens bis zum (Frist von max. 5 Arbeitstagen Datumsmäßig bestimmt) vorliegen muss, weil der Vermieter eine Entscheidung verlangt. Sollte der Antrag abgelehnt werden oder nicht termingerecht entschieden werden, kann beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt werden.

Die genannte Berliner Richtlinie, in der auch Regelungen zur Übernahme von Umzugskosten etc. enthalten sind, findest Du übrigens

hier

Und noch ein ganz anderer Hinweis: Wenn Du schon dabei bist, das Jobcenter "zu ärgern", dann schau Dir mal

diesen Thread

an, und stelle den Antrag am besten auch gleich.

Gruß,

Axel

-----------------
"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.106 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.