Umzug wegen psychischer Erkrankung

1. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug wegen psychischer Erkrankung

Guten Morgen.
Ich hoffe, ich bekomme hier einen Rat. Nun zu meinem Problem:
ich bin vor drei Jahren, von NRW nach Niedersachsen gezogen, um meine Mutter zu pflegen. Sie ist dann vor zwei Jahren verstorben. Meine zwei erwachsenen Kinder, leben in NRW.
Nach einem sexuellen Übergriff vor zwei Jahren, noch im offenen Gerichtsverfahren, da der Täter sich immer kurz vor dem Gerichtstermin in eine psychiatrische Klinik einweisen lässt. Ich werde auch ständig von dem Täter regelrecht gestalkt und habe ein Annäherungsverbot gegen ihn erwirken müssen. Ich selber bin an einer, durch die Tat ausgelöste Posttraumatische Belastungsstörung erkrankt.
Nun würde ich gerne zurück nach NRW ziehen, auch um aus dem Wirkungskreis des Täters zu kommen. Mir geht es auch wesentlich besser, wenn ich dort zu Besuch bin. Es wirkt sich also positiv auf mein Krankheitsbild aus. Ich habe vor ein paar Tagen beim Jobcenter vorgesprochen und mich wegen einem Umzug erkundigt. Mir wurde dort gesagt, dass es für mich keinen triftigen Grund für einen Umzug gibt und mir der Umzug auf keinen Fall bewilligt wird. Auch nicht mit Attesten von meinen behandelnden Psychologen. Ich bin ziemlich verzweifelt und weiß nicht, wie ich aus diesem Teufelskreis heraus komme. Gibt es wirklich keine Chance, auf einen bewilligten Umzug?
Sorry für den langen Text, habe versucht alles wichtige darein zu packen.


-- Editiert von Darklilie am 01.05.2019 06:47

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25 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Gibt es wirklich keine Chance, auf einen bewilligten Umzug? Nein - klagen könnten Sie ja erst gegen eine konkrete Ablehnung, und kein Vermieter"reserviert" Ihnen so lange eine Wohnung... Sie können aber jederzeit auch ohne Bewilligung umziehen. Das hat 3 Folgen:
1. Es gibt nur max. die alte Miete.
2. Es gibt keine Kaution.
3. Es gibt keine Umzugskosten.
Damit muß man halt leben können, dann kann man auch umziehen.
Sorry für den langen Text Der war doch nicht lang - da müßten Sie mal manch anderen Thread hier sehen bzw. lesen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

Zitat:
Es gibt nur max. die alte Miete.


Zumindest das ist so nicht korrekt. Umzug von Niedersachen nach NRW bedeutet mit Sicherheit, am neuen Wohnort ist ein anderes Jobcenter zuständig und dann gilt diese Einschränkung nicht. Es werden also in jedem Fall die tatsächlichen Kosten, gedeckelt durch die am neuen Wohnort geltenden Angemessenheitsgrenzen zu übernehmen sein.

@Darkliie:

Ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen und zwar genau in der Reihenfolge:

1. Mit dem behandelnden Psychologen sprechen und ihn fragen, ob er tatsächlich mittels Attest bestätigen kann, dass ein Umzug nicht nur sinnvoll, sondern aus medzinisch/psychologischer Sicht erforderlich ist. Wenn er das bejaht folgt,

2. am vorgesehenden neuen Wohnort nach den dortigen Angemessenheitsgrenzen erkundigen und - falls möglich - vom dortigen Jobcenter schriftlich bestätigen lassen,

3. eine geeignete Wohnung innerhalb dieser Angemessenheitsgrenzen suchen und vom potentiellen Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen,

4. mit dieser Mietbescheinigung, dem ärzlichen/psychologischen Attest, drei Kostenvoranschlägen für den Umzug und - wenn Du die bekommen hast - der Bestätigung des zukünftigen Jobcenters zur Angemessenheit der dortigen Unterkunftskosten zum jetzigen Jobcenter und die Erteilung der Zusicherung zur Übernahme der zukünftigen Unterkunftskosten, der Umzugskosten und - falls erforderlich - der Mietkaution nachweislich beantragen. Wobei, für die Mietkaution ist das neue Jobcenter zuständig. Für die Bearbeitung des Antrages eine Frist von 1 Woche setzen und die Abgabe der vorgenannten Unterlagen auf entsprechenden Kopien bestätigen lassen.

