Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem und erhoffe mir hier eure Hilfe.
Heute kam ein Schreiben des Zollamtes, welches einen vierstelligen Betrag im Auftrag meiner Krankenkasse einfordert.
Jetzt bin ich erstmal schockiert gewesen.
Ausgangslage:
Ich 23 habe meine Arbeitsstelle zum Anfang April gekündigt - innerhalb der Kündigungsfrist. Bin direkt danach -- vielleicht maximal eine Woche später an das Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden. Aufgrund der eigenen Kündigung fiel ich in eine Sperzeit von 3 Monaten. - war auf das eingestellt.
--> Grund für die Kündigung waren persönliche Gründe und die volle Fokussierung auf eine Ausbildungsstelle. Etwaige Zusagen habe ich nun erhalten und werde zum September eine Ausbildung zum Fachinformatiker beginnen.
Ich bin allerdings schlampig und habe Briefe meiner Krankenkasse nicht beachtet. - solche kamen schon häufiger und ich nahm sie nicht ernst --> hier habe ich jetzt schon etwas gelernt.
Warum? Jetzt kam die Forderung des Zollamtes und ich bin ziemlich aufgeschmissen.
Dachte eigentlich die AA zahlt meine Sozialversicherungen mit. -> habe bis heute kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich gewissen Maßnahmen nicht folge leistete, (so erkläre ich es mir zumindest) dies war absichtlich und störte mich in meiner finanziellen Lage bis heute nicht.
Zur konkreten Frage:
Kann es sein, dass während einer Sperre des ALG's I die Sozialversicherungen nicht weiter gezahlt werden und ist es möglich, dass das AA diese Forderungen der Krankenkasse übernimmt?
Und: kann ich trotz der Vermasselung der Frist noch gegen eine "freiwillige Mitgliedschaft" wiedersprechen oder zumindest die Beiträge senken?
(Un)freiwillige Mitgliedschaft KV - ALGI
23. Juli 2019
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Frage vom 23. Juli 2019 | 23:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
(Un)freiwillige Mitgliedschaft KV - ALGI
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#1
Antwort vom 24. Juli 2019 | 07:57
Von
Status: Philosoph (13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
@Schlampig?schuldig:
Der Name trifft irgendwie den Nagel auf den Kopf. Sorry, musste sein.
Zur Sache:
Zitat:Ich bin allerdings schlampig und habe Briefe meiner Krankenkasse nicht beachtet. - solche kamen schon häufiger und ich nahm sie nicht ernst
Das war wohl die Mitteilung, dass Dein Ex-Arbeitgeber Dich abgemeldet hat, die Mitteilung, dass Du nunmehr freiwillig versichert bist und die Aufforderung, Deine Einkommenssituation darzulegen, damit Dein Beitrag berechnet werden kann. Die eine oder andere Erinnerung, sowie einen Beitragsbescheid scheint es dann auch bereits gegeben zu haben.
Zitat:habe bis heute kein Arbeitslosengeld erhalten, da ich gewissen Maßnahmen nicht folge leistete, (so erkläre ich es mir zumindest) dies war absichtlich und störte mich in meiner finanziellen Lage bis heute nicht.
Also Totalverweigerer, sozusagen. Muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
Zitat:Kann es sein, dass während einer Sperre des ALG's I die Sozialversicherungen nicht weiter gezahlt werden
Das kann nicht nur so sein, das ist definitiv so. Und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in Deinem Bescheid der Agentur für Arbeit, mit dem die Sperrzeit mitgeteilt wird, so drin stehen.
Zitat:und ist es möglich, dass das AA diese Forderungen der Krankenkasse übernimmt?
Nein.
Zitat:kann ich trotz der Vermasselung der Frist noch gegen eine "freiwillige Mitgliedschaft" wiedersprechen
Ich gehe mal davon aus, die Widerspruchsfrist gegen den Beitragsbescheid ist längst abgelaufen. Von daher, nein. Außerdem würde ein Widerspruch auch nicht wirklich Sinn machen, weil in Deutschland nunmal Krankenversicherungspflicht besteht - das ist auch gut so - und man, wenn man nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und keine entsprechenden Sozialleistungen erhält, per Gesetz freiwilliges Mitglied der Krankankasse wird.
Zitat:oder zumindest die Beiträge senken?
Dafür müsstest Du der Krankenkasse Deine Einkommensverhältnisse der letzten Monate nachweisen. Die KK wird jetzt die Höchstbeiträge berechnet haben. Mit etwas Glück werden die Beiträge dann auf den Mindestbeitrag gesenkt und das macht schon mehrere Hundert Euro pro Monat aus.
Das alles ändert aber nichts daran, dass das Hauptzollamt versuchen wird die Forderung zu vollstrecken, wenn es Dir nicht gelinkt, entweder dort eine Ratenzahlung zu vereinbaren oder die KK dazu zu bewegen, den Vollstreckungsauftrag vorläufig zurückzunehmen.
Gruß,
Axel
#2
Antwort vom 24. Juli 2019 | 08:59
Von
Status: Unbeschreiblich (38488 Beiträge, 14014x hilfreich)
In Ergänzung zu Axel: es geht in Deinem Fall nicht nur um die Monate, für die jetzt vollstreckt wird. Der Höchstbetrag der Krankenkasse fällt auch weiterhin an. Zumindest inswoeit solltest Du SOFORT aktiv werden, damit diese Beiträge reduziert werden.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 24. Juli 2019 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (32290 Beiträge, 5678x hilfreich)
Deine KK lässt Beitragschulden vom Zoll eintreiben. Die KK machen das nicht selbst--- sie lassen machen.ZitatWarum? Jetzt kam die Forderung des Zollamtes :
Deine KK kann nichts von Arbeitslosigkeit oder Sperrzeit oder gar Schlampigkeit wissen. Die KK setzt dich dann *fiktiv* auf 4.537,50 € als Beitragsbemessungsgrenze fürs Einkommen. Davon dann die mtl. Beiträge KV/PV--- ganz schön viel Schotter.
Ja. So ist das bei jedem, der eine Sperrzeit hat.ZitatKann es sein, dass während einer Sperre des ALG's I die Sozialversicherungen nicht weiter gezahlt werden :
Nein. Auf keinen Fall.Zitatist es möglich, dass das AA diese Forderungen der Krankenkasse übernimmt? :
Ja. Dazu musst du mit der KK Kontakt aufnehmen. Mit Widerspruch wirds nichts werden, aber mit Mindestbeitrag ab Juli !!! WEnn du im Juli noch zur KK gehts---persönlich vorsprechen dürfte hier angezeigt sein.Zitatkann ich trotz der Vermasselung der Frist noch gegen eine "freiwillige Mitgliedschaft" wiedersprechen oder zumindest die Beiträge senken? :
Auch bitte den Zoll mit angegebener Rufnummer unterrichten, dass dort erst was mit der KK zu klären ist.
Sonst fährt der Zoll quasi als Vollstrecker für die KK weiter auf seiner Schiene.
Ab sofort solltest du bei der KK um den Mindestbeitrag *betteln*---das sind ca 180,- mtl.---je nach KK.
Sobald du arbeitslos gemeldet bist und ALG erhältst, zahlt für dich Vadder Staat.
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