Umzugskosten bei Erstausstattung

12. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Papaya030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugskosten bei Erstausstattung

Hallo,

kann nach der Gewährung der Erstausstattung für die Wohnung auch Beihilfe auf Umzugskosten beantragt werden?

Es sind dann ja eher sowas wie Einzugskosten.

Die Summer der Erstausstattung ist so gering, dass sie niemals ausreicht, schon gar nicht, wenn alles noch transportiert werden muss.

Finde im SGB nichts.

Vielen Dank und liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Papaya:

Bei meiner folgenden Antwort gehe ich davon aus, dass es um Ansprüche nach dem SGB II (ALG II) geht. Wenn nicht, bitte genauere Angaben, dann kann sich die Antwort evtl. ändern.

Umzugskosten und Erstausstattung sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Ein Erstausstattungsbedarf kann auch völlig unabhängig von einem Umzug entstehen. Beides ist gesondert zu beantragen und - sofern die Voraussetzungen vorliegen - gesondert voneinander zu bewilligen.

Bitte mal etwas genauere Infos, worum es überhaupt geht:

Du beziehst Leistungen nach dem SGB II?

Du willst umziehen, oder Du bist bereits umgezogen (wann)?

Du hast "nur" eine Erstausstattung, aber keine Umzugskosten beantragt?

Erstausstattung wurde bewilligt? In welcher Höhe? Für Dich alleine?

Handelt es sich um Deine erste eigene Wohnung, oder warum erfolgte der Umzug, bzw. soll erfolgen?

Bist Du unter 25?

Wenn der Umzug bereits erfolgt ist, war das Jobcenter vor Unterschrift des Mietvertrages über den beabsichtigen Umzug informiert?

Antworten auf diese Fragen würden erstmal etwas mehr Licht ins Dunkel bringen und auch entsprechende Hilfestellung ermöglichen, auch wenn ggf. noch weitere Nachfragen erforderlich werden.

Zitat:
Es sind dann ja eher sowas wie Einzugskosten.


Die Definition/Unterscheidung gibt es so nicht und spielt keine Rolle.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Papaya030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Mühe!

Es geht ums ALG2, ja.
Ich bin über 25 und war obdachlos.
Der Ein/Umzug wurde bewilligt und auch der Wohnung zugestimmt.
Mietvertrag dann im Anschluss unterschrieben.
Die Erstausstattung wurde bewilligt für mich allein in Höhe von 2140€.

Kann ich nun Umzugskosten beantragen und das Geld dann für den Transport der Dinge aufwenden, die ich vom Geld für die Erstausstattung kaufe?

Vielen Dank.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Papaya030):
Kann ich nun Umzugskosten beantragen
Beantragen kann man immer. Ich meine allerdings, dafür wird es keine Kostenübernahme durch das JC geben.

Im SGB II ist mit *Umzugskosten* etwas anderes gemeint.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Absatz 6

Viele Sozialkaufhäuser bieten auch den Transport der Möbel an, gegen relativ kleines Geld. Hier machts das DRK für 10,- pro Kleintransporterfahrt...

2.140,-€ für eine Person halte ich nicht für gering. Es wird ja stets nur das *Notwendige* gewährt.


-- Editiert von Anami am 12.07.2020 14:03

-- Editiert von Anami am 12.07.2020 14:04

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Papaya:

Leider hast Du nicht alle Fragen beantwortet. Ist der Umzug, bzw. der Einzug in die neue Wohnung bereits erfolgt?

Zitat:
Die Erstausstattung wurde bewilligt für mich allein in Höhe von 2140€.


Hier schließe ich mich @Anami an, dass der Betrag für einen Einzelperson nicht zu gering ist. Klar muss man sich einschränken, auf Sozialkaufhäuser und/oder Gebrauchtmöbel (die es durchaus auch mal umsonst gibt) konzentrieren und vorübergehend auch erstmal auf das eine oder andere verzichten, was man sich dann nach und nach anschafft, aber das ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Zitat:
Kann ich nun Umzugskosten beantragen und das Geld dann für den Transport der Dinge aufwenden, die ich vom Geld für die Erstausstattung kaufe?


Beantragen solltest Du das auf jeden Fall. Ein denkbares Argument des Jobcenters gegen eine Bewilligung könnte zum Beispiel sein, dass Du als vormals Obdachloser keine Möbel von einer vorhandenen Wohnung in die neue Wohnung transportieren musst und die Lieferung von Möbeln direkt zur neuen Wohnung erfolgen kann, wodurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Hier kommt dann der von @Anami bereits erwähnte Lieferservice vieler Sozialkaufhäuser ins Spiel, der für wenig Geld zu bekommen ist. Auch dieser Lieferservice wäre aber - sofern die Lieferung nicht im Kaufpreis enthalten ist - als Umzugskosten vom Jobcenter zu übernehmen.

Wenn Du außerdem z.B. gebrauchte Möbel von Privat kaufst, oder geschenkt bekommst, müssen die natürlich auch transportiert werden. Auch dafür dürften Dir Umzugskosten zustehen. Du wirst das gut organisieren müssen, damit an einem Tag mit einem Transporter die Möbel ggf. an verschiedenen Stellen abholfen und in die Wohnung bringen kannst.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Papaya030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass Sozialkaufhäuser günstige Transporte anbieten, ist gut zu wissen. Viele Dank für die Info.
Meine Sorge war, dass ich das Geld zu einem großen Teil nur für den Transport aufwenden muss. Das wäre echt ärgerlich.
Vielen Dank und alles gute

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Papaya030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,

Ja, die Wohnung ist seit dem 1.6. angemietet, steht aber noch leer.

Also werde beim Antrag auf Umzugskosten anführen, dass ich zwar nichts von eine in eine andere transportieren muss, aber dann den Transport von den gekauften Dingen bezahlen muss. Auch das Tragen und der Aufbau der Dinge gehört dazu, oder?

Lieben Dank und alles gute für dich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Zitat:
Auch das Tragen und der Aufbau der Dinge gehört dazu, oder?


Da müsstes Du genau nachfragen, ob die Lieferung nur den Transport bis zur Haustür, oder auch bis in die Wohnung beinhaltet. Der Aufbau wird eher nicht dazu gehören. Da wirst Du selbst Hand anlegen und/oder private Helfer organisieren müssen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Papaya030
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Private Helfer zu finden, wird schwierig, es sei denn, ich kann sie bezahlen. Ich bin Einzelgänger, könnte aber sicher einen Nachbarn oder so für ein Taschengeld als Helfer gewinnen.

Ich stelle den Antrag mal, versuche alles so genau wie möglich darzustellen und schau mal, was daraus wird.

Ich werde weitere Erkenntnisse hier melden...vielleicht hilft es ja noch jemand anderen.

Dankeschön

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