Wenn die Zusicherung schriftlich erteilt wird ist alles paletti. Mietvertrag unterschreiben, umziehen und alles ist gut.

Wenn die Zusicherung abgelehnt oder innerhalt der Wochenfrist nicht geantwortet wird, nochmal beim Jobcenter nachfragen. Parallelt dazu einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das für Deinen derzeitigen Wohnort zuständige Sozialgericht. Ggf. solltest Du dafür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Es steht tatsächlich zu befürchten, dass - insoweit gebe ich @muemmel Recht - die neue Wohnung anderweitig vermietet ist, bevor die einstweilige Anordnung ausgesprochen wird. Gleichwohl ist das der einzigen - jedenfalls theoretisch - gangbare Weg.

Einfacher wird es, wenn Du in der Lage bist, den Umzug und auch die Mietkaution ohne Hilfe des Jobcenters zu stemmen. Dann kannst Du - nachdem die vorgenannten Anträge nachweislich gestellt wurden - einfach umziehen und die entstandenen Kosten im nachhinein geltend machen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Mein Psychologe hat mich selber schon darauf angesprochen, dass ein Umzug aus medizinischer Sicht notwendig ist und er mir das auch so bescheinigen wird.
Aus eigener Kraft, kann ich einen Umzug leider nicht stemmen.

Inwiefern die Kosten im nachhinein geltend machen? Mir wurde auf dem Amt gesagt, die Kosten müsste ich generell alleine tragen und könnte rein gar nichts geltend machen. Weder vorher noch nachher.

-- Editiert von Darklilie am 01.05.2019 17:28

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Darklilie ):
Inwiefern die Kosten im nachhinein geltend machen?
Welche Kosten meinst du denn?
Du müsstest die Umzugskosten selbst bezahlen.
Dabei können dich deine erwachsenen Kinder hoffentlich unterstützen. Ebenso wie bei der Wohnungssuche und dem Umzug.
Die KdU zahlt das JC in NRW. Dort musst du dich komplett neu anmelden. Als neuer Kunde.
Die Kaution für die neue Wohnung kann in 3 Raten gezahlt werden.

Auf jeden Fall muss das neue JC in NRW die dort im Ort als angemessen geltenden KdU bezahlen.

ICH würde nicht auf PTBS-Atteste setzen.

Zitat (von Darklilie ):
und mir der Umzug auf keinen Fall bewilligt wird.
Das hast du wahrscheinlich falsch verstanden. Das JC würde dir keine Zusicherung zu Kostenübernahme der Umzugkosten geben.
Aber umziehen darf jeder.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
ICH würde nicht auf PTBS-Atteste setzen.


Eine andere Möglichkeit wird die TE aber vermutlich gar nicht haben. Natürlich gibt's keine Erfolgsgarantie, aber ohne entsprechende Anträge, Begründungen und Nachweise für die Gründe zahlt sie mit Sicherheit selbst, oder zieht eben nicht um.

@Darklilie:

Zitat:
Mir wurde auf dem Amt gesagt, die Kosten müsste ich generell alleine tragen und könnte rein gar nichts geltend machen. Weder vorher noch nachher.


Die Mitarbeiter beim Jobcenter erzählen viel, wenn der Tag lang ist. Richtig ist es in solchen Fällen nur selten. Sicher ist nicht einmal, ob sie auch tatsächlich so handeln, wie sie vorher gesagt haben oder ob das nur der Versuch ist, Dich von entsprechenden Anträgen abzuhalten.

Fakt ist aber auch, dass das Gesetz grundsätzlich eine Übernahme von Umzugskosten vorsieht. Daran ändern auch anderslautende Aussagen eines Jobcentermitarbeiters nichts. Voraussetzung für Kostenübernahme ist die Notwendigkeit des Umzuges und ob die gegeben ist oder nicht, darüber kann man sicher unterschiedlicher Meinung sein. Du kannst nur die genannten Anträge stellen und entsprechend begründen sowie Nachweise vorlegen und dann halt versuchen - wenn das Jobcenter ablehnt - die Kostenübernahme gerichtlich durchzusetzen.

