Hallo zusammen,
ich bin derzeit über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und mein Einsatz endet Ende Februar.
Nun ziehe ich aufgrund eines Auslandsaufenthaltes in Erwägung einen Monat unbezahlten Urlaub zu nehmen.
Folgendes Szenario könnte für mich entstehen:
- Ich bin 8 Monate im Einsatz (bis Ende Februar)
- danach habe ich einen Monat unbezahlten Urlaub
- nach diesem bin ich abermals 8 Monate beschäftigt
- letztendlich werde ich gekündigt und bin arbeitslos
Meine Frage lautet nun:
Wie würde sich dieser Monat unbezahlter Urlaub in der Berechnung des Arbeitslosengeldes auswirken.
"Zieht" dieser den Schnitt der vom Arbeitsamt berechneten letzten 12 Monatsgehältern drastisch nach unten oder bleibt dieser außen vor?
Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut
Viele herzliche Grüße
Schankwirt
Unbezahlter Urlaub - Berechnung Arbeitslosengeld
11. Januar 2011
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Frage vom 11. Januar 2011 | 23:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
Unbezahlter Urlaub - Berechnung Arbeitslosengeld
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#1
Antwort vom 17. Januar 2011 | 08:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 5x hilfreich)
up
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#2
Antwort vom 17. Januar 2011 | 09:11
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8078x hilfreich)
Welche Zeiten nicht berücksichtigt werden, steht in §130 Absatz 2 SGBIII.
Teilzeit würde nicht berücksichtigt werden, aber die von Ihnen dargestellte Konstellation kann ich dort nicht zuordnen.
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