Umzug in neuen Ort: Was muss das JC zahlen?

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
tallinja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug in neuen Ort: Was muss das JC zahlen?

Hallo zusammen,

eine Bekannte von mir ist völlig verzweifelt: Sie will aus persönlichen Gründen in einen Nachbarort der jetzigen Stadt ziehen (die Gründe sind gut und wichtig, aber der Umzug nach JC-Kriterien wohl nicht "nötig"), hat auch eine Wohnung gefunden, deren Vertrag sie allmählich (also im Prinzip heute) mal unterschreiben müsste.

Sie ist "Aufstockerin" - also hat einen Job, mit dem sie nicht genug verdient - und die neue Wohnung läge wohl etwa 100 Euro über der Angemessenheitsgrenze. (Die Angemessenheitsgrenze in der Stadt ist nach meinem Empfinden auch lächerlich gering - 257 Euro. Dafür bekommt man dort keine Wohnung.) Das könnte sie sich dank ihres Jobs gerade so leisten, hat aber nun Angst, dass sie da erhebliche Probleme mit dem Jobcenter bekommt.

Das wiederum schafft es seit gut zwei Wochen nicht, ihr schriftlich mitzuteilen, wie das nun mit dem eingereichten Mietvertrag aussieht, also ob angemessen oder nicht etc. Mündlich hat sie unterschiedliche Auskünfte bekommen, auch, dass die 257 Euro gar nicht stimmen würden und es mehr wäre. (Die offizielle Tabelle sagt aber 257.)

Wie gesagt: Sie muss quasi jetzt unterschreiben, ist aber nahe eines Nervenzusammenbruchs, weil man ihr bei JC auch drohte, dass es "massive Konsequenzen" gibt, wenn sie nicht bis zur Bestätigung abwarte und vorher bereits unterschreibt.

Meine Ansicht, auch dank dem Lesen einiger Beiträge hier, ist, dass das JC im neuen Ort die KdU bis zur Angemessenheitsgrenze schlicht übernehmen muss. Fertig. Aber sicher bin ich mir da natürlich auch nicht.

Klar, Kosten, die aufgrund des Umzugs anfallen etc., werden nicht übernommen, und auch nicht das, was die Wohnung über die Grenze hinaus kostet. Aber meine Bekannte hat Angst, dass sie unterschreibt, dann aber in dem Mietvertrag steckt, ggf. umzieht, die alte Wohnung verliert und dann vom Amt gezwungen wird, auch die neue aufzugeben ... oder dass sie ihr einfach die KdU nicht bezahlen.

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12 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@tallinja:

Was kostet denn die jetzige Wohnung? Die Konsequenz aus einem nicht erforderlichen Umzug bei Verbleib im Zuständigkeitsbereich des bisherigen Jobcenters ist nämlich nicht nur, dass keine Umzugskosten, Mietkaution etc. übernommen werden, sondern auch, dass das Jobcenter die KdU weiterhin nur in der Höhe der bisherigen Kosten übernehmen wird. Dadurch kann die Differenz ggf. nochmal größer werden als die 100,- €, die die neue Wohnung "zu teuer" ist.

Sind die maximal angemessenen 257,- € inklusive oder zuzüglich kalte Nebenkosten?

Zitat:
die Gründe sind gut und wichtig, aber der Umzug nach JC-Kriterien wohl nicht "nötig"


Was sind denn die Gründe?

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
tallinja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, für die neue Wohnung ist ein neues Jobcenter verantwortlich. Die 257 Euro sind die angemessene Kaltmiete. Die bisherige Miete in der anderen Stadt liegt ganz knapp über der Angemessenheitsgrenze, die dort 346 Euro beträgt. (Daher meine Verwunderung über die 90 Euro Differenz, denn die Wohnungen sind in der Nachbarstadt faktisch nicht so wesentlich günstiger, da sie ein beliebter Wohnort für Pendler ist. Ist aber ein anderes Thema.) Ich meine, sie bezahlt derzeit etwa 350 Euro kalt, von denen sie die kompletten angemessenen KdU bekommt.

