Hallo,
mein hat mir empfholen, aus gesundheitlichen Gründen schnellst möglich um zu ziehen, da Treppensteigen immer schwieriger wird.
Montag habe ich einen Termin in der Leistungsabteilung. Ehrlich gesagt weiß ich nicht was auf mich zu kommt, ob mir ein Umzug zusteht.
Im Internet stehen so viele Sachen, aber viele sind Gegensätzlich.
Eins steht fest: aus persönlichen Gründen darf ich umziehen, da ein gesundheitlicher Grund vorliegt.
Ein Wonungsangebot habe ich auch, es liegt im Rahmen, die Wohnung ist inkl. Nebenkosten (ohne Heizkosten).
Was ich bisher heraus gefunden habe was man beantragen kann sind folgende Kosten die übernommen werden. Der Umzug soll in Eigenregie erfolgen, ich habe genügend Leute die mich unterstützen.
Hier Sachen die ich gefunden habe:
-Mietwagen
-Helferpauschale (einmalig 50€)
-Verpackungskosten (Umzugskartons etc.)
-Renervierungskosten (Unterkunftsbedarf lt. §22 SGB II
)
Bei dem letzten Punkt ist es der Punkt der umstritten ist. Einerseits heißt es, es wird auf keinen Fall genehmigt, andererseits kann man diese Kosten beantragen.
Wie sieht es aus, sind diese Kosten per Antrag machbar? Oder kann ich noch mehr Kosten beantragen?
Ich würde mich über Antworten freuen, um so besser gerüstet zu sein für das Gespräch.
Wünsche allen einen schönen Sontag.
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Umzug aus gesundheitlichen Gründen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@racerwhv:
Vorab: Umziehen kannst und darfst Du jederzeit auch ohne Zustimmung der ARGE. Ob allerdings die von Dir genannten Kosten übernommen werden, hängt davon ab, ob der Umzug erforderlich im sozialrechtlichen Sinne ist. Bei einem nicht erforderlichen Umzug werden keinerlei Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten übernommen. Darüber hinaus wird die Miete, auch wenn sie eigentlich angemessen ist, nur in gleicher Höhe wie die bisherigen Kosten übernommen. Diese Einschränkung gilt allerdings nur bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der bisherigen ARGE/JobCenter.
Ist der Umzug erforderlich, sind die zukünftigen Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, soweit diese angemessen sind. Die vorherige Zusicherung der ARGE ist unbedingt sinnvoll, um jegliche Zweifel von vornherein auszuräumen, ist aber keine Leistungsvoraussetzung.
Anders sieht es bei den Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten aus. Diese werden nur nach vorheriger Zusicherung übernommen. Üblicherweise muss bei einem erforderlichen Umzug diese Zusicherung aber erteilt werden und ist notfalls auch gerichtlich durchsetzbar.
Zunächst einmal ist also zu klären, ob die zuständige ARGE den Umzug als erforderlich erachtet. Das kann hier leider niemand vorhersehen. Deshalb nur so viel, dass medizinische Gründen auf jeden Fall ein Grund für die Notwendigkeit sein können. Diese medizinischen Gründe sind durch ärztliches Attest nachzuweisen, welches ggf. vom Amtsarzt überprüft wird.
Davon ausgehend, dass der Umzug als erforderlich anerkannt wird, sind die Umzugskosten zu übernehmen. Dazu gehöhren sämtliche Kosten, die allein wegen des Umzuges entstehen und sonst nicht anfallen würden. Neben den Kosten für einen Miet-Transporter, Helferpauschale und Verpackungskosten sind das auch solche "Kleinigkeiten", wie die Gebühr für den Nachsendeantrag oder die Ummeldung des Telefonanschlusses.
