Meine frage ist: wenn der Vater nicht angemeldet bei Kind und Mütter, Verpflichtet anderswo wohnen, und kann nichts zahlen ( fehlende Arbeitserlaubnis) - aber besucht täglich die Kind, und Betreut. Ist das dann richtig daß die Mutter bekommt keine Unterhaltvorschuss nach Kind, mit dem Begründung, daß die Kind aber wird von beiden Elternteil betreut?
Unterhaltvorschuss wann bekommt Mütter?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Vor zwei Tagen wohntest Du noch mit dem Vater Deines Kindes zusammen und er bedrohte Dich? Ja, watt denn nu?
wirdwerden
Das ist eine rechtliche Forum, wo man auf die Frage Antwortet oder? Die sind keine persönliche Fragen! Ich stelle nur die Fragen, und versuche durch die Antworten für die Bekannten zu helfen! Liebe Wiederwerden! Bitte antworte auf die Frage, oder gar nicht!!!!! Ich suche hier keine Diskussionen, die Frage ist glaube ich klar!!!Vielen Dank!
-- Editiert von Fino88 am 25.12.2019 10:15
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie benutzen entschieden zu viele Ausrufezeichen. Da ist wohl etwas mit der Tastatur kaputt.
Dann suchen Sie sich am besten (kostenpflichtig) Rat, zB bei www.frag-einen-anwalt.deZitatIch suche hier keine Diskussionen, :
Das hier ist ein Diskussionsforum, in welchem Laien rechtliche Fragestellungen diskutieren. .
Auf Wiedersehen und frohe Weihnachtstage noch.
-- Editiert von fb367463-2 am 25.12.2019 12:25
Dann sollte die Mutter Widerspruch beim Jugendamt erheben. Dann sollte sie mit gut deutsch sprechenden Helfern dem Jugendamts-Mitarbeiter mit schriftlichem Widerspruch erklären, dass der Vater viel Zeit, aber kein Geld hat.Zitatdaß die Mutter bekommt keine Unterhaltvorschuss nach Kind, mit dem Begründung, daß die Kind aber wird von beiden Elternteil betreut? :
Dass der Vater nur auf das Kind aufpasst.
Meine Fragen:
Was hat die Mutter in den Antrag geschrieben?
Was genau schreibt das Jugendamt als Ablehnung?
aus deinem alten Beitrag: Habt ihr das mit der Vaterschafts-Anerkennung fertig und geschafft?
-- Editiert von Anami am 25.12.2019 12:52
Vielen Dank. Die haben geschrieben: wenn der Kind mit beide Elternteil in einem Haushalt zusammenlebt dann bekommt Mutter kein unterhaltvorschuss.
Die nennen auch die Zeit Für "zusammenleben" wenn der Vater jedentag besucht das Kind. Mehr weiß ich auch nicht, ich werde ihre Antwort für meine Freundin weitergeben und dann muss Sie wiederspruch schreiben. Vielen dank
Die Auskunft des Jugendamtes ist korrekt. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nur für Alleinerziehende, die mit dem Kind zusammenleben. Wenn beide Elternteile das Kind betreuen, kann konsequenterweise auch nicht die Solidargemeinschaft für den Unterhalt dieses Kindes aufkommen. Wovon bestreiten die Eltern denn jeweils ihren eigenen Lebensunterhalt? Sofern die Eltern selbst Sozialleistungen beziehen, wäre Unterhaltsvorschuss ohnehin anzurechnen. Da kann man sich auch Widersprüche o.ä. sparen.
Vielen Dank! Leider wahrscheinlich haben Sie recht.
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