Untermieter mit Scheinwohnsitz

20. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
wolfgäng
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter mit Scheinwohnsitz

Hallo
Meine Freundin und ich wohnen mit einem Mitbewohner in einer WG, dieser wird nun aber ausziehen und uns wurde ein verlockendes Angebot gemacht:
Ein bekanntes Ehepaar schlug vor, dass der Mann auf dem Papier bei uns einzieht und die Miete zahlt, da, wenn sie beide in derselben Wohnung leben, die Frau kein Geld von der Arge bekommt.
Er würde also weiterhin bei seiner Frau wohnen bleiben und wir müssten uns keinen Untermieter suchen und hätten die Wohnung für uns.
Das klingt zu verlockend, um nicht darüber nachzudenken, ABER: Was kann Uns als "Vermieter" (sind ja selber nur Mieter der Wohnung, aber würden ihm ja auf dem Papier ein Zimmer untervermieten) und Mitwisser schlimmstenfalls passieren? Wie sieht das mit Hausbesuchen aus?
Ich weiß, da kann man moralisch jetzt viel zu sagen, aber bitte auf die Rechtsfragen beschränken :-)
Für uns junge Menschen klingt das einfach zu gut, um es zu ignorieren.

lG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Naja, also Untervermieten dürft ihr auch ohne die Zustimmung des Vermieters.

Ihr vermietet ja nur an ihm, wie oft er in der Wohnung sein wird geht euch dann ja nichts an.
Ist ja seine Sache.

Natürlich ist es keine Straftat von Ihm die Wohnung anzumieten.

Es wird sein Problem sein, wenn bei einer Prüfung durch die Arge in der Wohnung seiner Frau herauskommt das er sich dort dauerhaft aufhält und somit eine Lebensgemeinschaft gebildet ist.

Also, ich würde es machen.

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Wolfgäng:

Die ganze Geschichte wird schon allein deshalb problematisch, weil das Ehepaar auch nach dem Auszug des Mannes weiterhin eine BG bilden würde. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn die beiden angeben würden, sich getrennt zu haben. Dann allerdings wäre - zumindest vorübergehend - der Mann auch seiner Frau zum Unterhalt verpflichtet.

Mal ganz abgesehen davon, dass ein solches Vorgehen schon eines erheblichen Maßes an krimineller Energie bedarf, bleibt also die Frage, ob sich das Ganze finanziell für die zwei am Ende überhaupt wirklich rechnet.

Im Übrigen ist es nun wirklich alles andere als toll, vom Jobcenter abhängig zu sein.

Zu guter Letzt ist auch gut vorstellbar, dass durch den offiziellen Auszug des Mannes die bisherige Wohnung unangemessen teuer wird. Die Frau würde dann zur Kostensenkung aufgefordert und nach einer Übergangsfrist von in der Regel 6 Monaten würde nur noch die angemessene Miete vom Jobcenter übernommen. So kann das ganze dann auch ganz schnell zum "Verlustgeschäft" werden.

Rechtlich gesehen wäre das, was das Paar da vorhat, eindeutig Betrug. Sofern man Dir nachweisen kann, die Gesamtkonstellation gekannt zu haben, könnte man Dich durchaus wegen Beihilfe zum Betrug belangen.

Was ich moralisch von der Sache halte, verkneife ich mir jetzt tatsächlich mal.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Da steht zwar "Ehepaar", aber mir klingt das doch eher nach einem unverheirateten Paar. Denn daß bei Trennung/Scheidung Unterhalt zu zahlen ist, ist doch nun wirklich allgemein bekannt...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@muemmel:

Wer auf solche Ideen kommt wie hier beschrieben, denkt vielleicht auch einfach nicht so weit. Ich gehe erst mal davon aus, dass es sich - so wie geschrieben - um ein Ehepaar handelt.

Gruß,

Axel

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