Untätigkeitsklage?

23. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)
Untätigkeitsklage?

Hallo an die Fachleute,

mal eine Frage:
Angenommen, man kann seinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, war zwei Mal auf Reha, was aber nichts gebracht hat, ist inzwischen wg. langer Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert (aber ungekündigt!) und bezieht ALG1. Selbst das läuft demnächst aus, weil die DRV, bei der der Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben läuft, sich fürchterlich ausschläft.

Für den ersten Bescheid (Ablehnung) brauchte die DRV fast ein Jahr!
Der Widerspruch läuft seit November08 und ist immer noch nicht entschieden.

Kann man hier der DRV mit einer Untätigkeitsklage auf die Finger hauen, damit die endlich aus dem Knick kommen?

Ich hab dazu folgendes gefunden:

Die Untätigkeitsklage kommt im Sozialrecht in zwei Fällen zum Einsatz:

1. wenn die Behörde über Antrag auf Vonahme eines Verwaltungsaktes nicht innerhalb von 6 Monaten entscheidet. Anträge auf Vornahme eines Verwaltungsaktes sind z.B. Anträge auf Leistungen wie Alg 1, Alg 2, Renten etc., da all diesen Leistungen ein Leistungsbescheid bzw. Bewilligungsbescheid voraus geht; jeder Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheid ist ein Verwaltungsakt.

2. wenn die Behörde über einen Widerspruch nicht in angemessener Frist, d.h. innerhalb von 3 Monaten entschieden hat.

Allerdings kann die Behörde einen zureichenden Grund für die lange Bearbeitungszeit geltend machen. Dann setzt das Sozialgericht das Verfahren bis zum Ablauf einer Bestimmten Frist aus. Zureichende Gründe sind nicht schon Personalmangel oder die fehlende Begründung eines Widerspruchs.

§ 88 SGG

[Untätigkeitsklage]

(1) Ist ein Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, dass als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Dieser Bescheid der DRV müßte doch einen "Verwaltungsakt" darstellen, oder sehe ich das falsch?
Und seit November sind nun auch schon mehr als drei Monate vergangen.
Im Grunde war ja schon der erste Bescheid, der nach fast einem Jahr kam, viel zu spät dran (und das wurde mit Personalmangel begründet!)

Was sagen die Fachleute?
Besteht hier die Möglichkeit auf eine Untätigkeitsklage, oder ist das sinnlos?

LG

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5 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@ElBandita:

Eigentlich hast Du Dir die Antwort doch schon selber vollständig, richtig und sogar mit passender Rechtsgrundlage gegeben.

Ja, eine Untätigkeitsklage ist möglich. Ob ein ausreichender Grund für die Bearbeitungsverzögerung vorliegt, wird dann das Sozialgericht entscheiden. Mit der DRV habe ich in diesem Zusammenhang keinerlei Erfahrung, aber aus der Erfahrung mit anderen Sozialbehörden kann ich Dir sagen, dass es in den meisten Fällen durchaus Sinn mach, zunächst noch einmal schriftlich/nachweislich eine Frist zur Entscheidung zu setzen und die Untätigkeitsklage anzukündigen. Bei mir wahr es bisher immer so, dass der Bescheid dann spätestens 2-3 Tage nach Fristablauf vorlag. War dann zwar immer ablehnend, aber zumindest hatte ich einen Bescheid, gegen den ich dann weiter vorgehen konnte.

Gruß,

Axel


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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@el bandita

aus erfahrung: bei der drv bund macht es leider keinen sinn noch einmal zu was auch immer aufzufordern.

untätigkeitsklage einreichen.

du musst dich aber darauf einstellen, dassdie drv bund dann weiter verzögert mit einem trick:wir müssen den veersicherten/ die versicherte erneut begutachten. das gericht wird dann anregen, sich dieser begutachtung zu stellen.
dann wird die drv bund einige zeit verstreichen lassen, den gutachter benennen , der dich anschreiben, die begutachtung stattfinden und dann bescheid ergehen über d. widerspruch

@xel

leider ist das bei drv bund als auch b. versorgungsamt ziemlich sinnlos (nicht nur aus meinen eigenen erfahrungen)

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@sunbee:

Ich glaube, das "a" hast Du wohl noch nicht genug geübt. Das fehlt schon wieder. :zoff:

Okay, ich denke, gerade die DRV und auch die Versorgungsämter haben es da wohl relativ leicht einen ausreichenden Grund, in Form einer erforderlichen Begutachtung, zu benennen. :sad:

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LaBandita
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 55x hilfreich)

Hallöle,

Gutachten wurden schon erstellt und liegen mir sogar schon vor (die hab ich bei der DRV angefordert) und beide Gutachten sagen das gleiche aus - eine Ablehnung auf Grund dieser Gutachten ist imho gar nicht möglich, bzw. widerspricht die DRV dann ihren eigenen Gutachtern.

Also morgen mal anrufen und denen die Klage ankündigen?
Der Hinweis, dass ich Beschwerde einlege (und das nur telefonisch), hatte ja schon dafür gesorgt, dass die Akte plötzlich ganz schnell in der Widerspruchsstelle landete - nur dort liegt sie jetzt eben und da angeblich mal wieder Personalmangel herrscht, wird das lt. DRV-Mitarbeiterin noch dauern.

Dann ruf ich da morgen mal wieder an und dann suche ich mir einen Anwalt.

Danke für eure Antworten :)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@el bandita

ich hoffe, du verzeihst, aber ich musste grinsen bei deiner schilderung. exakt wie bei mir.nur bei mir ging es um rente... nach 13 monaten nix, immer vertröstet: akte hier, akte dort, nur nie am richtigen ort. ich hatte irgendwann angefangen,m buch zu führen über die aussagen der einzelnen sachbarbeiter
mit manchen telefonierte ich gern, weil die echt kreativ waren (die können ja eh nix dafür, es ist so ein ausschusss der entscheidet), mit anderen genauso gern, weil ich schon, wenn die den satz anfingen sagen konnte:+nö, das hamse mir schon am...um...gesagt frau sowieso und wir lachten

gedroht mit klage, gedroht mit anwalt. nix, nada, niente.
gutachten schon erfolgt? bei mir waren es 12 seitens der drv bund als ich längst die untätigkeitsklage eingereicht hatte und die drv bund *es als gegeben ansehen, die versicherte zu begutachten*...
(zugegeben, einige konnten nicht stattfinden, weil gutachter zu ihren eigenen terminen im urlaub waren, einer pensioniert, einem war ich zu akut krank um mich zu untersuchen)
die gutachten sagen erwerbsunfähig, die drv bund sagte das gegenteil.

einen anwalt brauchst du nicht, der rechtspfleger hilft kostenlos bei formulierung, begründung kannst du selber machen :)


@A xel

mon dieu. wo ist nur mein a geblieben -aber @anny musste auch schon ohne leben. ich geb sie euch dann mal auf vorrat :grins:










sunbee




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