Unterhaltspflicht und Alg2

22. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Viki1900
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltspflicht und Alg2

Kann mir bitte jemand hier sagen,ob titulierte Unterhaltsverpflichtungen bei meinem Mann bei Alg2 abgesetzt werden?wir waren heute bei Arge,da hat so eine böSe Frau gesagt, wieviel mein Mann Unterhalt zahlt geht die nicht an.Also wir haben ein Baby,ich arbeite nicht,mein Mann arbeitet und hat 2 Kinder aus erster Ehe denen er Unterhalt 524 Euro zahlt,dadurch haben wir nur 1000 Euro Einkommen,ich bekomme Kindergeld und Elterngeld 150 Euro.Ist das wirklich so,dass wir keinen Anspruch auf vorläufige Hilfe haben?Danke im voraus

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Problem ist hier die doppelte Unterhaltspflicht.
Fakt ist, dass er im Prinzip sowohl gegenüber den Kindern, als auch gegenüber dir und dem Baby unterhaltspflichtig ist.
Laut neuem Gesetz gehen aber Kinder vor.
Da der Unterhalt tituliert ist, darf er nicht auf ALG 2 angerechnet werden.

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#2
 Von 
Viki1900
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,dann heisst es ,dass wir doch Anspruch aud ALG 2 haben? Sollen wir dann wieder dahin,oder zu jemandem anderen und sich nochmals beraten lassen?denn die Frau in Arge war wirklich sehr unfreundlich und hat klipp und klar gesagt,dass Unterhalt nicht abgesetzt wird.Sorry,wir sind Ausländer,und kennen uns hier nicht so gut aus.
Danke noch mals für Antwort

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#3
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Also als allererstes: Glaubt NIEMALS was irgendein Sachbearbeiter bei der Arge euch erzählt.
Des Weiteren: Macht alles mit der Arge schriftlich! Dann habt ihr einen Beweis.
ALG 2 wird erst ab dem Tag der Antragsabgabe rückwirkend gezahlt. Daher stellt einen schriftlichen Antrag, der auch nachweisbar ist. Also Abgabe quittieren lassen.
Auf einen Antrag müsst ihr einen Bescheid bekommen vom Amt. Nur mündliche Aussagen des Sachbearbeiters zählen nicht.

Ansonsten schaut am besten mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp vorbei. Dort sind absolute Profis im Umgang mit der Arge.

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#4
 Von 
Viki1900
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Also,dann heisst es ,dass wir doch Anspruch aud ALG 2 haben? Sollen wir dann wieder dahin,oder zu jemandem anderen und sich nochmals beraten lassen?denn die Frau in Arge war wirklich sehr unfreundlich und hat klipp und klar gesagt,dass Unterhalt nicht abgesetzt wird.Sorry,wir sind Ausländer,und kennen uns hier nicht so gut aus.
Danke noch mals für Antwort

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#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Die Arge berät euch nicht.
Ihr geht hin und gebt euren ALG 2 Antrag ab.
Fertig. Die Annahme darf nicht verweigert werden und muss euch schriftich bestätigit werden.

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Catlady:

quote:<hr size=1 noshade>ALG 2 wird erst ab dem Tag der Antragsabgabe rückwirkend gezahlt. <hr size=1 noshade>


Das ist so nicht ganz korrekt. ALG II wird ab Tag der Antragstellung gewährt. Als Tag der Antragstellung gilt gegelmässig der Tag, an welchem dem Antragsteller die Antragsunterlagen ausgehändigt werden. Wichtig ist dabei nur, dass der SB auf dem Antragsformular das aktuelle Datum einträgt und per Handzeichen bestätigt.