Dass nur die bisherige Miete übernommen wird, wäre also kein Problem, eher im Gegenteil. ;) Da ein anderes Jobcenter zuständig ist, ist das aber wohl irrelevant.

Zu den Gründen möchte ich nicht so gern ins Detail gehen, da sie sehr persönlich sind. Wäre das wichtig? Wie gesagt, wir gehen beide sehr davon aus, dass der Umzug nicht als erforderlich gilt.

Vielen Dank schonmal!

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von tallinja):
ggf. umzieht, die alte Wohnung verliert und dann vom Amt gezwungen wird, auch die neue aufzugeben ... oder dass sie ihr einfach die KdU nicht bezahlen.
Nein. Das ist nicht zu erkennen.
Da der Umzug nicht erforderlich ist aus sozialhilferechtlicher Sicht--- werden weder Umzugskosten noch Mietkaution übernommen.
Nach dem Umzug und Neuanmeldung im neuen JC zahlt das JC die dortigen tatsächlichen KDU.

Sie muss also im neuen Ort einen kompletten Neuantrag beim JC stellen. Sie bekommt eine neue Kundennr. und eine neue BG-Nummer.

Viel Glück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Da der Umzug nicht erforderlich ist aus sozialhilferechtlicher Sicht


Das wissen wir doch noch gar nicht. Die TE hält sich da ja sehr bedeckt.

Zitat:
Nach dem Umzug und Neuanmeldung im neuen JC zahlt das JC die dortigen tatsächlichen KDU.


Nö. Das Jobcenter wird maximal die dort angemessenen KdU zahlen. Die tatsächlichen Kosten sind ja offensichtlich deutlich zu hoch und werden hier sicher nicht übernommen. Jedenfalls nicht ohne Widerspruch, Klage und entsprechende Entscheidung des Gerichts.

Zitat:
Sie bekommt eine neue Kundennr. und eine neue BG-Nummer.


Die Kundennummer bleibt erhalten. Nur die BG-Nummer ändert sich. Aber das nur am Rande. Ist im Kern ja völlig egal.

@tallinja:

Zitat:
Nein, für die neue Wohnung ist ein neues Jobcenter verantwortlich.


Okay, dann greift die Deckelung auf die bisherigen Kosten nicht und sind die Unterkunftskosten am neuen Wohnort zu übernehmen, gedeckelt durch die Angemessenheit.

Zitat:
Zu den Gründen möchte ich nicht so gern ins Detail gehen, da sie sehr persönlich sind. Wäre das wichtig? Wie gesagt, wir gehen beide sehr davon aus, dass der Umzug nicht als erforderlich gilt.


Du musst natürlich selbst entscheiden, welche Details Du verraten möchtest oder nicht. Ohne Angabe der Gründe können wir halt keinerlei Einschätzung abgeben, ob diese Gründe auch sozialrechtlich ausreichend sind oder nicht und den Umzug als notwendig anerkannt zu bekommen, kann schon einen erheblichen Unterschied machen.

Du schreibst im Eröffnungsposting:

Zitat:
die Gründe sind gut und wichtig, aber der Umzug nach JC-Kriterien wohl nicht "nötig"


In der Rechtsprechung ist weitestgehend anerkannt, dass ein Umzug dann als notwendig anzuerkennen ist, wenn Gründe vorliegen, die auch einen Nichtleistungsempfänger dazu veranlassen würden umzuziehen. "Gut und wichtig" spricht durchaus dafür, dass solche Gründe vorliegen könnten.

Allerdings ist die Notwendigkeit des Umzuges nur dann von Bedeutung, wenn Deine Bekannte zwingend darauf angewiesen ist dass Umzugskosten und/oder Mietkaution vom Jobcenter übernommen werden und das scheint hier ja nicht der Fall. Insofern muss man über die Notwendigkeit vielleicht auch nicht streiten, zumal ein Umzug in eine unangemessen teure Wohnung nie notwendig ist.

