Hallo Community,
Ich bin neu hier und habe mal eine Frage, sollte die Frage hier falsch sein, bitte ich um Nachsicht und Bescheid.
Vorweg ich bin 21 und habe folgendes Problem:
Meine Mutter hat Ihre Eigentumswohnung im Dezember 2019 verkauft. Einen Vater habe ich nicht mehr.
Zu dem Zeitpunkt habe ich Teilzeit gearbeitet und wollte anschließend im Januar 2020 eine Ausbildung bei der Bundeswehr anfangen. Leider hat es mit der Ausbildung nicht geklappt und ich habe ALG1 beantragt und auch bekommen.
In der Zwischenzeit bin ich mal hier mal da bei meinen Geschwistern untergekommen, da ich keine Wohnung zu den Bedingungen des Jobcenters finden konnte. Meine Mutter bezog eine 2. Zimmerwohnung zur Miete.
Meine Fragen sind nun:
1. Muss meine Mutter mir ihr 2. Zimmer zur Verfügung stellen? Sie ist ja rechtlich noch bis 25 für mich zuständig.
Wenn nicht, muss Sie mir Unterhalt Zahlen? Ich bin unverheiratet und hole bald meinen Abschluss in der Schule nach, also habe noch keine abgeschlossene Ausbildung.
Wäre nett, wenn mir jemand dazu eine Auskunft geben könnte, vielen Dank.
LG Lars
-- Editiert von Moderator am 07.08.2020 17:19
-- Thema wurde verschoben am 07.08.2020 17:19
Unter 25 Jahre // Wohnung + Unterhalt
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?

Nein, die Mutter muss Dir keine Wohnung zur Verfügung stellen. Du bist ein Notfall, hast Du mal die dafür zuständigen Stellen bemüht, also das örtliche Wohnungsamt, stehst Du auf den Wartelisten für sozialen Wohnungsbau? Das ist jetzt ganz wichtig. In vielen Städten gibt es auch Sozialarbeiter, die genau für diese Fälle bei jungen Menschen zuständig sind. Die wissen auch, was man tun kann.
Und nein, die Mutter ist auch ansonsten rechtlich nicht für Dich zuständig, bis Du 25 bist. Im Alter von 25 endet der mögliche Anspruch auf Kindergeld, und die Bedarfsgemeinschaft, sofern man zusammen lebt. Das hat aber nichts mit Unterhaltsansprüchen zu tun. Unterhalt muss bei Volljährigen nur gezahlt werden, wenn sie sich in Ausbildung/Studium befinden und sich diese Ausbildung so einigermaßen an die schulische Ausbildung andoppt. Das Zauberwort ist da Zügigkeit. Und, im Zweifel bist Du dann, wenn Du wieder zur Schule gehst, ein BaföG-Fall oder ein ALG II Fall.
Also, arbeite die beiden Punkte ab und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Hallo Wirdwerden,
Vielen Dank einmal für die schnelle Antwort.
Ich war bereits bei der Diakonie und die haben mich auf die Notunterkunft verwiesen.
Die vom Jobcenter haben mir gesagt, dass meine Mutter bis 25 noch für mich zuständig ist und ich dort einziehen muss, wenn Platz vorhanden. Ebenso sagten sie mir, sobald ich BaB/Bafög oder Hartz4 beantrage müsste man schauen, ob meine Mutter entsprechend verdient, ehe das Amt mir Geld zahlt.
Ist das so korrekt?
LG Lars
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Ist das so korrekt? Größtenteils nicht - bei BAB oder Bafög würde vermutlich das Einkommen der Mutter angerechnet. Der Rest ist falsch - Sie sind keine Bedarfsgemeinschaft mehr.
Zitat:sollte die Frage hier falsch sein, bitte ich um Nachsicht und Bescheid.
Da der sozialrechtliche Teil hier den familienrechtlichen Teil überwiegt, befördere ich den Thread mal in das entsprechende Unterforum.
Ich weiß nicht, an wen Du da geraten bist. Das ist schlicht und ergreifend so falsch, wie es nicht falscher sein kann. Hol Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht und dann ab zum Anwalt.
