Umzug u.a. auch aus gesundheitlichen Gründen - Kostenerstattung?

2. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)
Umzug u.a. auch aus gesundheitlichen Gründen - Kostenerstattung?

Bei mir wendet sich nun endlich das Blatt und ich habe die Möglichkeit alsbald eine andere Wohnung zu bekommen. Ich ziehe dann auch in eine andere Kleinstadt, auch wegen meiner gesundheitlichen Einschränkungen, das hat nix in dem Fall erstmal auch mit den nicht beseitigten Mängeln zu tun.

Den Umzugswunsch habe ich dem jetzgen JC schon mitgeteilt, nächste Woche Wohnungsbesichtigung (Termin krieg ich noch Bescheid) aber alles so gut wie sicher, da diese Wohnungsgesellschaft speziell für solche Fälle wie meiner geschult ist und eine sehr gute Sozialberatung hat.

Nun werden mir aber auch erst mal zusätzliche Fahrkosten zu dem neuen Wohnungsort entstehen. Mit den Öffis hab ich ca. 45 min Fahrt mit der S-Bahn alles kein Problem. Ich habe zwar eine Monatsfahrkarte hier im Sozialtarif, aber das liegt leider nicht mehr in meinen Regionsgebiet ist eine Station weiter. Nach einer neuen ärztlichen Diagnose und eines jahrelangen unentdeckten Herzfehlers gar nichts selber groß mehr machen darf. Meine Familie hab ich auch nicht mehr und wenn dann ist der Rest weit über 80 etc.
Und wie ist das bei einem Umzugsunternehmen kann ich ja wohl aus versicherungstechnischen Gründen nicht vorne mitfahren, jetzt ist das Problem das wenn meine Freundin dann doch keine Zeit hat (berufstätig und eigene Familie) ich mit dem Zug fahren müsste und das passt dann s icher zeitlich nicht. Ich käme später als das Umzugsunternehmen an. Darüber zerbrech ich mir den Kopf. Könnte man hier im Vorfeld (ich kann auch nicht alles im Voraus bezahlen) Telefonanbieter muss ich auch noch wechseln (ist auch mit laufenden Kosten verbunden) das auch noch als Umzugskosten geltend machen und welche Möglichkeiten habe ich in meinen gesonderten eingeschränkten gesundheitlichen Fall, da noch mehr beim JC raus zuholen. Nachsendeantrag bei der Post kostet auch schon 20 Euro. Kaution soll mit übernommen werden, da ich gesundheitliche Einschränkungen habe. Ich wohne ja hier 2 Etagen ohne Aufzug und ich kann hier keinen Rollator in die Wohnung stellen und unten im Treppenhaus auch nicht. Die neue Wohnung wird entsprechend angepasst und auch JC angemessen sein. Das Rentenverfahren bleibt ja davon unberührt. Aufgrund meines Herzfehlers darf ich normal gar nicht mehr viel machen. Das hab ich aber erst letzten Montag erfahren, bei einer Routineuntersuchung, weil auch dann automatisch die Schwerberhinderung höher kommen soll etc.

So eigentlich will ich nur wissen, wie ist das mit meinen zusätzichen Kosten (auch die Fahrkosten zu dem neuen Wohnort hin) und wie ich das dann am Umzugstag machen sollte, sollte meine Freundin doch keine Zeit haben oder Urlaub von der Arbeit bekommen. Ich mache das jetzt alles im Eilverfahren, da ich auch hier endlich raus möchte. Die neue Wohnung liegt im EG und das ist für mich gesundheitlich schon mal besser. Und was gibt es noch zu beachten? Mietangebot krieg ich mit, das muss ich dem neuen JC vorlegen ist klar und hier das andere genehmigen lassen. Ist alles schon im Vorfeld angemeldet worden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Schneewittchen27):
(ich kann auch nicht alles im Voraus bezahlen)

Die 2-5 EUR die die eine Station mehr kostet, könnte dann ja die Freundin vorstrecken?

Ansonsten ist die Frage, gab es schon einen Antrag bezüglich der Umzugskosten, gab es schon einen Bescheid diesbezüglich, was stand da jeweils drin?

Hat man mit dem Sachbearbeiter die Problematik schon mal durchgesprochen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hier wird dich die Haut des Bären verkauft, ehe man den Bären erlegt hat. Erst mal schauen, ob der Mietvertrag überhaupt zustande kommt. Und dann kann man planen. Und, ob die Freundin wann auch immer kann, jemand anderes wann auch immer, wäre ja schon schön, wenn ein Vertrag da wäre und ein konkreter Termin.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ja ich weiß das es noch ein wenig unsicher ist, aber ich muss das mit den laufenden Kosten auch schon mal vorher wissen,. Meine Freundin hat auch nicht die Kohle das Geld zum Fenster raus zu werfen. Nur ich bin jetzt schon beim Ausmisten komplett gesundheitlich überfordert, ein Mietvertrag wird zustande kommen, ich warte eben nur auf Benachrichtigung wegen Besichtigungstermin. Ich muss das alles mit einkalkulieren, was da an Extrakosten auf mich zu kommt. Da stehe ich ein wenig aufm Schlauch und wo kann ich mir noch evtl. Hilfe holen? Ich bin gesundheitlich derzeit nicht gut drauf, ich bin eher schon mit den Anfängen überfordert, da mein Keller voll ist und ich jetzt noch nicht gschafft habe, den weiter auszumisten. Wenn ich öfter hin und her fahren muss sind das es eben nicht mal 2 Euro mehr das läppelt sich zusammen.

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