Unterhaltszahlung

2. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltszahlung

Guten Abend,
ich habe mich jetzt durch sämtliche Gesetze und Fälle bez. Unterhalt gewurmt, bin jedoch zu keiner klaren Erkenntnis gekommen, wie ich was und wo regeln kann.

Ich bin Azubi im 3. Lehrjahr, wohne alleine und habe eine bei der Mutter lebende Tochter (3). Für diese bin ich Unterhaltspflichtig.
Ich muss einräumen, dass ich es versäumt habe, die mit der UVK abgemachten Raten zu zahlen. Das habe ich heute gemerkt, als ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingegangen ist.

Ich bekomme:

Ausbildungsvergütung
Kindergeld (Erstausbildung)
Halbwaisenrente
BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)

Insgesamt stehe ich mit etwa 950€ da.

Ich möchte den Unterhalt auch (solange die Ausbildung) teilweise bezahlen und habe es wirklich versäumt, habe extra eine Ratenzahlung von 50€ vereinbart und stecke nun trotzdem mittendrin. Der egtl. jeden Monat zu zahlende Betrag beträgt 125€.

Wo kann ich mit wem was regeln, welches Geld steht mir trotz Pfändung zu und wo kann ich was erwirken? Muss ich jetzt zum Amtsgericht?

Der Kläger ist das Land NRW, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt xxx, dem Sozialamt und der Unterhaltsvorschusskasse.

Ich danke schonmal im Vorraus

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie sollten dringend mit der UVK Kontakt aufnehmen, das hilft bestimmt.
Ansonsten gilt als Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten
bei Erwerbstätigkeit:900 EUR


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich gleich morgen tun, heute ist die UVK leider geschlossen. Da morgen mein einzig freier Tag in der nächsten Zeit ist, würde ich gerne noch wissen, wo ich was machen muss / kann, falls sie die Pfändung nicht ruhen oder zurücknehmen.
Wie ich es verstanden habe, muss ich (wenn sie nicht darauf eingehen)zu einem Gericht. Da war doch was, mit der Düsseldorfer Tabelle.
Welches Gericht ist das? Was muss ich mitbringen (Formulare)?

Danke nochmal

MfG:
Elat

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie legen Widerspruch beim Amtsgericht ein. Das ist sogar der erste Schritt,den Sie Morgen machen sollten. Erklären Sie Ihre finanzielle Situation, belegen Sie das mit den Bewilligungsbescheiden. Personalausweis dabeihaben ist auch notwendig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, für die Antworten.

Ich dachte mir, ich schreibe Euch mal, ein kleines Feedback.

Ich rief gestern morgen bei meiner bank an, bat mir eine kontoübersicht der letzten 3 monate zu machen und fragte nach der pfändung.
Die Pfändung war noch nicht aktiv, obwohl der brief seit 8 tagen bei der Hauptstelle lag. Jedenfalls wusste dort niemand was davon.
Ich dachte mir, Konto leerräumen geht nicht, das wäre ja Betrug.
Also ging ich mit meiner Kontenübersicht erstmal zur UVK um rauszufinden, wie diese mir hier gesonnen sind. Ich hatte denen auch erzählt, das mein Konto noch nicht dicht wäre und auch hier waren alle verwundert.
Ich kam jedenfalls in das Büro, sagte gleich, wer ich bin und was ich will. Bevor die Frau von der UVK zu Wort kam, räumte ich die Fehler ein und vereinbarte eine Rate mit ihr. Sie sagte, wenn ich die erste Rate habe, mache Sie das Konto wieder frei. Meins war es aber noch, was mir Erleichterung bei der Überweisung brachte. (Wäre mein Konto gesperrt gewesen, hätte ich Anspruch auf die Sozialleistungen gehabt und hätte diese überweisen können.) Als Zeichen meiner guten Absicht brachte ich Ihr 5 mins später noch eine Kopie der Dauerüberweisungsbestätigung (wovon nie die Rede war). Sie nahm Diese begeistert in die Akte auf, bedankte sich und schrieb den Antrag auf Aufhebung oder Ruhung. (Was genau, interessiert mich auch nicht, weil ich das Geld ja eh zahlen werde, muss und will.)

Vielen Dank für den Mut, den Ihr mir gemacht habt!!!

MfG:

Elat

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Hallo elat,
das hab ich doch gerne gemacht ;)
Danke für die Rückmeldung!

Auch gut zu lesen, dass ein persönliches Gespräch doch der einfachere und bessere Weg sein kann.
Das haben Sie aber auch diplomatisch geregelt!


Dennoch sollten Sie sich in Zukunft durchlesen, was Sie unterschreiben. Ist einfach besser.


-- Editiert am 06.03.2009 03:37

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.