Umzugsstress mitArge

29. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb534764-48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugsstress mitArge

Hi Community,

ich brauche mal einen neuen Denkansatz, um zu wissen wie ich mich verhalten soll--ich bin echt am verzweifeln.

Bis Anfang August habe ich von der Arge aus eine Umschulung gemacht über 10 Monate. Danach habe ich mich versucht mit dem erworbenen Zertifikat zu bewerben. leider erfolglos weil es nicht anerkannt wird..naja soweit so gut. ich sah mich nach einer Alternative um. Bis dahin beantragte ich Hartz4. Zwischenzeitlich ergab sich ein Angebot für eine neue Wohnung zu, 15.12.. ich reichte also -im Bezug- Anfang Oktober (man legte mir nahe um zu ziehn da meine Miete zu teuer ist) reichte ich ein Mietangebot ein. Anfang November fand ich einen neuen Job ,allerdings mit vorheriger 4 Wochen Schulung die beim potentiellem Arbeitgeber stattfand aber von der Arge finanziert wurde.
So nun zum eigentlichen, Vorheriges nur zum allg. Verständnis. Mietangebot wurde bis heute nicht bearbeitet oder entschieden ...es hiess immer ist in Bearbeitung. Anfang Dez. strich man mir komplett alle Leistungen da ich ja angeblich Gehalt bekäme für Nov. Fall konnte ich mit nachweisen klären zudem hab ich den Job nicht bekommen. Nach 3 Wochen Schulung wurde ich krank und musste abbrechen.. 2 Wochen später erneut ein Brief mit kompletter Einstellungen meiner Leistungen wg Umzug . naja ich bin NICHT umgezogen da ich keine Erlaubniss hatte dazu.darauf warte ich ja schon 3 Monate!! Grund" meine Adresse würde ja nicht mit der auf dem Briefkopf übereinstimmen )….
leute ich sehe dass schon als Willkür an, und weiss nicht was ich noch tun sollte...

über tipps wäre ich echt dankbar..

lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von fb534764-48):
naja ich bin NICHT umgezogen da ich keine Erlaubniss hatte dazu.

Die man überhaupt nicht benötigt ...



Zitat (von fb534764-48):
meine Adresse würde ja nicht mit der auf dem Briefkopf übereinstimmen

Und, stimmt das? Wenn ja, warum?
Was für ein Briefkopf?



Was genau hat man denn alles dem Amt geschrieben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb534764-48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

klar weiss ich dass man keine Erlaubniss braucht..aber ich wollte ja die Kaution übernommen haben und dazu brauch ich ja leider eine. Die Adresse stimmt natürlich, da ich ja nicht umgezogen bin :D die stimmte überein. ich hatte denen ja 2 mal geschrieben um nachzuhaken wg dem Wohnungsangebot. Sie sind quasi davon ausgegangen dass ich auch ohne umziehe. Einfach so... Die schreiben nun an mich einen Brief mit meinem namen mit der üblichen Adresse von mir an die übliche Adresse und behaupten dann die würde aber nicht mehr übereinstimmen :D...Gott das ist schon so hahnebüchen dass es irgendwie paradox klingt :D

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#3
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 48x hilfreich)

Wieso bist du nicht 1x wegen des Mietangebotes PERSÖNLICH dort erschienen?? Kapier ich nicht!

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#4
 Von 
fb534764-48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

weil man das hier nicht kann. Nur eine Infotheke wo man papiere abgeben kann.Die leiten dann weiter persönliches Gespräch ist hier nicht möglich. ich kenn nicht mal den namen meines Sachbearbeiters. keine Chance.

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Dann fangen wir mal an zu sortieren:

Aus meiner Sicht gibt es hier 2 Themenkomplexe, die es abzuarbeiten gibt, bzw. die vielleicht auch schon abgearbeitet sind:

1) Die vorläufige Zahlungseinstellung und

2) die noch fehlende Zusicherung zur Anmietung einer neuen Wohnung.

Zu 1)

Du hast jeweils etwas schriftliches vom Jobcenter zu der Zahlungseinstellung erhalten? Vermutlich handelte es sich jeweils um eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 331 SGB III?

Die erste vorläufige Zahlungseinstellung ist vom Tisch und Du hast Leistungen für Dezember erhalten?

Wie ist der Stand bezgl. der zweiten Zahlungseinstellung? Hast Du gestern Deine Leistungen für Januar auf dem Konto gehabt?

Zu 2)

Du hast also irgendwann (wann genau) vom Jobcenter schriftlich eine Information bekommen, dass Deine Unterkunftskosten zu hoch sind und wurdest aufgefordert, diese zu senken, korrekt? Wie lange hat man Dir hierfür Zeit gegeben und wie viel zu teuer ist Deine Wohnung? Bezieht sich die Unangemessenheit auf die Kaltmiete, die Betriebskosten oder die Heizkosten?

Du hast dann eine andere, preiswertere Wohnung gefunden und beim Jobcenter - unter Vorlage einer vom Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung - die Zusicherung zur Übernahme der künftigen Unterkunftskosten sowie der Umzugskosten und der Mietkaution beantragt, korrekt? Dieser Antrag ist bisher nicht beschieden.

Bist Du sicher, dass die neue Wohnung den Angemessenheitskriterien entspricht?

Ist die Wohnung überhaupt noch verfügbar, oder bereits anderweitig vermietet?

Wärst Du ggf. in der Lage, den Umzug vorerst auch ohne eine Kostenübernahme durch das Jobcenter zu stemmen?

Bitte zuerst mal der Reihe nach und möglichst konkret diese Fragen beantworten. Dann kann man genaueres zur weiteren Vorgehensweise sagen.

Nur am Rande:

Zitat:
Die leiten dann weiter persönliches Gespräch ist hier nicht möglich.


