Umzug Behindertengerechte Wohnung

12. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)
Umzug Behindertengerechte Wohnung

Hallo,

hier geht es um meine Großeltern. Meinem Grossvater wurde durch eine schwere Diabetis ein Fuss bis auf den Hacken amputiert. Daraus resultierte eine Pflegestufe 2 (ca. 200 Euro Pflegegeld+Rollstuhl) und ein Schwerbeschädigten Ausweis 100%. Nun wohnen meine Großeltern in der Zweiten Etage eines Hauses dessen Türen durch Schwellen und Türbreiten keines Falls für einen Tollstuhl geeignet ist. Sie wollen nun umziehen in die unmittelbare nähe ihrer Kinder ca. 250Km in eine Rollstuhlgerechte Wohnung. Kann man hier irgendwelche finanziellen Unterstützungen von der LVA oder sonst wo her beantragen? Denn der Umzug auf eigene Kosten wäre für 2 Rentner kaum tragbar.

mfg

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Andre

Es gibt ja Großeltern, die noch nicht in Altersrente sind.
Ist dein Großvater Rentner?

Wenn ja, sollte ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Ich würde hier Leistungen nach SGB IX, §17 i.V. mit SGB XII, § 57 beantragen.
Sollte das Sozialamt bocken, meldet euch wieder oder lasst euch bei einem Sozialverband beraten. Z.B. VDK.

http://www.bmas.de/portal/9266/persoenliches__budget.html

Bei Umbau der Wohnung wäre aber meines Erachtens die Krankenkasse zuständig.

Sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 12.09.2009 17:17

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andre83
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja Großvater (78j.) Grossmutter (74j.) beide Altersrenter.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.807 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.