Unterhaltsvorschuss für Tochter

22. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513635-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss für Tochter

Hallo, mein Mann seine Tochter ist gestern zu uns gekommen und wird auch hier bleiben, sie ist 17Jahre fängt am 01.07. ihre Lehre an, nun zu unsere Frage können wir für die paar Monate Unterhaltsvorschuss beantragen, die Mama lebt von ALG 2. Ich danke Euch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Einen Antrag könnt Ihr immer stellen. Die Frage ist doch, ob er bewilligt wird. Und da ist erst einmal die Frage zu klären, warum die Mutter keinen Unterhalt zahlt. Und, wer das Kindergeld bekommt.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb513635-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Einen Antrag könnt Ihr immer stellen. Die Frage ist doch, ob er bewilligt wird. Und da ist erst einmal die Frage zu klären, warum die Mutter keinen Unterhalt zahlt. Und, wer das Kindergeld bekommt.

wirdwerden

Das Kindergeld wird mein Mann bekommen. Und da Sie ALG2 bekommt und noch nie arbeiten war, können wir auf Unterhalt nicht hoffen.

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2799 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn ihr verheiratet seid, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du hast recht. Wenn Fragestellerin und Kindsvater verheiratet sind, dann fällt die Unterhaltsvorschußkasse aus. Dann bleibt nur (wenn man selbst bedürftig ist) der Gang zum Job-Center. Aber, hier geht es ja nur um ein paar Monate, sollte doch nicht so dramatisch sein.

wirdwerden

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32254 Beiträge, 5666x hilfreich)

Zitat (von fb513635-86):
mein Mann seine Tochter
Du meinst die Tochter deines Mannes? Du bist verheiratet mit diesem Mann? Seine Tochter, 17, zieht zu euch?

Unterhaltsvorschuss gibt es nicht, wenn ihr verheiratet seid.
Die Tochter hat jetzt *Eltern*, der Vater ist nicht alleinerziehend .

Aber: Wer erklärt der Mutter, was nun zu tun ist?
Die Mutter sollte dem JC zeitnah mitteilen, dass die Tochter am xx ausgezogen ist.
Die Mutter sollte auch der Familienkasse schriftlich mitteilen, dass die Tochter ab Monat x beim Kindsvater lebt.
Bis die Tochter 18 ist, ist der Vater der KiG-Berechtigte.
Die Familienkasse wird auch gleich wissen wollen, was die Tochter macht. (Ausbildung)
Ab 18 ist die Tochter die KiG-Berechtigte.
Es kommt viel Papier zu beiden (Mutter und Vater).

Ob auch der Vater diese Kindergeldangelegenheiten machen kann?
(Ich meine: nö.)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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