Auf dem Wege sollte aber zumindest eine Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter möglich sein. Ansonsten sollte man sich mal an den Teamleiter oder die Geschäftsführung wenden. Es kann ja nicht sein, dass vom Jobcenter die persönliche Klärung dringender Angelegenheiten komplett verweigert wird.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb534764-48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

zu 1. beantworte ich alles mit JA; ausser das Geld für Januar habe ich nicht erhalten.
zu 2. auch alles mit JA beantwortet.

ich habe im August als ich nach ALG1 bezug ALG2 beantragt habe, die Aufforderung zur Kostensenkung bekommen . Die Kaltmiete ist nicht angemessen. (480.- Kaltmiete+ NK 3 Pers.) frist 6 Monate.

die Wohnung ist neu ausgeschrieben worden, aber ich denke noch zu haben so wie ich gesehn habe. Allerdings fordert die Gesellschaft die Genehmigung vom Amt . Vorher geben sie keinen Mietvertrag raus.

Zum letzten Punkt. Jo ist wirklich so, es wird immer nur gesagt es wird weitergeleitet. Man hat null Chancen einen Ansprechpartner zu bekommen. ich bin hier mitten im Ruhgebiet. Da laufen die sachen etwas anderes. hier laufen auf dem Amt mittlerweile mehr securities rum als Mitarbeiter hinterm tresen.

mein letzter Einstellungsbescheid kam 2 tage vor weihnachten. Wegen wie geschrieben angeblichen Umzugs. was will man da machen?

Vielen dank für deine Mühe die du dir machst. hast ja ne menge geschrieben . ich bin wirklich langsam am ende meines Lateins.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Zitat:
ich bin hier mitten im Ruhgebiet. Da laufen die sachen etwas anderes.


Sorry, aber das ist Unsinn. Im Ruhrgebiet gelten die selben Regeln wie überall anders in Deutschland. Und wenn ein einzelnes Jobcenter sich nicht an diese Regeln halten mag, heißt das noch lange nicht, dass das widerstandslos hinzunehmen ist. Wie gesagt, es muss die Möglichkeit geben, dringende und eilige Angelegenheiten persönlich zu klären. Also sitzen entweder entsprechend kompetente Mitarbeiter an der Infotheke, oder aber es muss zumindest eine Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter ermöglicht werden. Wenn Du das ernsthaft schon versucht hast und dir jeglicher persönliche Kontakt zum Sachbearbeiter verwehrt wurde, dann wäre als erstem Schritt ggf. mal eine Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit, erreichbar über das Kontaktformular - https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/kontakt/de/anregungen-und-kritik/lokales-jobcenter - fällig.

Allerdings ist dieses Problem ja eher nebensächlich. Zu den eigentlichen Themen schreibst Du 2 Briefe an "Dein" Jobcenter, nämlich

1. zum Thema Leistungseinstellung:

Teile dem Jobcenter erneut schriftlich mit, dass Du nicht umgezogen bist, sondern weiterhin unter der Anschrift ..... wohnhaft bist, was seine Begründung ausschließlich darin findet, dass das Jobcenter über Deinen Antrag vom xx.xx.xxxx auf Erteilung der Zusicherung nicht nicht beschieden hat. Weise darauf hin, dass es für die vorläufige Zahlungseinstellung keinerlei Rechtsgrundlage gibt und fordere das Jobcenter unter Fristsetzung von 5 Tagen (Datum einsetzen) auf, die fälligen Leistungen für den Monat Januar 2020 auf das bekannte Konto auszuzahlen. Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs kündige an, beim örtlich zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen.

2. zum Thema Zusicherung Umzug/Mietübernahme/Umzugskosten/Mietkaution:

Erinnere das Jobcenter an die Bescheidung Deines Antrages vom xx.xx.xxxx. Weise darauf hin, dass Du vom Jobcenter mit Schreiben vom xx.xx.xxxx unter Fristsetzung von 6 Monaten zur Kostensenkung aufgefordert wurdest, die 6-Monats-Frist Ende Februar abläuft und es bei dermaßen langen Bearbeitungsdauern allein in der Verantwortung des Jobcenters liegt, dass die Frist zur Kostensenkung ggf. nicht eingehalten werden kann. Folge dessen ist, dass das Jobcenter auch weiterhin die tatsächlichen Unterkunftskosten zu zahlen hat.

Weiterhin weise darauf hin, dass nach Deinem Kenntnisstand die Wohnung weiterhin verfügbar ist, von Dir aber nur dann angemietet werden kann, wenn die schriftliche Zusicherung vom Jobcenter vorliegt. Um zu vermeiden, dass die Wohnung anderweitig vermietet wird, ist auch insoweit Eile geboten und die Zusicherung ebenfalls innerhalb einer Frist von 5 Tagen zu erteilen, oder eben - inklusive Begründung - abzulehnen. Auch hier kündigst Du für den Fall des Fristablaufs die Einleitung eines sozialgerichtlichen Eilverfahrens an.

Beide Schreiben persönlich beim Jobcenter abgeben und jeweils auf einer Kopie abstempeln und quittieren lassen.

Dann solltest Du Dich vorsorglich schonmal um einen Termin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht bemühen und vorsorglich 2 Beratungshilfescheine beim örtlichen Amtsgericht besorgen. Wenn Du keinen geeigneten Anwalt kennst, bin ich ziemlich sicher, dass ich Dir in Deiner Nähe einen nennen kann.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb534764-48
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallole,

Vielen vielen Dank für die ausführliche Hilfe. ich werde gleich am Donnerstag bei denen auf der matte stehn.
ich wünsche dir und deiner Familie einen guten Rutsch ins neue jahr und alles Gute und Glück für 2020.

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