Ich beziehe seit 1.5.09 ALG I und befinde mich zur Zeit in einer Fortbildungsmassnahme der DAA (seit 12.5, dauert bis 23.10.09). Ich hkann in dieser zeit keinen Urlaub bekommen, da die Schulungsmaßnahme weniger als 6 Monate dauert. (So sagte man mir)
Ich würde gerne im August Urlaub machen - auch unbezahlt, sprich, ich würde dann vier Wochen auf meine Bezüge verzichten. Ist soetwas generell möglich? Wenn ja, welche Grundlage?
Wäre für entsprechende Antworten sehr dankbar!
Unbezahlter Urlaub bei Bezug von ALG I möglich?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@kjanzen:
Einen Rechtsanspruch auf "Urlaub" gibt es für Arbeitslose sowieso nicht, sondern es handelt sich immer um Kann-Leistungen. Das heißt, es liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, Dir die Ortsabwesenheit zu genehmigen oder nicht. Wenn diese abgelehnt wird, weil Du in einer Maßnahme bist, dürfte die Ermessensausübung m.E. nicht zu beanstanden sein.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich vier Wochen Urlaub am Stück schon für ein wenig unverschämt halte. Die bekommt in aller Regel auch kein Arbeitnehmer. Außerdem stehen Dir ohnehin max. 3 Wochen pro Kalenderjahr zu.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"
Die 4 Wochen waren jetzt einfach nur fiktiv gewählt - es geht mir um die generelle Möglichkeit, ob so etwas möglich ist!
Ich will nicht einmal ortsabwesend sein - es geht mir nur um die Abwesenheit bei der Schulungsmaßnahme....
@Axel: Der zweite Teil Ihrer Antwort erscheint mir ein bißchen polemisch - es klingt so ein bißchen nach" Nun ist sie schon arbeitslos und will dann auch noch Urlaub, wie unverschämt....".
Meine Arbeitslosigkeit traf mich nach 15jähriger Betriebszugehörigkeit recht überraschend (kompletter Teilbereich des Betriebes wurde dichtgemacht - und ich hatte für August 2009 bereits seit SOktober 2008 einen genehmigten Urlaub, so dass ich entsprechend geplant habe... nämlich meine eigene Hochzeit!
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@kjanzen:
Auch der zweite Teil meiner Antwort ist keineswegs polemisch, sondern bezog sich ausschließlich auf die Aussage im Eröffnungsposting (sinngemäß und so, wie es sich für mich auch liest), "ich will 4 Wochen Urlaub machen".
Ich weiß sehr genau, dass die meisten aller Arbeitslosen in Deutschland ohne eigenes Verschulden in diese Situation gekommen sind. Auch weiß ich genau, wie anstrengend Schulungsmaßnahmen sein können und kann den Wunsch nach "Ferien/Urlaub" von der Maßnahme gut nachvollziehen. M.E. gibt es aber keine Rechtsgrundlage dafür, diesen "Urlaub" verlangen zu können. Die Ablehnung eines entsprechenden Antrages ist m.E. nicht zu beanstanden.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"
Dann werde ich mal mein Glück versuchen - ich wollte es gerne fair und transparent handhaben und mich offiziell beurlauben lassen.....
Hoffentlich sieht meine zuständige Sachbearbeiterin es ebenso :-)
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