@Viki:

Mit Ausnahme des oben geschriebenen stimme ich @Catlady zu. An den Umgang mit der ARGE und die häufig sehr schlechte Behandlung durch die selbe, werdet Ihr Euch leider gewöhnen müssen. Am besten geht Ihr nie alleine dorthin, sondern immer zu zweit. Am besten mit einem neutralen Beistand. Der Beistand darf Euch nicht verwehrt werden, sondern Ihr habt, nach § 13 SGB X , einen Anspruch darauf, einen Beistand mitzunehmen. Aufgabe des Beistandes sollte es vorrangig sein, den Gesprächsinhalt zu protokollieren und ggf. später bezeugen zu können.

@Catlady hat Recht. Ihr müsst einen schriftlichen Antrag stellen. Und zwar auf den dafür vorgesehenen Formularen. Diese könnt Ihr ggf. auch <a href= "http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html"> hier </a> herunterladen, in Ruhe zuhause ausfüllen und dann bei der ARGE abgeben. Wie schon geschrieben, den Empfang unbedingt bestätigen lassen. Notfalls könnt Ihr die Unterlagen auch schriftlich, per Einschreiben, einreichen. Nur wenn Ihr einen schriftlichen Antrag stellt, muss die ARGE auch einen schriftlichen Bescheid erlassen. Bei Ablehnung muss dieser begründet werden. Dann habt Ihr die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen und ggf. vor dem Sozialgericht zu klagen, bzw. eine einstweilige Anordnung zu erwirken.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#7
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

@Axel: Genau das meinte ich doch. Nur offenbar wurden hier ja gar keine Antragsunterlagen ausgehändigt.
Mir ging es darum, dass jeder Tag wo man keinen nachweisbaren Antrag stellt ein Tag ohne Geldzahlung ist.
Als Antrag hätte ja erstmal " Hiermit beantrage ich für mich und meine Familie (alle Namen aufführen) ALG 2." und unterschreiben gereicht.

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#8
 Von 
Viki1900
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe aber im Internet die Formulare runtergeladen,und habe schon heute ausgefüllt,da das Landratsamt nicht in unserer Stadt ist,und mein Mann nächste Woche arbeitet,schicke ich wahrscheinlich den Antrag per Eischreiben per Post.Muss ich auch Kontoauszüge kopieren und verschicken?oder wenn die Arge die braucht,dann fordern die einfach nach?ist das sehr schlimm,wenn im Antarg was fehlen wird?
Danke

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Viki:

Fehlende Unterlagen werden von der ARGE angefordert und können nachgereicht werden. Allerdings wird dadurch natürlich die Bearbeitung entsprechend verzögert. Darum solltest Du Dich bemühen, alle Unterlagen komplett eizureichen. Dazu gehören auch Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate. Zwar ist durchaus umstritten, ob diese überhaupt verlangt werden dürfen. Allerdings ist es gängige Praxis, dass diese verlangt werden (teilweise auch noch für deutlich längere Zeiträume) und bei einer Weigerung die Leistung versagt wird. Führt auf jeden Fall alles zu erheblichen Verzögerungen.

Welche Unterlagen ansonsten eingereicht werden müssen, ergibt sich aus den Antragsformularen. Eine Verdienstbescheinigung Deines Mannes muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Vorerst würde ich deshalb die letzten 3 Verdienstabrechnungen in Kopie beifügen. Außerdem sicherheitshalber eine Kopie Deines Personalausweises. Sinnvoll könnte es auch sein, sämtliche Formulare und Anlagen auf einer separaten Auflistung zu benennen und diese Liste von einem Zeugen unterschreiben zu lassen, der auch dabei sein sollte, wenn die Unterlagen einkuvertiert werden. Und nicht vergessen, von sämtlichen Formularen, die Du im Original verschickst, Kopien zu behalten.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#10
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Investiere unbedingt in ein Einschreiben mit Rückschein, denn dann kannst du beweisen wann der Antrag in der Arge angekommen ist. Ab diesem Tag gibt es auch erst Geld vom Amt.
Wenn dir noch Unterlagen fehlen, schicke diese besser nach, als das du länger mit dem Antrag wartest...siehe oben...

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