Liebes Forum,
ich habe eine Frage zu einer etwas komplizierten Konstellation:
Frau A war früher mit einem Ausländer verheiratet, der jetzt einen unbefristeten Aufenthaltsstatus hat, aber dessen soziale Lage sich verschlechtert hat. Sie möchte nun Herrn B heiraten und fragt sich
a) welche Verpflichtungen sie noch gegenüber ihrem früheren Ehemann hat
und
b) welche Verpflichtungen auf Herrn B zukommen, wenn sie heiraten.
Daher drei konkrete Fragen:
1. Gesetzt dem Fall, der Ex-Mann von Frau A hat Hartz-IV-Ansprüche, wird meine A dann zuerst in Haftung genommen, bevor der Staat zahlt oder ist das nach der Scheidung nicht mehr der Fall.
2. Gesetz dem Fall, der Ex-Mann von Frau A hat keine Ansprüche auf Hartz-IV, kommt aber sonst in eine finanzielle Notlage (z.B. Kosten einer Operation etc.), besteht dann ein (erhöhter) Unterhaltsanspruch?
3. Inwieweit muss Herr B für die entstehenden Verpflichtungen gegenüber dem Ex-Mann von Frau A mit aufkommen, wenn die beiden heiraten?
Falls jeweils Gütertrennung vereinbart wurde, würde dies an den Antworten zu den Fragen eins bis drei etwas ändern?
Vielen Dank und beste Grüße,
F.
Unterhaltsverpflichtung nach Wiederheirat
21. Oktober 2009
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Frage vom 21. Oktober 2009 | 10:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsverpflichtung nach Wiederheirat
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