Renovierungskosten für die alte Wohnung gehören zu den Umzugskosten, Renovierungskosten der neuen Wohnung zu den Kosten der Unterkunft. Beides ist zu übernehmen, sofern die Renovierung erforderlich ist (was vom Zustand der Wohnung abhängt und ggf. durch einen Außendienstmitarbeiter der ARGE überprüft wird) und ob Du dazu verpflichtet bist. Ob Du verpflichtest bist hängt von den mietvertraglichen Vereinbarungen ab, wobei zu beachten ist, dass insbesondere bezgl. der Auszugsrenovierung viele Mietvertragsklauseln rechtlich unwirksam sind, was dazu führt, dass Du eben nicht zur Renovierung verpflichtet bist. Es ist außerdem zulässig, die Renovierungskosten als Pauschalbetrag zu übernehmen.
Muss für die neue Wohnung eine Kaution gezahlt werden? Die ist ebenfalls - bei vorheriger Zusicherung - von der ARGE zu übernehmen. Die Übernahme erfolgt als Darlehen, welches allerdings während des laufenden Leistungsbezuges nicht getilgt werden muss. Wenn die ARGE den Abschluss einer Tilgungsvereinbarung zur Bedingung für die Leistungsgewährung machen sollte, kann diese Vereinbarung nach der Zahlung jederzeit widerrufen werden.
Wenn irgendwie möglich, solltest Du zum Gespräch am Montag einen Beistand mitnehmen. Im Gespräch legst Du zunächst das ärztliche Attest hinsichtlich der Umzugsnotwendigkeit vor. Dann das Wohnungsangebot. Lass Dir zunächst die Notwendigkeit des Umzuges bestätigen.
Dann beantragst Du die Übernahme der zukünftigen Unterkunftskosten, Umzugskosten, Renovierungskosten und Mietkaution. Eigentlich muss darüber sofort im Termin entschieden werden, damit Du dann auch den Mietvertrag abschließen kannst. Meistens gibt es aber keine sofortige Entscheidung. Darum solltest Du die Anträge schriftlich vorbereiten und darin eine Bearbeitungsfrist bis zum 18.06.2010 setzen. Die kurze Frist ist erforderlich, weil der Vermieter die neue Wohnung ja sicher nicht unbegrenzt lange für Dich reservieren lässt. Die Anträge gibst Du bei der ARGE ab und lässt Dir auf einer Kopie den Empfang quittieren.
Liegt dann innerhalb der Frist keine schriftliche Entscheidung vor oder wird der Antrag abgelehnt, ist ein Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht möglich.
Steht das whv in Deinem Nick zufällig für Deinen Wohnort? Dann hätte ich - falls Du selber niemanden hast - einen Tipp bezüglich des Beistandes für Dich. Auch hätte ich für den Notfall eine Anwaltsempfehlung in relativer Nähe.
Gruß,
Axel
Ergänzung: Ich habe gerade erst Deinen anderen Thread gelesen. Ich denke, unter den dort geschilderten Umständen dürfte ein Umzug auf jeden Fall als erforderlich anzusehen sein. Im Übrigen gilt die oben bereits angekündigte Anwaltsempfehlung auch und insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzung der im anderen Thread diskutierten Ansprüche. Ich selber würde eine Beratung und Vertretung durch einen unabhängigen Anwalt auch der Vertretung durch einen Verband wie dem VdK vorziehen. Ohne zu wissen, ob meine Vermutung bezgl. Deines Wohnortes korrekt ist und auch wenn Du jedenfalls derzeit wohl noch keinen Anwalt brauchst, gebe ich Dir einfach schon mal den entsprechenden Link:
RA Alfred Kroll, Oldenburg
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
-- Editiert am 13.06.2010 13:39
Vielen lieben Dank für die Ausführliche Antwort.
Ja, das whv steht für Wilhelmshaven.
Das ein Umzug beim leistungsbezug von Hartz4 nicht einfach ist, ist mir klar. Aber ich dachte, Aufgrund von einem ärztlichem Attest wäre es nur eine Routinehandlung und schneller durchzusetzen.
Aber das man eventuell mit einem Vertreter oder gar Anwalt arbeiten muss schockiert mich.
Aber gut, so kann ich mit dem Schlimmsten rechnen und werde vorab einen Antrag schriftlich stellen und es in dem Gespräch einreichen.....
Die Situation ist schon nicht gerade einfach, da kann ich dankend auf zusätzlichen Stress gerne verzichten und hoffen, das der Sachbearbeiter morgen schnell handelt......
