Hallo, mal angenommen ein hilfsbedürftiger Hartz IV Empfänger wohnt in einer Wohnung die vom jobcenter bezahlt wird und möchte in eine Wohnung im Elternhaus umziehen die ihm mietfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Eltern sind beide vermögend werden aber keine finanzielle Unterstützung bieten. Kann der regelsatz gekürzt werden auch wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht ?
Umzug und Wohnung im Elternhaus
Bescheid anfechten?
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Zitatdie ihm mietfrei zur Verfügung gestellt wird. :
ZitatDie Eltern sind beide vermögend werden aber keine finanzielle Unterstützung bieten. :
Finde den Widerspruch ...
ZitatKann der regelsatz gekürzt werden auch wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht ? :
Ja klar.
@Harry:
Was für eine sinnbefreite Antwort. Das in der Fragestellung gemeint ist, die Eltern leisten über das mietfreie wohnen lassen hinaus keine finanzielle Hilfe ist doch wohl mehr als offensichtlich. Insofern ist da gar kein Widerspruch zu erkennen.
Und ja, der Regelsatz kann gekürzt werden. Er darf aber vermutlich nicht gekürzt werden.
@fragmichschlau:
Wie alt ist der Leistungsempfänger? Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, in die er einziehen möchte? Werden definitiv und nachprüfbar getrennte Haushalte geführt?
Der Regelsatz kann grundsätzlich immer gekürzt werden, wenn das Jobcenter das für richtig hält. Zulässig wäre eine Kürzung bei dem geschilderten Sachverhalt vermutlich nicht. Mehr Sicherheit gibt es nach Beantwortung der vorstehenden Fragen.
Gruß,
Axel
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