Die Rechtslage ist eindeutig. Mutter ist nicht verpflichtet, Ihr lebt nicht zusammen, dann kommen andere Verpflichtete ins Spiel.
wirdwerden
Ich war bereits bei der Diakonie und die haben mich auf die Notunterkunft verwiesen. Das wiederum ist korrekt - es gibt keinen Anspruch, wieder von der Mutter aufgenommen zu werden, auch wenn Ihnen das vermutlich lieber wäre. Und wenn sich keine andere Unterkunft findet, dann müssen Sie in der Tat in eine Notunterkunft.
Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.
Ich bin gerade selber erstaunt, wie (letztendlich) falsch ich beraten wurde.
Allerdings stellt sich mir hier noch eine letzte Frage.
Da meine Mutter somit nicht mehr für mich zuständig ist und sollte ich keine Wohnung finden (was bei der Wohnungsnot der Fall sein kann, da die Mieten so hoch sind, das kein Jobcenter bereit ist diese zu bezahlen) dann bin ich praktisch Obdachlos? Ohje
Da meine Mutter somit nicht mehr für mich zuständig ist und sollte ich keine Wohnung finden (was bei der Wohnungsnot der Fall sein kann, da die Mieten so hoch sind, das kein Jobcenter bereit ist diese zu bezahlen) dann bin ich praktisch Obdachlos? Na sicher doch - was dachten Sie denn, warum die Diakonie Sie auf Notunterkünfte verweist?
Du bist jetzt schon obdachlos. Und da greifen diese Mechanismen, die ich Dir oben dargestellt habe. Du hast ein Recht auf eine Bleibe, nach Wartezeit, klar. Und die Einschätzung, dass das JC keine Mieten zahlt, weil der Mietzins zu hoch ist, auch Quatsch. Oder meinst Du, in Berlin oder Frankfurt bekommen keine ALG II Empfänger eine Wohnung finanziert, weil zu teuer?
Ich wiederhole mich: ab zum Anwalt.
wirdwerden
Ich wiederhole mich: ab zum Anwalt. Der wird nicht viel tun können - von einem Bescheid des Jobcenters, gegen den er vorgehen könnte, lese ich nichts...
In vielen Städten gibt es auch Sozialarbeiter, die genau für diese Fälle bei jungen Menschen zuständig sind. So ist es. Und es gibt Beratungsstellen für Obdachlose und auch allgemein für Sozialleistungsfragen (Sozialberatung) - vielleicht würde es schon ausreichen, demnächst mal mit einem Mitarbeiter einer solchen Beratungsstelle beim JC zu erscheinen...
muemmel, ich war von einer gewissen Hilflosigkeit ausgegangen. Er hat sich bei Ämtern abwimmeln lassen, es geht jetzt doch auch um Zeitersparnis, er ist ein Notfall. Deshalb meine Überlegung, direkt zum Anwalt zu gehen.
wirdwerden
Nochmals vielen Dank, ihr habt mir aufjedenfall sehr weitergeholfen. Ich werde nochmal zum JC und werde ein Beratungshilfeschein beantragen.
Nochmals vielen Dank
LG Lars
Den Beratungshilfeschein beantragt man beim Amtsgericht!
wirdwerden
Ich meinte auch, einen Termin beim Jobcenter und zusätzlich einen Beratungshilfeschein beantragen.
Na, dann haben wir Dich ja richtig angeschubst.
Viel Erfolg, und bitte unterrichte uns weiter.
wirdwerden
es geht jetzt doch auch um Zeitersparnis, er ist ein Notfall. Deshalb meine Überlegung, direkt zum Anwalt zu gehen. In der Sache sind wir uns ja einig - mir scheint es halt sinnvoller, eine einschlägige Beratungsstelle aufzusuchen. Aber letztlich muss der TE das selbst entscheiden.
Hinweis: Ohne Kostenübernahme durch das Jobcenter nimmt einen üblicherweise auch kein Obdachlosenheim auf - die müssen ja auch von was leben.
1. Fehler. Ob du nun eine Wohnung für dich brauchst oder ob es mit 21 auch mal ein WG-Zimmer tut, braucht man nicht diskutieren. Wer aber noch gar keine Leistungen vom JC bekommt, kann sich etwas Findbares, Teureres mieten.Zitat, da ich keine Wohnung zu den Bedingungen des Jobcenters finden konnte. :
Und da bist du auch jetzt noch? Als Gast? Ohne Anmeldung?ZitatIn der Zwischenzeit bin ich mal hier mal da bei meinen Geschwistern untergekommen, :
Du kannst dir jetzt eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer anmieten. Dann deinen Antrag beim JC stellen.
