Umzug und Wohnung im Elternhaus

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
fragmichschlau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug und Wohnung im Elternhaus

Hallo, mal angenommen ein hilfsbedürftiger Hartz IV Empfänger wohnt in einer Wohnung die vom jobcenter bezahlt wird und möchte in eine Wohnung im Elternhaus umziehen die ihm mietfrei zur Verfügung gestellt wird. Die Eltern sind beide vermögend werden aber keine finanzielle Unterstützung bieten. Kann der regelsatz gekürzt werden auch wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht ?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fragmichschlau):
die ihm mietfrei zur Verfügung gestellt wird.

Zitat (von fragmichschlau):
Die Eltern sind beide vermögend werden aber keine finanzielle Unterstützung bieten.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von fragmichschlau):
Kann der regelsatz gekürzt werden auch wenn keine Haushaltsgemeinschaft besteht ?

Ja klar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Harry:

Was für eine sinnbefreite Antwort. Das in der Fragestellung gemeint ist, die Eltern leisten über das mietfreie wohnen lassen hinaus keine finanzielle Hilfe ist doch wohl mehr als offensichtlich. Insofern ist da gar kein Widerspruch zu erkennen.

Und ja, der Regelsatz kann gekürzt werden. Er darf aber vermutlich nicht gekürzt werden.

@fragmichschlau:

Wie alt ist der Leistungsempfänger? Handelt es sich um eine abgeschlossene Wohnung, in die er einziehen möchte? Werden definitiv und nachprüfbar getrennte Haushalte geführt?

Der Regelsatz kann grundsätzlich immer gekürzt werden, wenn das Jobcenter das für richtig hält. Zulässig wäre eine Kürzung bei dem geschilderten Sachverhalt vermutlich nicht. Mehr Sicherheit gibt es nach Beantwortung der vorstehenden Fragen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.014 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.