Moin zusammen. Ich möchte mich gerne mal erkundigen bei euch. Vielleicht weiß das ja jemand. Ein guter Freund von mir ist Rentner, seine Frau ebenfalls. Jetzt zieht IHR leiblicher Sohn, welcher Hartz4 Empfänger ist, mit in das Haus ein, in welchem SIE nicht im Grundbuch steht. Das Haus gehört IHM alleine. Weiß jemand wie die Unterhaltsverpflichtungen dem Sohn gegenüber aussehen und ob der Sohn ggf Miete für die Unterbringung zahlen muss, welches dann vermutlich vom Amt bezahlt wird?
Danke schonmal im Voraus.
doc
-- Editiert von doc770 am 25.03.2022 16:43
Unterhalt für erwachsene Kinder
25. März 2022
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Frage vom 25. März 2022 | 16:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt für erwachsene Kinder
#1
Antwort vom 25. März 2022 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (40061 Beiträge, 6530x hilfreich)
Wie erwachsen ist denn der Sohn? d.h. wie alt?
Wer im Grundbuch steht, ist eher nicht relevant.
Varianten:
1. Beide können den Sohn auch unentgeltlich im Haus wohnen lassen.
2. Beide könnten einen Mietvertrag mit ihm machen.
3. Beide könnten bei Bedarf erklären, dass sie dem Sohn außer der unentgeltlichen Wohnmöglichkeit keine weitere Unterstützung geben.
#2
Antwort vom 25. März 2022 | 18:30
Von
Status: Master (4376 Beiträge, 727x hilfreich)
Zitat :Weiß jemand wie die Unterhaltsverpflichtungen dem Sohn gegenüber aussehen und ob der Sohn ggf Miete für die Unterbringung zahlen muss, welches dann vermutlich vom Amt bezahlt wird?
Und der Vermieter muss die Mieteinnahmen bei der Einkommensteuer angeben.
Wer im Grundbuch steht ist egal.
Man kann dem Sohn auch kostenloses wohnen anbieten.
-- Editiert von Loni12 am 25.03.2022 18:31
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#3
Antwort vom 25. März 2022 | 19:19
Von
Status: Lehrling (1010 Beiträge, 237x hilfreich)
Es gibt vielleicht noch ein ganz anderes Problem. Das Haus gehört jetzt zu 100% dem Mann. Hat man sich schon mal überlegt, was mit dem Haus nach dem Tod des Mannes passiert?
#4
Antwort vom 25. März 2022 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (129531 Beiträge, 41315x hilfreich)
Zitat :Wer im Grundbuch steht, ist eher nicht relevant.
Eigentlich schon, denn der entscheidet, ob der Sohn überhaupt dort wohnen darf...
#5
Antwort vom 26. März 2022 | 11:58
Von
Status: Unbeschreiblich (40061 Beiträge, 6530x hilfreich)
Und un-eigentlich wurde etwas ganz anderes gefragt.Zitat :Eigentlich schon, denn der entscheidet, ob der Sohn überhaupt dort wohnen darf...
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Ja, vielleicht. Aber nicht für die Frage nach Sozialleistungen bzw. Unterhaltsleistungen für den einziehenden Sohn.Zitat :Es gibt vielleicht noch ein ganz anderes Problem.
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Für Leistungen nach SGB II/noch immer Hartz 4 genannt und/oder Leistungen nach Unterhaltsrecht ist es nicht relevant, wer im Grundbuch steht und/oder was irgendwann nach dem Tode des Hauseigentümers wird.
Es wurde auch nicht gefragt, ob der Sohn evtl. den Haushund ausführen muss, damit er dort einziehen darf.
Relevant dürfte sein, ob die 3 Personen in einer Haushaltsgemeinschaft in diesem Hause leben werden oder ob der Sohn einen eigenen Haushalt für 1 Person in diesem Haus führen kann.
#6
Antwort vom 26. März 2022 | 12:53
Von
Status: Lehrling (1010 Beiträge, 237x hilfreich)
Zitat :Für Leistungen nach SGB II/noch immer Hartz 4 genannt und/oder Leistungen nach Unterhaltsrecht ist es nicht relevant, wer im Grundbuch steht und/oder was irgendwann nach dem Tode des Hauseigentümers wird.
Es wurde auch nicht gefragt, ob der Sohn evtl. den Haushund ausführen muss, damit er dort einziehen darf.
Ich geb dir vollkommen recht, danach wurde nicht gefragt, auch nicht ob ich seinen Hamster füttern darf..
Aber es sollte doch in einem Laienforum erlaubt sein auf andere mit der Frage in weiteren Zusammenhang stehende Probleme hin zu weisen. Oder ist das etwa verboten?
#7
Antwort vom 26. März 2022 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (40061 Beiträge, 6530x hilfreich)
Natürlich ist das nicht verboten.Zitat :auf andere mit der Frage in weiteren Zusammenhang stehende Probleme hin zu weisen
Wenn der Hauseigentümer überhaupt erlaubt, dass IHR Sohn in SEIN Haus einzieht, könnte der zu Lebzeiten des Hauseigentümers vielleicht unentgeltlich dort wohnen, wenn er den Hund ausführt, den Hamster füttert und nach dem Tode des Mannes SEIN Grab pflegt? Und sich lange und gut mit SEINER Mutter vertragen muss?
Gern weiter mit weiteren möglichen und unmöglichen Problemen mit SEINEM Haus... lange bevor er stirbt.
Wo ist der Zusammenhang ? Denn JETZT zieht IHR Sohn ein.
Zitat :1. Weiß jemand wie die Unterhaltsverpflichtungen dem Sohn gegenüber aussehen...2. ob der Sohn ggf Miete für die Unterbringung zahlen muss...3., welches dann vermutlich vom Amt bezahlt wird?
#8
Antwort vom 26. März 2022 | 14:58
Von
Status: Unbeschreiblich (129531 Beiträge, 41315x hilfreich)
Zitat :Wo ist der Zusammenhang ?
Da
Zitat :Wer im Grundbuch steht, ist eher nicht relevant.
#9
Antwort vom 26. März 2022 | 16:50
Von
Status: Unbeschreiblich (40061 Beiträge, 6530x hilfreich)
Meine Meinung:
Wir warten ab, was der TE hierzu noch schreibt.
Wenn er selbst alles Wichtige schon erfahren hat---ists auch gut.
#10
Antwort vom 29. März 2022 | 08:25
Von
Status: Bachelor (3398 Beiträge, 1138x hilfreich)
Gegenüber einem erwachsenen Kind im ALG II Bezug sind dessen Eltern nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Die Unterhaltsverpflichtung kann jedoch im Einzelfall wieder aufleben, wenn das Kind eine erste Ausbildung beginnt oder fortsetzt.Zitat :Weiß jemand wie die Unterhaltsverpflichtungen dem Sohn gegenüber aussehen
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