Du kannst übrigens auch hilfseweise die Kostenübernahme als Darlehen beantragen. Wenn das gewährt wird, hast Du zumindest erstmal das Geld und kannst dann immer noch Widerspruch einlegen und versuchen das Darlehen in eine Beihilfe umwandeln zu lassen.

Im Übrigen gilt auch Folgendes: Der Sachbearbeiter beim Jobcenter ist kein Arzt oder Psychologe. Wenn Du also medizinische/psychologische Gründe für die Notwendigkeit eines Umzuges vorträgst und durch Attest belegst, dann darf der Sachbearbeiter streng genommen den Antrag gar nicht einfach so ablehnen, eben weil er die Notwendigkeit überhaupt nicht beurteilen kann. Vielmehr wäre er - im Rahmen der Amtsermittlungspflicht - verpflichtet, den ärztlichen/psychologischen Dienst einzuschalten und zur Umzugsnotwendigkeit zu befragen. In der Praxis passiert das leider nur sehr, sehr selten, wäre aber eigentlich der einzig korrekte Weg.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein meine Kinder können mich nicht finanziell unterstützen. Sind beide noch in der Ausbildung. Aber sie würden mich natürlich beim Umzug, tatkräftig unterstützen.
Ich setze auch nicht auf die PTBS Atteste, es geht eigtl darum, dass ich aus dieser Situation raus muss. Ich mache eine akut Trauma Therapie nach der anderen, weil ich immer wieder, mit dem Täter konfrontiert werde. Ich muss das einfach ändern, um damit abschließen zu können.
Ein Gutachten durch den Amtspsychologen nach Aktenlage, ist letztes Jahr erstellt worden und da schrieb der Amtspsychologe schon, das ein Wohnortwechsel, sehr zur Heilung beitragen würde.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38450 Beiträge, 14006x hilfreich)

Ich frag mal ganz platt und einfach, was Du finanziert haben willst. Das ist doch die erste Frage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Einen Transporter und die Mietkaution, die es ja sowieso nur als Darlehen gibt. Den ganzen anderen Schnickschnack, was man noch beantragen könnte, kann ich alleine stemmen. Es geht also nicht um allzu viel. Was ich dem Amt auch so mitgeteilt habe.
Mir wurde auch gesagt, wenn ich ohne Bewilligung umziehe, kann ich in der neuen Wohnung zb bei einer Betriebskosten Nachzahlung, nicht auf Beihilfe hoffen. Also ist es anscheinend ja wichtig, dass es ein genehmigter Umzug ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Zumindest das ist so nicht korrekt. Umzug von Niedersachen nach NRW bedeutet mit Sicherheit, am neuen Wohnort ist ein anderes Jobcenter zuständig und dann gilt diese Einschränkung nicht. Sorry, hatte ich vergessen - ja, der Umzug in eine andere Gemeinde gehört zur Ausübung der im Grundgesetz festgschriebenen Freizügigkeit (anders als der Umzug innerhalb einer Gemeinde).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Darklilie:

Zitat:
Aber sie würden mich natürlich beim Umzug, tatkräftig unterstützen.


Genau darauf wollte der User mit seiner Frage, bzw. seinem Hinweis, hinaus.

Zitat:
Ein Gutachten durch den Amtspsychologen nach Aktenlage, ist letztes Jahr erstellt worden und da schrieb der Amtspsychologe schon, das ein Wohnortwechsel, sehr zur Heilung beitragen würde.


Das ist ja schonmal nicht sooo schlecht. Das Gutachten hast Du vorliegen?

Zitat:
Mir wurde auch gesagt, wenn ich ohne Bewilligung umziehe, kann ich in der neuen Wohnung zb bei einer Betriebskosten Nachzahlung, nicht auf Beihilfe hoffen.


Wie gesagt, erzählt wird viel beim Jobcenter. Richtig ist das noch lange nicht.

Zitat:
Also ist es anscheinend ja wichtig, dass es ein genehmigter Umzug ist.


