Unterbringung Pflegeheim Niessbrauch gelöscht bei Übergabe an Tochter - Anrechnung Sozialamt

15. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterbringung Pflegeheim Niessbrauch gelöscht bei Übergabe an Tochter - Anrechnung Sozialamt

Hallo, ich habe in der Suche nichts passendes gefunden - daher ein "neues" Thema zu folgendem Sachverhalt.
Die Mutter meiner Frau muss jetzt doch ins Pflegeheim nachdem sie 17 Jahre von unserer Tochter zu Hause gepflegt wurde. Die monatliche Rente liegt bei ca. 1300 € was natürlich bei weitem nicht ausreicht.

Meine Frau hatte das Haus Anfang 1990er überschrieben bekommen mit Nießbrauch der Eltern. Der Vater ist Anfang 2000 verstorben. Letztes jahr hat meine Frau das Haus auf unsere Tochter überschrieben (geschenkt) wobei der Nießbrauch der Mutter gelöscht wurde; wir haben uns selbst ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus eingeräumt.
Von 2005 bis 2017 haben wir ca. 75.000€ an Sanierungs- und Erhaltungskosten getragen u.a. neue Heizung, neue Elektrik und neue Wasserleitungen. Letztes Jahr dann noch eine neu Dacheindeckung und Dämmung für 55.000 €, insgesamt also ca. 130.000 €.

Meine Frau ist (wie ich) Rentnerin, also entsprechend niedriges Einkommen.
Meine Tochter mit Familie wohnt in dem Haus - Verkehrwert ca. 350.000 €
Wie rechnet das Sozialamt das Haus an oder verweigert das Sozialamt die Leistung bis das Haus "verwertet" ist ?
Herzlichen Dank für jede Antwort


-- Editiert von Moderator topic am 15. November 2025 15:16

-- Thema wurde verschoben am 15. November 2025 15:16




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von tt-trommler):
wobei der Nießbrauch der Mutter gelöscht wurde;

Das ging so einfach? Mit Nießbrauch gäbe es doch Mieteinnahmen?

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#2
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Das ging so einfach? Mit Nießbrauch gäbe es doch Mieteinnahmen?

Die Tochter welcher das Haus geschenkt/übertragen wurde bewohnt das Haus. Schwiegermutter hat aktuell zwei Zimmer und ein Bad zur Nutzung (welche uns als Wohnrecht übertragen sind nach Ableben der Schwiegermutter.)
Die Frage ist wie der ehemalige Nießbrauch angerechnet wird (ob überhaupt) zusätzlich zum Schonvermögen der Schwiegermutter bzw. zählt ein "fiktiver Mietertrag" zum anrechenbaren Einkommen neben der Rente ?
Konkretes Beispiel : Heimkosten 3500 € minus Rente 1300 € sind 2200 € aufzubringen - wer zahlt diesen Betrag ? Das Sozialamt komplett ? Oder abzüglich einer "fiktiven Miete" von 1000 € ? Oder wir bzw. ich komplett ?

Hoffe die Frage ist jetzt klarer.

-- Editiert von User am 15. November 2025 23:44

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von tt-trommler):
Die Frage ist wie der ehemalige Nießbrauch angerechnet wird (ob überhaupt) zusätzlich zum Schonvermögen der Schwiegermutter bzw. zählt ein "fiktiver Mietertrag" zum anrechenbaren Einkommen neben der Rente

Fakt ist, mit Nießbrauch hätte die Oma weiterhin Einnahmen. Warum wurde der bei der Hausüberschreibung nicht abgelöst? Die Oma scheint schon sehr alt zu sein, somit dürfte sich die Höhe des noch bestehenden Nießbrauchrechts im Rahmen halten.
Innerfamiliär wurde bei uns mal der Nießbrauch, durch eine jährliche Zahlung geändert.
Das Sozialamt will Kontoauszüge der letzten 10 Jahre sehen, bevor eine Zustimmung erfolgt.
Zitat (von tt-trommler):
Das Sozialamt komplett ?

Aus meiner Sicht zahlt das Sozialamt evtl. nicht komplett. Sich von einem Anwalt beraten lassen, wäre sinnvoll. Da die 17 Jahre Pflegetätigkeit der Tochter angerechnet werden müssten.
Die Hausverwertung wird eher nicht erfolgen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39849 Beiträge, 6507x hilfreich)

Zitat (von tt-trommler):
oder verweigert das Sozialamt die Leistung bis das Haus "verwertet" ist ?
Auf keinen Fall.

Zitat (von tt-trommler):
Konkretes Beispiel :
Habt ihr euch schon mal bei der Pflegekasse beraten lassen?
Was ist denn mit Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Habt ihr euch schon mal bei der Pflegekasse beraten lassen?
Was ist denn mit Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Das Pflegegeld wird direkt ans Heim überwiesen und hat mit dem Eigenanteil nichts zu tun. Der bleibt um die 3000 €.
Eine private Pflegeversicherung würde auch jetzt schon bezahlen, wenn ein PG vorliegt. Scheint es nicht zu geben.