zu 1. Nein. du kannst dir selbst eine Bude suchen. Die darf auch etwas teurer sein als die *Angemessenheits-Richtlinie* sagt.ZitatMeine Fragen sind nun: :
Nein,ZitatSie ist ja rechtlich noch bis 25 für mich zuständig. :
Warum zum Geier fragt man denn dort? Man stellt einen Antrag. Außerdem dürfte dir selbst klar sein, ---wenn Platz vorhanden--- eben nicht eine 2 Zimmer-Wohnung sein kann.Zitatdass meine Mutter bis 25 noch für mich zuständig ist und ich dort einziehen muss, wenn Platz vorhanden :
Dass viele Sozialberatungsstellen oft nur Unsinn erzählen, ist bekannt Trotzdem wird gern dorthin verwiesen. Denn die sollten ja eigentlich die Rechtslage kennen.
Die Notwendigkeit eines Anwaltes kann ich hier nicht erkennen (aber ich bin ja auch keiner). Der Anwalt kann keine Wohnung finden und anmieten.
Eine Unterkunft ist wichtig. Also jetzt nach Möglichkeit anmieten. WG-Zimmer sind häufiger zu haben als kleine feine Wohnungen.
Einen Termin beim JC brauchst du doch nicht---Wozu?
Jetzt bist du doch bei Bruder oder Schwester oder bei Freunden.Zitatdann bin ich praktisch Obdachlos? :
Such dir also JETZT schleunigst eine Unterkunft.
Wenn du den Mietvertrag hast, dann stelle den Hartz-4-Antrag.
>>>> Ich sehe jetzt nur das Problem, dass dir niemand so einfach n Zimmer vermietet, wenn du die Mietzahlung nicht sicher nachweisen kannst...
Wann endet dein ALG1?
Wann beginnst du damit?Zitatund hole bald meinen Abschluss in der Schule nach, :
@Anami:
Zitat:Dass viele Sozialberatungsstellen oft nur Unsinn erzählen, ist bekannt
Das viele User in Internetforen, dieses hier eingeschlossen, mindestens genau so viel Unsinn erzählen ist mindestens ebenso bekannt. Mehr sage ich mal konkret zu Deinem Beitrag nicht.



@Racoon:
Das erste und - für die Antragstellung beim Jobcenter - das einzige was Du ganz schnell brauchst, ist eine Meldeadresse. Das kann ggf. die Anschrift eines Deiner Geschwister, die Notunterkunft (vielleicht), die Diakonie, Caritas, oder ähnliche Einrichtungen sein.
Mit dieser Meldeanschrift, zu der Du dann Dein Post bekommst, die Du unbedingt regelmäßig abholen musst, kannst Du dann ALG II beantragen. Dafür brauchst Du keinen Mietvertrag und dafür brauchst Du auch keinen Termin. Der Antrag kann zurzeit online gestellt werden. Du kannst aber auch die Antragsformulare und Anlagen per Post (nachweisbarer Zugang) an das zuständige Jobcenter schicken oder dort - in Anwesenheit mindestens eines neutralen Zeugen, der auch den Inhalt des entsprechenden Briefumschlages bezeugen kann - beim Jobcenter in den Hausbriefkasten einwerfen.
Mit diesem Antrag wird zunächst einmal der normale Verwaltungsvorgang eröffnet. Das Jobcenter wird sich bei Dir melden, wenn noch Unterlagen fehlen. Wenn alles vollständig ist, erhälst Du entweder einen Bewilligungsbescheid (vorerst vermutlich ohne Kosten der Unterkunft, die ja nicht anfallen), oder einen Ablehnungsbescheid. Gegen letzteren kannst Du Widerspruch einlegen, für den dann ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden sollte.
Parallel zu diesen beiden Dingen kannst du Dich schonmal auf der Internetseite des örtlichen Jobcenters über die Angemessenheitsgrenzen für Wohnraum informieren und Dich auf die Suche nach einer angemessenen Wohnung begeben. Es ist zwar richtig, dass Du Dich (theoretisch) nicht an die Angemessenheitsgrenzen halten musst, allerdings wirst Du dann den Teil, der die Angemessenheit übersteigt, selbst tragen müssen.
