Mahlzeit zusammen,
Eine Mutter, die vom Bürgergeld lebt und ein Jahr vor der Rente steht, wohnt in einer zu teuren Zweizimmerwohnung, die einem privaten Eigentümer gehört. Ihre drei erwachsenen Kinder, die alle mindestens 2.200 Euro im Monat verdienen, zahlen die Differenz zur Mietunterstützung vom Amt, um ihr zu helfen, die Mietkosten zu deck-
en. Die Mutter möchte auch aus der Wohnung ausziehen, da sie Ärger mit den Nachbarm hat (Stichwort 6 Personen in der Nachbarnwohnung).
Vor 2,5 Jahren hat sie keine Erlaubnis, für dem Umzug, von Amt und ihr wurden drei Monate lang die Leistunden gekürtzt.
Die Mutter möchte jetzt in eine billigere Wohnung der Stadt ziehen und hatte schon mit ihrer Betreuerin gesprochen. Laut der Wohnbaugesellschaft wäre die Wohnung für einen BG Bezieher zu teuer...die Kinder würden u.a. aber auch die Kaution übernehmen und ggf. bürgen.
Könnten sich Arbeitsamt und die Wohnbaugesellschaft (gemeinnütziger Verein) noch "querstellen" und was wäre der Mutter zu raten?
Umzug in "billigere" Wohnung - Streß mit "Amt" und Wohnbaugesellschaft?
21. Mai 2024
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Frage vom 21. Mai 2024 | 11:50
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 2x hilfreich)
Umzug in "billigere" Wohnung - Streß mit "Amt" und Wohnbaugesellschaft?
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#1
Antwort vom 21. Mai 2024 | 12:46
Von
Status: Senior-Partner (6254 Beiträge, 850x hilfreich)
ZitatDie Mutter möchte jetzt in eine billigere Wohnung der Stadt ziehen und hatte schon mit ihrer Betreuerin :
Welcher Art ist die Betreuung?
ZitatLaut der Wohnbaugesellschaft wäre die Wohnung für einen BG Bezieher zu teuer.. :
Dann ändert sich zu den bisherigen Umständen ja nichts, nur dass dann die Miete wohl nicht übernommen werden würde.
Aber wie kommt man dann zu:
ZitatDie Mutter möchte jetzt in eine billigere Wohnung der Stadt ziehen :
?ZitatLaut der Wohnbaugesellschaft wäre die Wohnung für einen BG Bezieher zu teue :
#2
Antwort vom 21. Mai 2024 | 13:13
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für Ihren Beitrag!
ZitatWelcher Art ist die Betreuung? :
Meinte die Betreuerin vom Arbeitsamt.
ZitatAber wie kommt man dann zu: :
Sie hat solchen Ärger, dass es bereits mehrfach zu Einsatz von Polizei und Feuerwahr kam. Anscheint gibt es bei den Nachbarn auch ein "kleines" Gewerbe - Zoll und Ordnungsamt geben sich dort die Klinke in der Hand. Aus der Wohnung kommen ab und an auch "komische" Gerüsche.
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#3
Antwort vom 21. Mai 2024 | 13:41
Von
Status: Senior-Partner (6254 Beiträge, 850x hilfreich)
ZitatMeinte die Betreuerin vom Arbeitsamt. :
Ich wüsste nicht, dass das Arbeitsamt Betreuer stellt? Du meinst den/die Sachbearbeiter/in?
ZitatSie hat solchen Ärger, dass es bereits mehrfach zu Einsatz von Polizei und Feuerwahr kam. Anscheint gibt es bei den Nachbarn auch ein "kleines" Gewerbe - Zoll und Ordnungsamt geben sich dort die Klinke in der Hand. Aus der Wohnung kommen ab und an auch "komische" Gerüsche. :
Und? Dann soll sie sich eine KLEINE Wohnung/Appartement suchen, welche von Amt auch bezahlt werden. Wie alt ist die Dame?
#4
Antwort vom 21. Mai 2024 | 15:45
Von
Status: Unbeschreiblich (37758 Beiträge, 6307x hilfreich)
Das Arbeitsamt auf gar keinen Fall.ZitatKönnten sich Arbeitsamt und die Wohnbaugesellschaft (gemeinnütziger Verein) noch "querstellen" und was wäre der Mutter zu raten? :
Die Mutter erhält Bürgergeld vom Jobcenter. Dieses stellt sich NIEMALS quer bei einem Umzug. Es bezahlt vielleicht nur nicht das, was man sich denkt...
Aber nach dem Umzug zahlt es auf jeden Fall die angemessenen KDU für die andere Wohnung.
Dann ist es mE nur Sache des Vermieters, ob er das Angebot der Kinder annimmt.ZitatLaut der Wohnbaugesellschaft wäre die Wohnung für einen BG Bezieher zu teuer...die Kinder würden u.a. aber auch die Kaution übernehmen und ggf. bürgen. :
Fazit: Die Kinder sollten alles mit dem neuen Vermieter klar machen.
Dann die jetzige Wohnung kündigen.
Dann ihre Mutter umziehen... und fertig.
Geht alles ohne Jobcenter, Arbeitsamt und sonstige Quersteller.
Geht auch ganz ohne die albernen Nachbarsgründe....so was ist dem Jobcenter egal.
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