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@racerwhv:
quote:
Aber ich dachte, Aufgrund von einem ärztlichem Attest wäre es nur eine Routinehandlung und schneller durchzusetzen.
Das Problem ist halt, dass solche Entscheidungen immer Einzelfallentscheidungen sind, weil es eben keinen "Katalog" gibt, in dem steht bei welcher Krankheit ein Umzug erforderlich oder nicht erforderlich ist.
quote:
Aber das man eventuell mit einem Vertreter oder gar Anwalt arbeiten muss schockiert mich.
Na ja, ein Anwalt wird - jedenfalls derzeit - sicher noch nicht gebraucht. Die Empfehlung war auch fast mehr für die Geschichte mit GdB und ggf. EU-Rente gedacht. Gerade die Rente geht - wie ich mittlerweile aus zahlreichen Berichten hier im Forum weiß - offensichtlich selten ohne gerichtliche Hilfe über die Bühne.
Und ein Beistand empfiehlt sich bei Behördenbesuchen im Übrigen eigentlich immer. Allein schon um im Zweifelsfall einen Zeugen zu haben. Hast Du jemanden, der Dich begleiten kann?
quote:
Die Situation ist schon nicht gerade einfach, da kann ich dankend auf zusätzlichen Stress gerne verzichten und hoffen, das der Sachbearbeiter morgen schnell handelt......
Das ist nur allzu verständlich. Dein SB kennt ja - zumindest teilweise - wohl Deine gesundheitliche Situation. Eigentlich sollte es mit der Bewilligung keine großen Probleme geben. Fraglich ist halt, wie schnell die ARGE reagiert und wie lange der Vermieter Dir die Wohung frei hält.
Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute für das Gespräch. Lass Dich nicht unterkriegen.
Wegen des Beistandes schicke ich Dir gleich noch eine PM.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
Soooooooo......
Der Besuch heute beim Amt war sehr erfolgreich! Innerhalb von nur 10 Minuten war alles geklärt.
Umzug genehmigt, Wohnung wird als angemessen angesehen, Der Grund wurde auch anerkant, das Attest problemlos anerkannt.
Zum Thema Umzugskosten wurde nur kurz was darübe gesagt:
Es würde einen Pauschalbeitrag geben, so um die 98 pro Tag, laut Aussagen des Sachbearbeiters. Darin enthalten wären dann die Verpackungskosten, Mete für den Transporter und die Helferpauschale. So auf Anhieb konnte ich nicht dagegen argumentieren, obwohl ich Urteile wegen Verpackungskosten und Helferpauschale beigefügt habe.
Renovierungskosten für die alte Wohnung sollen nach Aussagen weg fallen, da ich noch voll Erwerbsfähig bin, das Attest würde nichts gegenteiliges darstellen. Ansonsten müsse es geprüft werden...... Bla bla bla.....
Na ja, darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.......
Aber das ist der Stand der Dinge
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@racerwhv:
Danke für die Rückmeldung und Glückwunsch zum (Teil)erfolg. Das wichtigste war ja erstmal, dass der Umzug als notwendig anerkannt wird, und das hast Du erreicht. Über die Höhe der Pauschale kann man sich dann ggf. immer noch streiten, wenn ein schriftlicher Bescheid vorliegt und sich rausstellt, dass die Pauschale nicht ausreichend ist.
quote:
Renovierungskosten für die alte Wohnung sollen nach Aussagen weg fallen, da ich noch voll Erwerbsfähig bin, das Attest würde nichts gegenteiliges darstellen.
Die Begründung ist m.E. völliger Unsinn. Du bist ohnehin verpflichtet, auch die Renovierung in Eigenregie auszuführen. Allenfalls wenn Du das vermeiden wolltest, würden wiederum gesundheitliche Gründe ggf. eine Rolle spielen. Gleichwohl fallen ja zumindest die Materialkosten an.
Viel entscheidender als die Frage Deiner Erwerbsfähigkeit ist hier, ob Du tatsächlich zur Renovierung verpflichtet bist. Und dazu müsste man die entsprechenden Regelungen Deines Mietvertrages kennen.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
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