Kommen wir zu guter Letzt zu der Frage, ob die Angemessenheitsgrenzen am neuen Wohnort in rechtlich korrekter Art und weise bestimmt wurden oder ob diese angreifbar sind und ggf. die Übernahme höherer Kosten durchsetzbar ist. Dafür müsste man konkret wissen, wie die Angemessenheitsgrenzen ermittelt und bestimmt wurden, sprich, man müsste die örtliche KdU-Richtlinie kennen.

Wenn z.B. das Jobcenter sich ausschließlich an der angemessenen Netto-Kaltmiete orientiert, würde schon allein deshalb der Wert nicht auf einem ordnungsgemäßen, schlüssigen Konzept im Sinne der Rechtsprechung des BSG basieren und wäre insoweit nicht haltbar.

Wenn Du schon die Gründe für den Umzug nicht nennen magst, wirst Du vermutlich auch nicht den Wohnort, bzw. den zukünftigen Wohnort Deiner Bekannten verraten wollen, sodass man die Richtlinie auch nicht im i-net suchen und prüfen kann. Von daher sollte Deine Bekannte sich ggf. an eine Arbeitsloseninitiative oder einen im SGB II versierten und erfahrenen Rechtsanwalt wenden und sich beraten lassen. Beide werden die örtlichen Richtlinien kennen und wissen, ob diese Angriffspunkte bieten oder nicht.

Um aber eins nochmal ganz klar zu sagen: Weitere Konsequenzen, außer das nur die als angemessenen Unterkunftskosten vom neuen Jobcenter übernommen werden und keine Umzugskosten und Mietkaution übernommen werden, drohen nicht ernsthaft.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Die TE hält sich da ja sehr bedeckt.
Zitat (von tallinja):
1. Sie will aus persönlichen Gründen in einen Nachbarort
Zitat (von tallinja):
2. Wie gesagt, wir gehen beide sehr davon aus, dass der Umzug nicht als erforderlich gilt.
Ich nehme das so. Und gestern war der Letzte...Es soll eine Unterschrift geleistet werden. Sonst ist die neue Wohnung weg.

Zitat (von tallinja):
und die neue Wohnung läge wohl etwa 100 Euro über der Angemessenheitsgrenze.
Das hatte ich tatsächlich überlesen. :sweat:
Also wird das JC die angemessenen KDU zahlen, die Freundin legt die Differenz drauf.
Zitat (von tallinja):
Das könnte sie sich dank ihres Jobs gerade so leisten,


Zitat (von tallinja):
Sie muss quasi jetzt unterschreiben,
Wenn alles gestern schon beim Vermieter sein sollte---und der Nervenzusammenbruch naht.
Bitte, was soll dann die Vorlesung zum Schlüssigen Konzept? Und der Rat, eine Alo-Ini oder einen Anwalt zu suchen? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
tallinja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die detailllierten Auskünfte! :)

Ich war mir auch sehr sicher, dass das (neue) JC dann eben die angemessenen KdU übernehmen muss, aber sie war etwas panisch, da einen großen Fehler zu machen, auch weil das Jobcenter ja mit "ernsthaften Konsequenzen" drohte. Welche auch immer das sein sollten ...

Sie hat übrigens nun den Mietvertrag unterschrieben. Sie hatte gehofft (und hofft vermutlich nach wie vor), dass sie mehr Geld bekommt als die 257 Euro, was aber vor allem darauf basiert, dass das andere (also bisherig zuständige) Jobcenter ihr mehrmals sagte, dass die Angemessenheitsgrenze in der Nachbarstadt höher liegt. Was ich schlicht für eine Fehlinfo halte. (Die Städte sind übrigens Koblenz - bisher - und Vallendar - demnächst.)