Der Hinweis des Jobcenters, dass Du wieder bei Deiner Mutter einziehen musst, war natürlich falsch. Dieses würde zu allererst mal voraussetzen, dass Deine Mutter damit überhaupt einverstanden wäre und darüber hinaus müssen auch die Platzverhältnisse bei Deiner Mutter das erstmal zulassen, was bei einer 2-Zimmer-Wohnung wohl eher nicht der Fall sein dürfte.
Meld Dich einfach wieder hier, wenn Du den Antrag beim Jobcenter gestellt hast und dieses sich in irgendeiner Form gerührt hat.
Gruß,
Axel
Such dir also JETZT schleunigst eine Unterkunft. Wenn du den Mietvertrag hast, dann stelle den Hartz-4-Antrag. Und die Unterkunft vermietet man ihm ohne Nachweis irgendeines Einkommens (denn er hat ja keines)? Das ist jetzt kein rasend realistischer Vorschlag...
ZitatDas ist jetzt kein rasend realistischer Vorschlag.. :
Ich sehe das Problem durchaus auch. Allerdings schrieb der TE von ALG.ZitatIch sehe jetzt nur das Problem, dass dir niemand so einfach n Zimmer vermietet, wenn du die Mietzahlung nicht sicher nachweisen kannst... :
Evtl. können seine Geschwister ihn entspr. unterstützen.
Evtl. kann seine Mutter für ihn bürgen.
Es gibt andere Wege als gleich schnurstracks in die Obdachlosigkeit, nur wegen einer Meldeadresse.
Ich hielt das früher auch immer für Quatsch, aber es ist leider in Teilen tatsächlich so, siehe auch Beitrag von Axel.ZitatUnd die Einschätzung, dass das JC keine Mieten zahlt, weil der Mietzins zu hoch ist, auch Quatsch. Oder meinst Du, in Berlin oder Frankfurt bekommen keine ALG II Empfänger eine Wohnung finanziert, weil zu teuer? :
@smogman:
Zitat:Ich hielt das früher auch immer für Quatsch, aber es ist leider in Teilen tatsächlich so, siehe auch Beitrag von Axel.
Ich denke, da hast Du meine Beitrag (wenn Du den in diesem Thread meinst) gründlich missverstanden.
Hier wird - wenn alles zeitlich halbwegs normal läuft - das Jobcenter Leistungen zunächst ohne Unterkunftskosten bewilligen, weil - zur Zeit - noch keine Unterkunftskosten vom TE zu zahlen sind. Das und nichts anderes habe ich gemeint.
Ansonsten beinhaltet die ALG II Bewilligung immer auch die Unterkunftskosten, ggf. gedeckelt durch die Angemessenheitsgrenzen. Wenn gar keine KdU vom Jobcenter bewilligt werden, dann
1. hat der Leistungsberechtigte keine, oder
2. bestehen zumindest seitens des Jobcenters erhebliche Zweifel an der Verpflichtung des Leistungsberechtigten, KdU zu zahlen, oder
3. ist der Leistungsberechtigte unter 25 (wie in diesem Thread) und hat zuvor keine Zusicherung des Jobcenters eingeholt, oder
4. das Jobcenter hat komplett gepennt.
Eine Konstellation dergestallt, dass das Jobcenter gar keine KdU übernimmt, weil die zu zahlenden Kosten unangemessen hoch sind, ist mir nicht bekannt und dürfte in jedem Fall rechtswidrig sein. Jedenfalls mit dieser Begründung.
Gruß,
Axel
Such dir ein WG Zimmer, das ist wesentlich einfacher mit 21 als eine eigene Wohnung zu finden.
Denke ich nicht, denn du hast den Teil sogar nochmals wiederholt.ZitatIch denke, da hast Du meine Beitrag (wenn Du den in diesem Thread meinst) gründlich missverstanden. :
Deswegen schrieb ich "in Teilen". Ich kenne mich im SGB II nicht so gut aus und mir war früher nicht klar, dass es Hilfeempfänger gibt, die Teile ihrer KdU trotz ALG II selbst zahlen müssen, eben gerade in den großen Städten, in denen es teilweise schwierig ist Wohnraum in den Angemessenheitsgrenzen zu finden. Und das scheinen in den betroffenen Städten alles andere als Einzelfälle zu sein.ZitatAnsonsten beinhaltet die ALG II Bewilligung immer auch die Unterkunftskosten, ggf. gedeckelt durch die Angemessenheitsgrenzen. :
Hinsichtlich des Beitrages vom TE war das natürlich nur eine Randbemerkung, bezogen auf die Aussage von wirdwerden.
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