Nein. Nicht auf die Genehmigung (die brauchst Du sowieso nicht, sondern allenfalls eine Zusicherung) kommt es an, sondern darauf, ob der Umzug im sozialrechtlichen Sinne notwendig ist. Und notwendig ist ein Umzug immer dann, wenn Gründe vorliegen, die auch einen Nicht-Leistungsempfänger, der für die Kosten selbst aufkommen muss, dazu veranlassen würden umzuziehen.

@muemmel:

Zitat:
Sorry, hatte ich vergessen


Kann ja passieren. Und das ist ja auch das schöne an so einem Forum, dass "Fehler" eines Users meistens von anderen wieder korrigiert werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Darklilie ):
Aber sie würden mich natürlich beim Umzug, tatkräftig unterstützen.
Was meinst du, würde dein Umzug kosten?
Zitat (von Darklilie ):
Einen Transporter und die Mietkaution,
Die Mietkaution kannst du in 3 Raten zahlen.

Würdest du denn alleine wohnen wollen? Oder bei deinen Kindern?
Wenn du zu den Kindern/zu 1 Kind ziehen könntest---- würde schon mal die Kaution entfallen. Dann entfällt auch die Wohnungssuche. Dann entfällt auch die Angst, dass das JC die BK-Nachzahlungen evtl. nicht übernehmen würde.

Das würde ganz vieles viel einfacher und schneller machen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Die Mietkaution kannst du in 3 Raten zahlen.


In der Theorie hört sich das ja ganz toll an, aber wenn ich jetzt mal nur von einer Kaution von 600,- € ausgehe, wie soll die TE im laufenden Leistungsbezug monatliche Raten von 200,- € bezahlen. Ist doch völlig utopisch.

Zitat:
Wenn du zu den Kindern/zu 1 Kind ziehen könntest---- würde schon mal die Kaution entfallen. Dann entfällt auch die Wohnungssuche. Dann entfällt auch die Angst, dass das JC die BK-Nachzahlungen evtl. nicht übernehmen würde.


Die Angst um die Nebenkostennachzahlungen ist - wenn die TE eine angemessene Wohnung anmietet - doch wohl eher unbegründet. Ich halten einen Zuzug zu den vermutlich unter 25-jährigen Kindern nicht für ratsam.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
In der Theorie hört sich das ja ganz toll an,
Ja. Das ist richtig. Das ist so ähnlich wie bei vielen deiner Hinweise: Hört sich erst mal ganz gut an. Theoretisch.

Nirgends habe ich geschrieben, dass jemand von seinem mtl. RB ad hoc 200,- als Kautionsrate zahlen muss.
Wollen wir jetzt wieder die Grundlagen des SGB II und des tollen Regelbedarfs-§ sezieren?
Wollen wir hier alle Möglichkeiten, eine Kaution vollständig oder in Raten zu zahlen, erörtern? Es gibt da ziemlich viele Möglichkeiten. Auch für Leistungsbezieher.
Die TE wird selbst wissen, was ihr in dieser Frage möglich ist.
Zitat (von AxelK):
Die Angst um die Nebenkostennachzahlungen ist - wenn die TE eine angemessene Wohnung anmietet - doch wohl eher unbegründet.
Richtig. Ich schrieb aber, dass diese Angst beim Zuzug zu den Kindern wohl entfällt.

Zitat (von AxelK):
Ich halten einen Zuzug zu den vermutlich unter 25-jährigen Kindern nicht für ratsam.
Aha.
Warum schreibst du mir das?

Ist dieses Forum nicht so angelegt, dass User hier ihre Meinung zur Fragestellung als Beitrag einstellen?
Oder hast du mit rotem MOD-Etikett andere Forumsregeln? Musst du mir antworten?
Bitte, gib deine Hinweise und Ratschläge dem Fragesteller. Ich kann das lesen.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Gutachten habe ich vorliegen. Mein Arbeitsvermittler hat es mir in Kopie mitgegeben. Er steht auch völlig hinter mir und hat auch schon das Gespräch mit der Leistungsabteilung gesucht, weil er auch einen Umzug, für sehr sinnvoll hält.

Ja ich würde mir eine kleine Wohnung alleine suchen. Mein jüngster wohnt in einer WG und mein ältester hat sich gerade eine kleine Wohnung gemietet. Beide wären wohl nicht begeistert, plötzlich wieder mit Mami zusammen wohnen zu müssen :)

Eine private Abzahlung der Mietkaution auf drei Monatsraten, werde ich gar nicht aufbringen können. Deshalb bin ich eigentlich auf das Kautionsdarlehen durch das Jobcenter angewiesen.
Ich rechne mit Kosten für Mietkaution und Transporter um die 700 Euro.


