Hallo,
ich beziehe zur Zeit Unterhaltsvorschuss für mein Kind und möchte aber gerne meinen Partner heiraten. Unterhaltsvorschuss. Dieser ist aber nicht der Kindsvater.
Der Kindsvater ist auf Grund eines zu geringen Einkommens nicht in der Lage für das Kind Unterhallt zuleisten.
Zudem habe ich beim Jugendamt eine Beistandschaft eingerichtet die sich um die Unterhalltsangelegenheiten kümmert bis mein Kind 18 Jahre alt ist da ich und leider auch mein Kind keinen Kontakt zum Kindsvater haben.
Nach einer Heirat würde ja der Unterhaltsvorschuss wegfallen und meine Frage ist nun was man noch machen könnte um den Unterhallt für mein Kind zubekommen, da der Kindsvater ja nicht zahlen kann.
LG Sina
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Unterhaltsvorschuss nach Heirat?!
10. Oktober 2011
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Frage vom 10. Oktober 2011 | 10:24
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss nach Heirat?!
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2011 | 10:49
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 54x hilfreich)
Bei erneuter Heirat fällt der Unterhaltsvorschuss definitiv weg.
Du kannst nur in regelmäßigen Abständen Auskunft vom KV verlangen (über die bestehenden Beistandschaft des JA) in der Hoffnung das er wieder leistungsfähig wird.
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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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