Unterhaltsvorschuss wurde ohne ankündigung angerechnet

14. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb439267-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsvorschuss wurde ohne ankündigung angerechnet

Meine 2 Söhne haben keinen Kontakt zu ihren Vater und ich auch nicht
Nun wurde ich letztes Jahr in der zeit wo wir sogesagt Obdachlos waren aufgefordert unterhalt zu beantragen .Was ich auch tat und sollte gewisse Unterlagen noch einreichen an gewisse unterlagen bin ich durch die plötzliche obdachlosigkeit nicht gekommen und dann hab ich es auch vergessen und die Frist zum abgeben lief ab .
Einen Monat später kam denn der Bescheid und ab dort an wurden mir um die 300 euro einfach angerechnet ohne das man mich schriftlich benachigt hat
Ich erhalte ja nicht mal die leistung

liebe grüsse

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Ich vermute mal, dass Du ALG II bekommst. ALG II ist subsidiär, dies bedeutet, dass es nur insoweit zu zahlen ist, als nicht andere vorrangige Zahlungsansprüche bestehen. Einer ist gegen die Unterhaltsvorschußkasse. Diesen Antrag hast Du schluren lassen. Das geht gar nicht. Vereinbare schleunigst einen Termin mit der Unterhaltsvorschußkasse, kläre das mit den Unterlagen ab. Da von da wohl noch kein Bescheid da ist, lediglich vom Job-Center (richtig?), würdest Du dann irgendwann eine Nachzahlung bekommen. So, gegen den Bescheid des Job-Centers legst Du schriftlich Widerspruch ein, teilst denen mit, dass Du im Augenblick noch nichts von der Unterhaltsvorschusskasse bekommst, Dich aber darum kümmerst. Laß Dir von der Unterhaltsvorschußkasse eine Bestätigung geben, dass dem so ist.

Ganz ehrlich, Geld haben wollen, sich aber nicht drum kümmern, das geht gar nicht. Und alle Unterlagen lassen sich rekonstruieren. Man muss sich nur bemühen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Ich vermute mal, dass in dem Schreiben mit den Fristen auch etwas in der Formulierung "wenn.... dann... werden Leistungen eingestellt".

Eine nochmalige Fristsetzung erfolgt dann natürlich nicht. "Ohne Ankündigung" passiert sowas nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wir haben hier doch zwei verwaltungsrechtliche Verfahren. Einmal das bei der Unterhaltsvorschußkasse, und dann das beim Job-Center. Bei der Unterhaltsvorschusskasse langen normalerweise bei Antragstellung die Vorlage des eigenen Persos, die Geburtsurkunden der Kinder, eventuell die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung, einen Nachweis über die Nichtzahlung, also die Kontoauszüge der letzten Monate, gegebenenfalls noch eine eidesstattliche Versicherung, dass der Vater keinen Cent gezahlt hat. Was da so problematisch ist mit dem Einreichen der Unterlagen, keine Ahnung. Und weil das so unproblematisch ist, ist dann offensichtlich das Job-Center davon ausgegangen, dass die Unterhaltsvorschußkasse zahlt. Tut sie ja auch in der Regel.

Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob das Job-Center Leistungen kürzen kann, wenn jemant ihm zurechenbar sich anderen Leistungen, die vorrangig sind, verweigert. Ob das Job-Center von den Nichtzahlungen durch die Unterhaltsvorschusskasse weiss, und ob die Gründe der Nichtzahlung in die Entscheidung des Job-Centers eingegangen sind, das wissen wir nicht. Denn eigentlich muss man ja alles tun, um die Leistungen aus der Staatskasse so gering wie möglich zu halten.

Etwas mehr Infos, um aus dem Bereich der Spekulation heraus zu kommen, das wär schon schön.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@wirdwerden:

Zitat:
Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob das Job-Center Leistungen kürzen kann, wenn jemant ihm zurechenbar sich anderen Leistungen, die vorrangig sind, verweigert.


KÖNNEN ja, DÜRFEN nein.

@fb439267-94:

Zitat:
Einen Monat später kam denn der Bescheid und ab dort an wurden mir um die 300 euro einfach angerechnet ohne das man mich schriftlich benachigt hat


Naja, schriftlich benachrichtigt wurdest Du ja durchaus, nämlich durch den Bescheid. Von wann ist denn dieser Bescheid und wurde dagegen bereits Widerspruch eingelegt? Falls nein, sollte das umgehend nachgeholt werden, sofern die Frist noch nicht um ist. Begründung: Unterhaltsvorschuss wird aktuell noch nicht gezahlt und darf deshalb auch nicht angerechnet werden.

Und wie ist Stand der Dinge bzgl. der Unterhaltsvorschusskasse? Gibt es von dort einen Ablehnungs- oder Versagungsbescheid? Wenn ja, wurde dagegen Widerspruch eingelegt? Wurden die fehlenden Unterlagen zwischenzeitlich eingereicht?

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.488 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.