-- Editiert von Darklilie am 03.05.2019 12:20

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Darklilie ):
Er steht auch völlig hinter mir und hat auch schon das Gespräch mit der Leistungsabteilung gesucht, weil er auch einen Umzug, für sehr sinnvoll hält.
Das verstehe ich sogar. Der Vermittler hat dann einen Kunden weniger.
Die Leistungsabteilung freut sich auch, wenn du wegziehst. Freut sich aber noch mehr, wenn sie nichts dafür zahlen muss.
Also dann:
Angemessene Wohnung in X suchen. Mietangebot dem JC vorlegen, usw. wie oben beschrieben.
Wenn das JC den Umzug aus sozialrechtlicher Sicht als erforderlich ansieht und die Kostenübernahme für den Umzug übernimmt--- gut-gut.
Das neue JC in X würde dann auf Antrag die Kaution gewähren. Hoffentlich.

Viel Glück! Alles Gute.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Anami:

Zitat:
Warum schreibst du mir das?


Ganz einfach: Weil Du als einziger hier diese Idee überhaupt ins Spiel gebracht hast. Ist im Kern aber auch völlig egal, warum ich Dir das schreibe. Ich gehe davon aus, dass die TE durchaus in der Lage ist, auch die Beiträge zu lesen, die nicht direkt an sie gerichtet sind.

Zitat:
st dieses Forum nicht so angelegt, dass User hier ihre Meinung zur Fragestellung als Beitrag einstellen?


Hat Dir irgendjemand das Recht abgesprochen Deine Meinung zu äußern? Ich kann mich nicht dran erinnern. Genau so habe ich aber auch das Recht, meine gegenteilige Meinung zu äußern und mich dabei auch Deine - meines Erachtens falsche - Meinung/Antwort zu beziehen. Wo liegt Dein Problem?

Zitat:
Oder hast du mit rotem MOD-Etikett andere Forumsregeln?


Willst Du mir damit irgendwas unterstellen?

Zitat:
Musst du mir antworten?


Ich MUSS überhaupt niemandem antworten, weder Dir noch sonst irgendwem. Aber ich DARF jedem antworten. Auch Dir, wenn ich das für notwendig erachte oder wenn ich auch nur Spaß daran habe.

Zitat:
Bitte, gib deine Hinweise und Ratschläge dem Fragesteller.


Nochmal: Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller/die Fragestellerin meine Hinweise und Ratschläge lesen und zuordnen kann.

@Darlilie:

Bei der Beantragung der Zusicherung solltest Du dann neben dem Attest Deines behandelnden Psychologen auch noch das Gutachten des Amtspsychologen in Kopie vorlegen. Der SB wird sich dann schon recht schwer damit tun, die Zusicherung abzulehnen und diese Ablehnung auch noch gescheit zu begründen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Peterpan99
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 13x hilfreich)

Die möglichen weiteren Schritte wurden jetzt ja schon genannt.

Meine Idee:
Bewerbe Dich in oder in der Nähe Deines Wunsch-Orts, bekomme einen Arbeitsvertrag und beantrage den Umzug, das sollte erstmal reibungslos funktionieren. Merkst Du während der ersten Arbeitstage, dass es nicht geht, dann lässt Du Dir die Arbeitsunfähigkeit attestieren, bekommst Lohnfortzahlung vom AG (je nach Verdienst ohnehin aufstockend) und lässt dem Ganzen seinen Lauf gehen.
Im Rahmen der Mobilitätshilfe wäre ggf. auch der Zuschuss zum Erwerb eines PKWs möglich, Einstiegsgeld usw. usf.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Ziel ist es natürlich, wieder in Arbeit zu gehen. Ich komme auf dieses ganzes Amts hin und her, gar nicht klar und möchte wieder unabhängig sein. Aber zur Zeit ist es mir unmöglich, mit meinem Krankheitsbild, eine Arbeit anzunehmen. Ich habe inzwischen eine ausgeprägte PTBS und noch ist auch gar nicht bekannt, was alles die Trigger auslöst. Das zutun um die Stelle dann doch nicht anzutreten, wäre doch Betrug. Mein Arbeitsvermittler hat mir diesen Weg auch vorgeschlagen. Mit den Worten, ich dürfte Ihnen diesen Rat gar nicht geben, weil das in ihrem Fall mehr als Grenzwertig ist.

