Unrechtmäßige BAföG Rückzahlung

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Samim S.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige BAföG Rückzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe damals von April 2017 bis September 2017 studiert und mich nach einem Semester exmatrikuliert. Ich habe dennoch ein weiteres Semester von Oktober 2017 bis zum März 2018 insgesamt 3.894,00 Euro "unrechtmäßig" BAföG erhalten.

Nun habe ich vor drei Monaten im Februar 2023 einen Brief vom Studierendenwerk erhalten, dass ich dieses unrechtmäßig erhaltene BAföG zurück zahlen soll.

Ich wollte eine Ratenzahlung mit ihnen vereinbaren und habe einen Vorschlag (130€/monatlich bzw. 390€/vierteljährlich) per Mail gemacht (telefonisch ist leider nie jemand erreichbar), jedoch wurde mir dies schriftlich abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um unrechtmäßig erhaltenes BAföG handelt. Da ich nicht so viel verdiene und auch kein Erspartes besitze ist es mir nicht möglich den Betrag auf einen Schlag zu zahlen.

Nun wird mir mit einer Gehalts- und Kontopfändung gedroht, sollte ich nicht innerhalb von zwei Wochen den Betrag überweisen.

Ich kann gegen diesen Bescheid Widerspruch erheben, jedoch weiß ich nicht was das bringen soll, wenn Sie bereits wissen, dass ich nicht alles auf einen Schlag zahlen kann und dies auch bereits mit Gehaltsnachweisen und Kontoauszügen bewiesen habe.

Zudem frage ich mich, ob der Anspruch nicht bereits verjährt ist, da es schon über fünf Jahre her sind und ich der Zwischenzeit keinen Brief, Mahnung oder dergleichen erhalten habe.

Wie soll ich nun vorgehen ? Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand hier helfen könnte.

Viele Grüße


-- Editiert von User am 25. Mai 2023 15:11

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.