Was die Gründe für den Umzug angeht, geht es im weiteren Sinn um eine psychische Erkrankung, bei der sie sich nun mit der neuen Wohnung Besserung erhofft - durchaus begründet, wie ihr Therapeut das auch sieht. Allerdings - da bin ich nicht so im Detail vertraut - ist es wohl nicht so einfach, da eine "Notwendigkeit" zu bescheinigen. Hilfreich wäre es für sie aber natürlich schon, wenn sie bei Umzugskosten und Kaution vom JC unterstützt würde. Aber wenn ich das richtig verstehe, gibt es bei einer zu teuren Wohnung grundsätzlich keine Notwendigkeit?

Ich werde alles, was ihr gesagt habt, an sie weiterreichen. Kann für die neue Antragsstellung ja nochmal wichtig sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von tallinja):
dass sie mehr Geld bekommt als die 257 Euro,
Das hattest du als angemessene Kaltmiete genannt.
Zitat (von tallinja):
Die 257 Euro sind die angemessene Kaltmiete
Dazu kommen noch kalte Betriebskosten und Heizkosten. Das JC muss die Gesamtkosten betrachten.

Im Netz finden sich Werte aus 2016. Ist auch schon recht alt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Bitte, was soll dann die Vorlesung zum Schlüssigen Konzept? Und der Rat, eine Alo-Ini oder einen Anwalt zu suchen?


Das Thema endet doch nicht mit einem (denkbaren) Streit um Umzugskosten, Mietkaution, Zusicherung etc., sondern auch nach erfolgtem Umzug ohne Zusicherung kann man noch die Angemessenheitsgrenzen hinterfragen und - oftmals mit guten Erfolgsaussichten - versuchen die Übernahme höherer KdU durchgesetzt zu bekommen. Das das im Rahmen des Streits um eine Zusicherung kaum machbar ist, ist mir durchaus bewusst, aber vielleicht schaut man auch mal ein wenig über den Tellerrand hinaus.

@tallinja:

Zitat:
Sie hat übrigens nun den Mietvertrag unterschrieben. Sie hatte gehofft (und hofft vermutlich nach wie vor), dass sie mehr Geld bekommt als die 257 Euro,


Auf jeden Fall müssen - wie @Anami schon richtig schrieb - zusätzlich die kalten Betriebskosten und die Heizkosten übernommen werden.

Das Jobcenter Mayen-Koblenz veröffentlich auf seiner Website jedenfalls aktuell den Wert von 257,- € als angemessene Netto-Kaltmiete für eine Person und für die Stadt Vollendar. Genannt wird dort ausschließlich die Netto-Kaltmiete und keinerlei Angabe dazu, in welcher Höhe Heiz- und Betriebskosten übernommen werden. Auch wenn die vollständige Richtlinie und/oder das Konzept auf die Schnelle nicht zu finden sind, sprechen diese Angaben deutlich dafür, dass die Angemessenheitswerte eben nicht auf einem schlüssigen Konzept basieren.

Zitat:
Was die Gründe für den Umzug angeht, geht es im weiteren Sinn um eine psychische Erkrankung, bei der sie sich nun mit der neuen Wohnung Besserung erhofft - durchaus begründet, wie ihr Therapeut das auch sieht.


Dabei kann es sich durchaus um einen auch sozialrechtlich anzuerkennenden Grund handeln. Einfach durchzusetzen wird das allerdings tatsächlich nicht sein.

Da allerdings die neue Wohnung auf jeden Fall unangemessen teuer ist und es höchst unwahrscheinlich ist, kommt es auf die sonstige Notwendigkeit nicht mehr an. Und das die von einem Gericht festzustellenden angemessenen KdU tatsächlich um 100,- € über den vom Jobcenter als angemessen angesehenen Werten liegen werden, erscheint - auch wenn kein schlüssiges Konzept vorliegt - höchst unwahrscheinlich.

Zitat:
Aber wenn ich das richtig verstehe, gibt es bei einer zu teuren Wohnung grundsätzlich keine Notwendigkeit?