Ich werde gleich am Montag einen Antrag auf Umzug stellen und wie Axel geraten hat, alles an Attesten und Gutachten bei legen.
Gestern habe ich mit dem Jobcenter in NRW telefoniert. Der Herr am Telefon hatte sehr viel Verständnis für meine Situation und hat sich auch wirklich Zeit genommen. Es fällt mir sehr schwer, darüber zu sprechen, warum ich in dieser Lage bin oder warum es mir so wichtig ist, aus dieser Wohnsituation heraus zu kommen. Er hat mir geraten, so schnell wie möglich den Antrag auf Zustimmung zu stellen und mich dann direkt auf Wohnungssuche zu begeben. Unterstützung/Begleitung bei den ganzen Amtsgängen, die vor mir liegen, bekomme ich vom Weißen Ring.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Darklilie:

Zitat:
Ich werde gleich am Montag einen Antrag auf Umzug stellen und wie Axel geraten hat, alles an Attesten und Gutachten bei legen.


Das wäre der 2. Schritt vor dem 1. Du kannst natürlich versuchen eine schriftliche Erklärung des Jobcenters zu bekommen, dass der Umzug als notwendig anerkannt wird. Einen durchsetzbaren Anspruch hast Du darauf nicht. Und eine Zusicherung zur Kostenübernahme kann nur bezogen auf eine konkrete, zur Anmietung vorgesehene Wohnung erteilt werden.

Zitat:
Gestern habe ich mit dem Jobcenter in NRW telefoniert.


Das telefonieren solltest Du besser lassen. Du wirst nie nachweisen können, was am Telefon besprochen wurde. Und die allermeisten Jobcenter arbeiten ja mittlerweile mit Callcentern. Die Mitarbeiter dort am Telefon können noch so verständnisvoll sein, sie haben allerdings nicht das geringste zu entscheiden.

Zitat:
Unterstützung/Begleitung bei den ganzen Amtsgängen, die vor mir liegen, bekomme ich vom Weißen Ring.


Das ist gut. Hast Du dort schonmal gefragt, ob die auch finanzielle Hilfen für den Umzug, also die Kostenübernahme für den Transporter und die Kaution, bieten können? Ich weiß nicht ob die sowas machen, wäre aber einfach mal eine Frage wert.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Darklilie ):
Ich werde gleich am Montag einen Antrag auf Umzug stellen
Dazu brauchst du ein Mietangebot. Sonst fängst du nochmal mit allem an, wenn dann ein Mietangebot aus NRW da ist.
Zitat (von Darklilie ):
Er hat mir geraten, so schnell wie möglich den Antrag auf Zustimmung zu stellen und mich dann direkt auf Wohnungssuche zu begeben.
Auch hier: Erspare dir die doppelten Anträge und das Hin und Her.
1. Mietangebot in NRW beschaffen. Kündigungsfristen beachten.
2. Antrag beim JC einreichen.

Mit etwas Glück findest du die KDU-Richtlinien deiner NRW-Kommune.
https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, beim Weißen Ring, habe ich deshalb noch nicht gefragt. Werde es aber nächste Woche tun.

Ich dachte, man kann sich im Vorfeld die Zustimmung holen. Ansonsten ist ja wieder das Problem mit der Zeit. Bis das alles durch ist, wird mir ja kaum ein Vermieter die Wohnung frei halten. Das wird Axel dann wohl gemeint haben, mit dem: nicht telefonieren. Der NRW Mitarbeiter sagte mir nämlich, Zustimmung holen, Wohnung suchen und mit dem Mietangebot zu ihm, dann die Zustimmung zur Kostenübernahme dem Amt hier vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Darklilie:

Zitat:
Ich dachte, man kann sich im Vorfeld die Zustimmung holen.


