Unterhaltsverpflichtung nach Wiederheirat

21. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Freetz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverpflichtung nach Wiederheirat

Liebes Forum,

ich habe eine Frage zu einer etwas komplizierten Konstellation:

Frau A war früher mit einem Ausländer verheiratet, der jetzt einen unbefristeten Aufenthaltsstatus hat, aber dessen soziale Lage sich verschlechtert hat. Sie möchte nun Herrn B heiraten und fragt sich
a) welche Verpflichtungen sie noch gegenüber ihrem früheren Ehemann hat
und
b) welche Verpflichtungen auf Herrn B zukommen, wenn sie heiraten.

Daher drei konkrete Fragen:
1. Gesetzt dem Fall, der Ex-Mann von Frau A hat Hartz-IV-Ansprüche, wird meine A dann zuerst in Haftung genommen, bevor der Staat zahlt oder ist das nach der Scheidung nicht mehr der Fall.
2. Gesetz dem Fall, der Ex-Mann von Frau A hat keine Ansprüche auf Hartz-IV, kommt aber sonst in eine finanzielle Notlage (z.B. Kosten einer Operation etc.), besteht dann ein (erhöhter) Unterhaltsanspruch?
3. Inwieweit muss Herr B für die entstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Ex-Mann von Frau A mit aufkommen, wenn die beiden heiraten?

Falls jeweils Gütertrennung vereinbart wurde, würde dies an den Antworten zu den Fragen eins bis drei etwas ändern?

Vielen Dank und beste Grüße,

F.

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