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#6
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für alle bisherigen Antworten - das Thema ist komplizierter als gedacht.
Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben - von den 2200 € (Kosten abzüglich Rente) zahlt die Pflegeversicherung einen Teil der nicht ausreicht. Den Rest muss ich zuzahlen.
Meine Frage ist : zieht das Sozialamt von seinem Anteil noch eine Eigenleistung / Eigeneinkommenin Höhe einer (fiktiven) Miete für das Haus ab obwohl der Niessbrauch nicht mehr existiert, aber erst im letzten jahr gelöscht wurde ?
Dankeschön

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von tt-trommler):
Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben - von den 2200 € (Kosten abzüglich Rente) zahlt die Pflegeversicherung einen Teil der nicht ausreicht

Ist das eine private Pflegeversicherung? Die Gesetzliche bezahlt da gar nichts, die überweist je nach PG an das Heim.

Zitat (von tt-trommler):
Meine Frage ist : zieht das Sozialamt von seinem Anteil noch eine Eigenleistung / Eigeneinkommenin Höhe einer (fiktiven) Miete für das Haus ab obwohl der Niessbrauch nicht mehr existiert, aber erst im letzten jahr gelöscht wurde ?

Das kann Ihnen nur das Sozialamt sagen, wenn es die Verträge vorliegen hat. Das Sozialamt informiert Sie, welche Unterlagen benötigt werden und anhand derer wird entschieden.
Bzw. sie beauftragen einen Anwalt für eine Proberechnung. Auch der benötigt die entsprechenden Unterlagen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke

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#9
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 61x hilfreich)

Das Problem ist, dass die Löschung des Nießbrauchs ohne Gegenleistung eine Schenkung an die Enkelin darstellt und nun gegebenenfalls ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB besteht, der vorrangig zu Sozialhilfeleistungen ist. Dh die Oma müsste den Wert der Schenkung zurückfordern, die Enkelin müsste den monatlichen Fehlbetrag übernehmen, bis der Wert des Nießbrauchs erreicht ist.
Macht sie das nicht freiwillig, kann das Sozialamt Leistungen bewilligen, den Schenkungsrückforderungsanspruch auf sich überleiten und in eigenem Namen geltend machen.
Einige Sozialämter haben dafür inzwischen eigene Sachbearbeiter oder Abteilungen, da es inzwischen Gang und Gäbe ist, dass kurz vor Antrsgstellung Vermögen verschenkt wird.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von sonmischt):
Dh die Oma müsste den Wert der Schenkung zurückfordern, die Enkelin müsste den monatlichen Fehlbetrag übernehmen, bis der Wert des Nießbrauchs erreicht ist.
Macht sie das nicht freiwillig, kann das Sozialamt Leistungen bewilligen, den Schenkungsrückforderungsanspruch auf sich überleiten und in eigenem Namen geltend machen.

ok - Dankeschön - d.h. konkret dass maximal der Wert des Niessbrauchs ("fiktive monatliche Kaltmiete") quasi als "Eigenanteil" übernommen werden muss ?
(Details werden natürlich über die Vorgaben des Sozialamtes festgelegt - wie gesagt mir geht es nur um einen "Daumenwert" der auf uns/mich zukommt)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 61x hilfreich)

Jein, ich glaube, Du verstehst es falsch.
Der Nießbrauch an sich hatte einen bestimmten Wert. Dieser ermittelt sich grob aus dem erzielbaren Jahresmietzins multipliziert mit der statistischen Lebenserwartung der Nießbraucherin zum Zeitpunkt der Schenkung.
Die Lebenserwartung kann man idR den Sterbetafeln des statistischen Bundesamts entnehmen.

Bsp.: Es ist ein Jahresmietzins von 8.000 Euro erzielbar, die Nießbraucherin war zum Zeitpunkt der Löschung 80 Jahre, hatte damit eine statistische Lebenserwartung von (noch) 9,57 Jahren, dann lag der Wert des Nießbrauchs bei ca. 8.000 Euro x 9,57 = 76.560 Euro.

Bis dieser Wert erreicht ist, müsste die Enkelin nun die vollen offenen Kosten Monat für Monat übernehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön
Das ist das was ich wissen wollte
Zum Zeitpunkt der Schenkung war die Nießbraucherin 94
Dann bleibt der Eigenanteil doch sehr überschaubar

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tt-trommler
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön
Das ist das was ich wissen wollte
Zum Zeitpunkt der Schenkung war die Nießbraucherin 94
Dann bleibt der Eigenanteil doch sehr überschaubar

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4352 Beiträge, 720x hilfreich)

Zitat (von tt-trommler):
Zum Zeitpunkt der Schenkung war die Nießbraucherin 94

Es gibt im Internet Nießbrauchrechner.

1x Hilfreiche Antwort

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