Nochmal zur Klarstellung: Auf die Notwendigkeit kommt es ausschließlich hinsichtlich der Übernahme von Umzugskosten an. Auch wenn der Umzug tatsächlich nicht als notwendig anzusehen ist, steht es Ihr frei, mittels Widerspruch gegen die entsprechenden Bewilligungsbescheide und später der Klage gegen den negativen Widerspruchsbescheid, die angemessenen Höchstwerte einer Überprüfung zu unterziehen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tallinja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei den 257 Euro war ich etwas unpräzise. Dass weitere Kosten (Heizkosten etc.) noch übernommen werden, ist klar - auch wenn die Höhe dessen bis auf Weiteres ein Geheimnis bleibt. Ich meinte, meine Bekannte hatte aufgrund mancher Äußerungen des (jetzigen) Jobcenters leise gehofft, dass die 257 Euro Kaltmiete doch nicht korrekt sind. Man sagte ihr nämlich dort mehrmals, auch auf Hinweis der offiziellen Tabellen aus Mayen-Koblenz, dass die Grenze viel höher liegt. Aber wie gesagt, das halten wir einfach für ... nunja, Unfähigkeit. Wäre natürlich schön, wenn es das schriftlich gäbe, aber das wird wohl kaum passieren.

Noch eine Frage: Wir wollen natürlich nun nicht, dass sie irgendwas "falsch" macht bzw. sich unnötige Scherereien einbrockt. Sie hat das Ganze bislang mit ihrem bisher zuständigen Jobcenter (Koblenz) gemacht. Die erst der Meinung waren, sie wären zuständig, nun aber anscheinend mancher da Zweifel hat. Wie dem auch sei: Was wäre das "korrekte" Verfahren? Für die KdU der neuen Wohnung ist ja Vallendar zuständig, aber die müssen "den Fall" auch übertragen bekommen aus Koblenz? Was sollten wir da beachten?

Großes Lob und noch größeres Danke! :) Denn auch wenn ich mich ein wenig auskenne, nicht blöd bin und in den letzten Tagen viel recherchiert habe, so ist es doch immens schwierig, durchzublicken. Gerade, weil es schnell faktisch um die Existenz gehen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@tallinja:

Zitat:
Wie dem auch sei: Was wäre das "korrekte" Verfahren? Für die KdU der neuen Wohnung ist ja Vallendar zuständig, aber die müssen "den Fall" auch übertragen bekommen aus Koblenz? Was sollten wir da beachten?


Naja, der Mietvertrag ist unterschrieben und sie weiß demnach, wann der Umzug stattfinden wird. Darüber hinaus hat sie sich ja wohl darauf eingestellt, Umzugskosten und Mietkaution irgendwie selbst zu stemmen. Von daher sollte sie schnellstmöglich dem alten Jobcenter mitteilen wann sie umzieht und beim neuen Jobcenter - unter Vorlage des Mietvertrages - vorsprechen und dort klären, wie der weitere Ablauf ist. Wahrscheinlich wird sie einen Neuantrag stellen müssen, was sie dann ebenfalls schnellstens tun sollte.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32295 Beiträge, 5678x hilfreich)

Für Vallendar als neuen Wohnort wird nun das JC Bendorf zuständig.
https://www.jobcenter-myk.de/ueber-uns/bendorf.html

Nach meiner Kenntnis wird dann dort in Bendorf ein Neuantrag angelegt.
Auf jeden Fall dort persönlich mit dem Mietvertrag vorstellen.

Das Geheimnis mit den aktuellen KdU--- lüftet sich.
Die Menüführung ist etwas *geheimnisvoll* ;) ---die KdU-Liste findet sich unter
Für BürgerInnen, dann unter Alg2

https://www.jobcenter-myk.de/files/uploads/pdfs/%C2%A7%2022%20Kaltmietuebersicht%201_2019_V1.3.pdf

aber leider immer noch bei NKM 257,-

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
tallinja
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! :)

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Und jetzt?

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