Ein Bekannter ist seit 3,5 Jahren in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und möchte nun 1 Monat Sonderurlaub ohne Bezahlung. Wie ist dann die Berechnung von ALG 1, er wollte dann im Sommer, nach 2 oder 3 Monaten erneuter Arbeit kündigen (aus gesundheitlichen Gründen). Oder ist dieser 1 monatige Sonderurlaub überhaupt schädlich auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Danke für die Antwort.
-- Editiert von Moderator am 15.04.2016 13:19
-- Thema wurde verschoben am 15.04.2016 13:19
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit Sonderurlaub, nimmt das den Anspruch auf Arbeitslosengeld
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Das Durchschnittseinkommen der letzten Monate sinkt angesichts eines unbezahlten Monats, somit sinkt auch die das Arbeitslosengeld.
Auch bei gesundheitlichen Gründen sollte eine Kündigung vorher mit der AfA abgesprochen werden, um sicher zu sein, dass da keine Sperre erfolgt.
Inzwischen konnten wir eine Auskunft vom AAmt erhalten:
Sonderurlaub ohne Bezahlung kürzt das Jahreseinkommen aus dem das ALG1 berechnet wird, also von 12 Monaten auf 11 Monate, wie schon in der Antwort angegeben. Indem Fall (es ist eine mtl. Vergütung von ca. 1600 Euro brutto) auf 42 Euro ALG 1 weniger pro Monat. Das ist in dieser Gehaltsklasse natürlich viel Geld.
Die Laufzeit, bzw. die Anspruchszeit auf ALG muss aber nach dem Sonderurlaub nicht neu anfangen zu laufen.
Eine Sperre bei eigener Kündigung ist da schon vorgesehen.
Der Bekannte wird deshalb auf den Sonderurlaub verzichten, falls er doch nicht gleich einen Anschlussjob bekommt und ALG beantragen muss. Also erst neuen Job suchen und dann kündigen.
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