Nochmal: Du kannst versuchen, dass man Dir beim jetzt zuständigen Jobcenter zumindest die Notwendigkeit des Umzuges schriftlich bestätigt. Dann kommt das Jobcenter - wenn Du eine Wohnung gefunden hast - aus der Nummer nicht mehr raus und wir - vorausgesetzt, die neue Wohnung ist nach den dortigen Kriterien angemessen - die Zusicherung zur Kostenübernahme erteilen müssen. Ein durchsetzbarer Anspruch auf diese pauschale Bestätigung besteht allerdings nicht.

Zitat:
Ansonsten ist ja wieder das Problem mit der Zeit. Bis das alles durch ist, wird mir ja kaum ein Vermieter die Wohnung frei halten.


Jo, da habe ich ja bereits viel weiter oben schon drauf hingewiesen. In der Praxis ist die Einhaltung der Formalien oftmals völlig unmöglich. Jedenfalls dann, wenn das Jobcenter nicht freiwillig mitspielt. Dennoch geht es leider nicht anders.

Zitat:
Der NRW Mitarbeiter


Auch wenn Du die Nummer des Jobcenters in NRW gewählt hast, ist es keineswegs sicher, dass Du auch mit einem Menschen in NRW telefoniert hast. Wie gesagt, Callcenter. Und die sind in ganz Deutschland verteilt. Aber das nur am Rande.

Zitat:
Zustimmung holen, Wohnung suchen und mit dem Mietangebot zu ihm, dann die Zustimmung zur Kostenübernahme dem Amt hier vorlegen.


Bitte streiche mal das Wort Zustimmung aus Deinem Wortschatz. Das suggeriert nämlich, dass Du nur mit Genehmigung des Jobcenters umziehen dürftest, was schlichtweg falsch ist.

Was Du brauchst ist die Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten und dafür ist das Jobcenter am jetzigen Wohnort zuständig und nicht das neue.

Was außerdem wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich ist, ist die Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten. Auch dafür ist das alte Jobcenter zuständig, welches die notwendigen Informationen vom neuen Jobcenter einzuholen hat. Diese Zusicherung ist aber keine Voraussetzung dafür, dass am neuen Wohnort die Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe, gedeckelt durch die dortigen Angemessenheitsgrenzen, übernommen werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Darklilie ):
Ich dachte, man kann sich im Vorfeld die Zustimmung holen.
Man kann beantragen /Antrag stellen, dass der Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht erforderlich ist. Aufgrund der Gutachten usw...

Damit ist man aber bezüglich der Kostenübernahmen noch nicht schlauer.
Dann geht die Wohnungssuche los. Dann hat man ein Mietangebot in NRW, dann beantragt man wieder, dass das JC die Umzugskosten von A nach B übernimmt. Und man beantragt beim neuen JC, dass das JC die neuen KdU und die Kaution übernimmt.

Der NRW-Mitarbeiter hat 1. Zustimmung holen gesagt?--- :sad:
Pfff....Der zahlt ja auch keine Umzugskosten...

Und was ist mit deiner Kündigungsfrist? Was nützt dir ein Mietangebot in NRW ab 1.7., wenn du 3 Monate K-Frist hast?
Und was ist mit evtl. Renovierungskosten? In der alten oder in der neuen Wohnung?

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#24
 Von 
Darklilie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aktuell einen ganz tollen Vermieter, der auch meine Lage und den Grund dafür kennt. Er würde nicht auf eine Kündigungsfrist bestehen und mich sofort aus dem Vertrag entlassen. Das ist zumindest schon ein Problem weniger.
Renovieren muss ich die jetzige Wohnung nicht. Bei der Renovierung der neuen Wohnung, würden mich meine Söhne unterstützen, auch würden sie zu den Materialkosten beisteuern. So brauche ich dahingehend, nichts vom Amt. Wie oben schon gesagt, es geht mir nur um die Kostenübernahme für einen Transporter und das Darlehen für die Mietkaution.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Darklilie ):
Wie oben schon gesagt, es geht mir nur um die Kostenübernahme für einen Transporter und das Darlehen für die Mietkaution.
Dann bleibt zu tun:
Ab sofort eine angemessene Unterkunft in X suchen.
Mit dem Mietangebot ----wie oben beschrieben----weiter.

Viel Glück!

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