Umzug und erwerbsunfähigkeit

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Luanana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug und erwerbsunfähigkeit

Hallo, ich habe folgendes Problem:
ich bin 19 und werde bald erstmals aus der Wohnung meiner Mutter zusammen mit meinem Verlobten in eine Wohnung in eine andere Stadt ziehen. Zudem bin ich als erwerbsunfähig eingestuft worden und werde bald einen Schwerbehindertenausweis bekommen (falls das relevant ist). Mein verlobter hat bisher in einer Flüchtlingsunterkunft gewohnt und Arbeitet Vollzeit. Wir besitzen keinerlei Möbel und können uns auch keine leisten, auch alles andere wird allein von seinem Gehalt schwierig. Soweit ich verstanden habe besteht der Anspruch auf Erstausstattung unter 25 nur wenn es Schwerwiegende Gründe für den Umzug gibt, und die gibt es definitiv. Meine Beraterin im Sozialamt hat nur gemeint das ich nichts bekommen werde und sie mir nicht helfen kann. Habe ich Anspruch auf Leistungen? Wenn ja, auf welche? Vielen Dank im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von Luanana):
und die gibt es definitiv.

Und die wären welche genau? Und wurden bei Antragstellung wie genau nachgewiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Welches Bundesland?

und: hast du nach SGBXII beantragt (Sozialhilfe) oder warst du beim Jobcenter? Jobcenter könnte sich bei Erwerbsunfähigkeit für dich unzuständig fühlen. Aber dein verlobter wäre da wohl richtig, wenn er direkt aus der Flüchtlingsunterkunft kommt.

-- Editiert von quiddje am 28.02.2020 11:34

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31908 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Luanana):
ich bin 19 und werde bald erstmals aus der Wohnung meiner Mutter zusammen mit meinem Verlobten in eine Wohnung in eine andere Stadt ziehen.
Das könnt ihr tun. Aber falls ihr schon einen Mietvertrag unterschrieben habt, wird es wohl schwer. Evtl. war das unüberlegt. Wann wollt ihr umziehen?
Zitat (von Luanana):
werde bald einen Schwerbehindertenausweis bekommen
O.k., aber das ist für deine Fragestellung nicht relevant.
Zitat (von Luanana):
Mein verlobter hat bisher in einer Flüchtlingsunterkunft gewohnt und Arbeitet Vollzeit.
Und wo wohnt er jetzt? Ist er als Flüchtling anerkannt mit Arbeitserlaubnis und ohne Wohnsitzauflage?---
Zitat (von Luanana):
Wir besitzen keinerlei Möbel und können uns auch keine leisten, auch alles andere wird allein von seinem Gehalt schwierig.
Dann solltet ihr noch eine Zeitlang sparen, nach gebrauchten Möbeln und Hausrat schauen.

Fragen:
1. Welche schwerwiegenden Gründe siehst du?
2. Welche Leistungen erhältst du vom Sozialamt? Nach Kapitel 3 oder Kapitel 4?
3. DARF dein Verlobter aus der F-Unterkunft ausziehen?
3. Je nach Antwort--- auf die Fragen...könntet ihr Leistungen als BG beim Jobcenter beantragen und erhalten.

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